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KG, 21.02.2001 - 3 Ws 614/00, 1 AR 1425/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StrEG § 5 Abs. 2
Ausschluss einer Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob fahrlässig herbeigeführter Inhaftierung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.08.2000 - 501 KLs 15/00
- KG, 21.02.2001 - 3 Ws 614/00, 1 AR 1425/00
Papierfundstellen
- VRS 100, 317
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 20.06.2011 - 4 Ws 48/11
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob …
Bei möglichen Fehlern in der rechtlichen Beurteilung der Sachlage ist darauf abzustellen, ob die von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vorgenommene rechtliche Würdigung abwegig oder schlechthin unvertretbar war oder die fehlerhafte Rechtsauffassung bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage offen zu Tage getreten wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 Ws 166/02 - KG, VRS 100, 317-319; Beschluss vom 12. Juli 1999 - 3 Ws 325/99 - [Juris]; Senat, Beschluss vom 10. März 1997 - 4 Ws 217/96 - [Juris]; OLG Hamm MDR 1984, 253; MDR 1975, 167; OLG Stuttgart NJW 1977, 641;… Kunz StrEG, 4. Aufl., § 5 Rdn. 52;… Meyer, StrEG 7. Aufl., § 5 Rdn. 73). - OLG Celle, 16.02.2011 - 1 Ws 78/11
Entschädigung für eine einstweilige Unterbringung bei eingeschränkter …
Dem steht nicht entgegen, dass ein - hier indes nicht feststellbares - vorsätzliches Handeln lediglich eine natürliche Einsichtsfähigkeit voraussetzt und bis zum Erreichen des Zustandes des Ausschlusses der freien Willensbestimmung möglich ist (vgl. KG VRS 100, 317;… Kunz aaO Rn. 65); denn anders als beim Vorsatz ist beim zivilrechtlichen Begriff der groben Fahrlässigkeit der Grad der subjektiven Vorwerfbarkeit von Bedeutung (BGH NJW 1985, 2648;… BGHR StrEG § 5 Abs. 2 S. 1 Fahrlässigkeit, grobe 1;… Palandt-Heinrichs aaO). - LG Mannheim, 03.02.2020 - 1 Ks 300 Js 35510/17
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob …
Grob fahrlässig handelt, wer in ungewöhnlichem Maße die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, die eine verständige Person in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (OLG München NStZ-RR 2010, 173) oder wer das unmittelbar Einleuchtende nicht bedenkt (KG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 1 AR 1425/00 - 3 Ws 614/00 -, Rn. 6, juris;… BeckOK StPO/Cornelius, 35. Ed. 1.7.2019, § 5 StrEG Rn. 17, 18 m.w.N.).