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   OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01   

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https://dejure.org/2001,2623
OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01 (https://dejure.org/2001,2623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01 (https://dejure.org/2001,2623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 2 Ss OWi 524/01 (https://dejure.org/2001,2623)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Geltung einer Streckenvorschrift, Sichtbarkeitsgrundsatz, Straßeneinmündung, unrichtige Urteilsformel, Erhöhung der Geldbuße, Möglichkeit bewusst sein, Absehen vom Fahrverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung einer Streckenvorschrift; Sichtbarkeitsgrundsatz; Straßeneinmündung; Unrichtige Urteilsformel; Erhöhung der Geldbuße; Absehen vom Fahrverbot

  • verkehrsrechtsforum.de

    Geschwindigkeitsbeschränkung endet als sog. Streckenvorschriftszeichen nicht schon an einer Kreuzung, sondern erst, wenn es durch ein weiteres Schild ausdrücklich aufgehoben wird.

  • Judicialis

    StVO § 3 Zeichen 274

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Endet die Geschwindigkeitsbeschränkung an einer Kreuzung?

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Enden einer Geschwindigkeitsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 (Zeichen 274)
    Geltung einer Streckenvorschrift; Sichtbarkeitsgrundsatz; Straßeneinmündung; unrichtige Urteilsformel; Erhöhung der Geldbuße; Möglichkeit bewusst sein; Absehen vom Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zwar verlangt der für Verkehrszeichen geltende Sichtbarkeitsgrundsatz die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streckenverbot - Geltungsdauer eines Streckenverbots

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streckenverbot - Geltungsdauer eines Streckenverbots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 489
  • VRS 101, 226
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Radarmessgerätes ,,Multanova 6 F" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren in Sinne der Rechsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt, so dass grundsätzlich nähere Ausführungen zur Funktionsweise des Geräts und möglichen, nicht konkret belegten Fehlerquellen entbehrlich sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss in VRS 95, 141 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Radarmessgerätes ,,Multanova 6 F" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren in Sinne der Rechsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt, so dass grundsätzlich nähere Ausführungen zur Funktionsweise des Geräts und möglichen, nicht konkret belegten Fehlerquellen entbehrlich sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss in VRS 95, 141 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.06.1977 - KRB 3/76

    Unzulässige Preisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Entgegen der Regelung in §§ 71 OWiG, 260 Abs. 4 StPO kommt die Verurteilung wegen fahrlässiger Begehungsweise vorliegend in der Urteilsformel nicht zum Ausdruck, obwohl dies erforderlich ist, wenn die Tat - wie, hier im Fall des §§ 41 Abs. 2 Nr. 7, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO - sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann ( vgl. BGHSt 27, 196, 205; Göhler, OWiG, 12. Aufl.', § 72 Rdnr. 51).
  • OLG Hamm, 04.11.1996 - 2 Ss OWi 1221/96
    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1307/97
    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamm, 04.01.1999 - 2 Ss OWi 1449/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, erhebliche

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamm, 17.02.1998 - 2 Ss OWi 103/98

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, keine Ladung des Verteidigers,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Radarmessgerätes ,,Multanova 6 F" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren in Sinne der Rechsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt, so dass grundsätzlich nähere Ausführungen zur Funktionsweise des Geräts und möglichen, nicht konkret belegten Fehlerquellen entbehrlich sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss in VRS 95, 141 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamm, 08.01.1996 - 2 Ss OWi 1422/95

    Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 endet (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 46 m.w.Nachw.; Beschluss des Senats vom 8. Juli 1996, abgedr. in NZV 1996, 247).
  • LG Bonn, 19.05.2003 - 2 O 567/02

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreuzungsbereich

    Dazu wird vertreten, dass für den Geradeausverkehr auch nach Straßeneinmündungen und -kreuzungen die Geschwindigkeitsbeschränkung solange fortgilt bis sie durch das gegenläufige Verkehrszeichen Nr. 278 der StVO wieder aufgehoben wird (OLG Hamm, NZV 2001, 489 ; NVZ 1996, 247 ; NJW 1974, 759; Burmann, in: Jagow/Burmann/Heß; Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., 2002, § 3 StVO Rdn. 65).
  • OLG München, 03.08.2009 - 24 U 252/09

    Straßenverkehrsrecht: Wirksamkeit einer vor dem Kreisverkehr außerorts durch ein

    Es muss im vorliegenden Fall nicht entschieden werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Zeichen 274 generell nur bis zur nächsten Einmündung oder Straßenkreuzung gilt (so LG Bonn NZV 2004, 98 ff.; a.A. OLG Hamm NZV 2001, 489 f., Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 41 StVO Rz. 248h).
  • OLG Bamberg, 17.07.2013 - 3 Ss OWi 944/13

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der zuvor auf dem

    Der Sichtbarkeitsgrundsatz verlangt aber für den Einbiegeverkehr jedenfalls die Wiederholung aller Verkehrszeichen hinter der betreffenden Einmündung (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01 = NZV 2001, 489 f. = DAR 2001, 517 = VRS 101, 226 ff. = VerkMitt 2002, Nr. 14).
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08

    Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne

    Die im angefochtenen Urteil demnach zutreffend bestimmte Schuldform war auch in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BayObLG VRS 98, 375 [376] = DAR 2000, 366; OLG Düsseldorf zfs 2002, 500 = VRS 103, 386 [387]; OLG Hamm DAR 2001, 517 = VRS 101, 226 [227] = NZV 2001, 489 [490]; SenE v. 13.10.1987 - Ss 479/87 = VRS 74, 139).
  • OLG Hamm, 29.09.2004 - 2 Ss OWi 591/04

    Fahrverbot; Absehen; Vielfahrer; verkehrsarme Zeit

    Auf die Frage, ob es im Hinblick auf die einschlägige Vorbelastung des Betroffenen des Ansprechens dieser Möglichkeit ausnahmsweise nicht bedurfte (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 in 2 Ss OWi 524/01 sowie Senatsbeschluss vom 14. Juni 2004 in 2 Ss OWi 336/04), kam es demnach nicht an.
  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 11 CS 08.431

    Fahrtenbuchauflage; Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; mangelnde

    Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht nur jeweils bis zur nächsten Straßeneinmündung oder Straßenkreuzung (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 41 StVO Rdnr. 248 zu Zeichen 274; OLG Hamm vom 5.7.2001, NZV 2001, 489 ff.).
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