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   BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01   

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https://dejure.org/2001,7507
BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01 (https://dejure.org/2001,7507)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01 (https://dejure.org/2001,7507)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 2001 - 1 ObOWi 306/01 (https://dejure.org/2001,7507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße - Wenden auf einer Kraftfahrstraße: Voraussetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Staßenverkehr; Enden; Kraftfahrer; Parkplatz; Gegenrichtung; Fahrverbot

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 96
  • NZV 2001, 526
  • VRS 101, 305
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.08.1977 - 4 StR 639/76

    Unzulässiges Wenden auf der Autobahn, wenn nicht beabsichtigt ist, die Fahrt

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01
    Allgemein wird aber unter Wenden im Sinn der StVO der Vorgang bezeichnet, durch den ein Fahrzeug auf derselben Straße von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung gebracht wird (BGHSt 27, 233/234 f.; BayObLGSt 1981, 178/179; Mühlhaus/Janiszewski/Burmann StVO 16. Aufl. § 9 Rn. 56; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 9 Rn. 50).

    Einigkeit besteht darin, dass die Gefährlichkeit des Fahrmanövers in der Überquerung der Fahrbahn und in dem Umdrehen des Fahrzeugs in die Gegenrichtung besteht (BGHSt 27, 233/235).

  • BayObLG, 19.11.1981 - 2 ObOWi 413/81

    Wenden; Kraftfahrtstraße; Parkplatz; Fahrtrichtung; Fahrzeug

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01
    Allgemein wird aber unter Wenden im Sinn der StVO der Vorgang bezeichnet, durch den ein Fahrzeug auf derselben Straße von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung gebracht wird (BGHSt 27, 233/234 f.; BayObLGSt 1981, 178/179; Mühlhaus/Janiszewski/Burmann StVO 16. Aufl. § 9 Rn. 56; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 9 Rn. 50).

    Anerkannt und auch vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht in Frage gestellt ist, dass ein verbotenes Wenden im Sinn des § 18 Abs. 7 StVO gegeben ist, wenn ein Kraftfahrer sein Fahrzeug in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung unter Einbeziehung eines rechts der Fahrbahn (BayObLGSt 1981, 178/179 f.) oder links der Fahrbahn (OLG Koblenz NZV 1992, 406/407) gelegenen Parkplatzes bringt.

  • OLG Koblenz, 28.10.1991 - 12 U 1114/90
    Auszug aus BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01
    Anerkannt und auch vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht in Frage gestellt ist, dass ein verbotenes Wenden im Sinn des § 18 Abs. 7 StVO gegeben ist, wenn ein Kraftfahrer sein Fahrzeug in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung unter Einbeziehung eines rechts der Fahrbahn (BayObLGSt 1981, 178/179 f.) oder links der Fahrbahn (OLG Koblenz NZV 1992, 406/407) gelegenen Parkplatzes bringt.
  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/00

    Begriff des "Wendens" auf Kraftfahrstraßen

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01
    Er sieht sich hieran aber durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.8.2000 - 2 Ss 325/2000 (NZV 2001, 179/180) gehindert.
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat deshalb mit Beschluß vom 8. August 2001 - 1 ObOWi 306/01 (abgedruckt in NZV 2001, 526 = VRS 101, 305 = NStZ 2002, 96) die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt:.
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