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   BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01, 1 ObOWi 107/2001   

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https://dejure.org/2001,5465
BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01, 1 ObOWi 107/2001 (https://dejure.org/2001,5465)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01, 1 ObOWi 107/2001 (https://dejure.org/2001,5465)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 1 ObOWi 107/01, 1 ObOWi 107/2001 (https://dejure.org/2001,5465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § 74 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2
    Berücksichtigung der Entschuldigungsgründe des Betroffenen für sein Ausbleiben in den Gründen eines Verwerfungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör; Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen; Nicht zur Kenntnis nehmen; Berücksichtugung; Amtsrichter

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 523
  • BayObLGSt 2001, 34
  • VRS 100, 441
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 02.02.1998 - 1 ObOWi 657/97
    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Abgesehen davon, dass sich das bei der hier gegebenen Fallgestaltung von selbst versteht, betrifft die von der Staatsanwaltschaft für ihre Auffassung herangezogene Entscheidung BayObLGSt 1975, 52 ebenso wie diejenige in BayObLGSt 1998, 9 = NZV 1998, 341 den anders gelagerten Fall einer nach § 74 Abs. 1 OWiG in Abwesenheit des Betroffenen durchgeführten Hauptverhandlung.
  • BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98

    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    a) Allerdings liegt der Gehörsverstoß hier nicht darin, dass das Amtsgericht gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, sich in den Gründen des Verwerfungsurteils mit möglichen Entschuldigungsgründen und hier insbesondere damit auseinander zu setzen, aus welchen Gründen es dem Entbindungsantrag des Betroffenen nicht entsprochen hat, wie dieser an sich zu Recht rügt (BayObLGSt 1998, 179 - NZV 1999, 139; weitere Nachweise bei KK/Senge OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 40).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Die Bestimmung des § 74 Abs. 2 OWiG ist verletzt, wenn dem Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung nicht entsprochen worden ist, obwohl die Voraussetzungen dafür gemäß § 73 Abs. 2 OWiG vorgelegen haben (vgl. BayObLG VRS 100, 441 [442] = DAR 2001, 412; OLG Zweibrücken NZV 2000, 304 m. w. Nachw.; vgl. a. OLG Düsseldorf VRS 98, 371 [372 f.] = NStZ-RR 2000, 180 [181] = NZV 2001, 47; st. Senatsrechtsprechung, zuletzt: SenE v. 02.11.2000 - Ss 452/00 Z - SenE v. 16.03.2001 - Ss 77/01 Z - SenE v. 28.05.2001 - Ss 163/01 Z - SenE v. 02.10.2001 - Ss 361/01 B -).
  • OLG Naumburg, 07.01.2004 - 1 Ss (Bz) 212/03

    Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Anspruch auf

    Wenn sich nämlich - wie hier - der Betroffene zur Sache geäußert hat und sein Vorbringen nicht völlig unerheblich ist, verbietet es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, dieses Vorbringen aufgrund einer vom Gesetz nicht gedeckten Verfahrenweise unberücksichtigt zu lassen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 9.1.2001, 1 ObOWi 684/00 und Beschluß vom 20.3.2001, 1 ObOWi 107/01 jeweils recherchiert in JURIS; OLG Stuttgart, ZfS 2002, 253; OLG Frankfurt/Main, ZfS 2000, 226).
  • OLG Köln, 12.04.2002 - Ss 141/02

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des Anspruchs auf rechtliches

    Dies gilt aber nicht, wenn - wie hier - die Versagung rechtlichen Gehörs darin liegen soll, dass ein Verteidigungsvorbringen nicht berücksichtigt worden ist, da es in einem solchen Fall für die Beruhensfrage nicht darauf ankommt, was der Betroffene noch weiter hätte vortragen können, sondern nur darauf, ob das nicht berücksichtigte Verteidigungsvorbringen entscheidungserheblich sein konnte (vgl. BayObLG VRS 100, 441; Senatsentscheidungen VRS 96, 451; 99, 464).
  • OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05

    Einspruch; Bußgeldbescheid

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann in diesen Fällen nur dann angenommen werden, wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (BayObLG DAR 2001, 412; OLG Köln NZV 1999, 264 (265)).
  • OLG Köln, 21.12.2001 - Ss 507/01

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde i.S.d. § 79

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  • OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs um Bußgeldverfahren

    Ebenso wenig kann die Ablehnung damit begründet werden, die Anwesenheit sei erforderlich um aufzuklären, ob der Betroffene sich in der Hauptverhandlung äußere oder nicht (BayObLG VRS 100, 441, 442 = NZV 2001, 523, 524).
  • OLG Köln, 16.10.2012 - 1 RBs 265/12

    Zu den Voraussetzungen für die Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen

    Ebenso wenig kann die Ablehnung damit begründet werden, die Anwesenheit sei erforderlich um aufzuklären, ob der Betroffene sich in der Hauptverhandlung äußere oder nicht (BayObLG VRS 100, 441 [442] = DAR 2001, 412 = NZV 2001, 523 [524]).
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 137/03

    Verwerfungsurteil, Rechtsbeschwerde, Zulassung, Anwesenheitspflicht, Antrag auf

    § 74 Abs. 2 OWiG ist verletzt, wenn dem Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung nicht entsprochen worden ist, obwohl die Voraussetzungen dafür gemäß § 73 Abs. 2 OWiG vorgelegen haben (OLG Köln VRS 102, 106; VRS 102, 112; BayObLG VRS 100, 441, 442; OLG Zweibrücken NZV 2000, 304; OLG Düsseldorf VRS 98, 371, 372 f; KK-Senge, OWiG, 2. Auflage, § 73 Rdn. 45, § 74 Rdn. 56).
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