Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zustellung im Hausbriefkasten, Beweiskraft der Zustellungsurkunde, substantiierter Gegenbeweis
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zustellung im Hausbriefkasten; Beweiskraft der Zustellungsurkunde; Substantiierter Gegenbeweis; Postzusteller
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 329 § 44; ZPO § 418
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zustellung im Hausbriefkasten; Beweiskraft der Zustellungsurkunde; substantiierter Gegenbeweis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 101, 439
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im …
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (vgl. BverfG NJW 1992, 224, 225; NStZ-RR 1998, 73).Entweder muss ein Sachverhalt vorgetragen werden, der sich auf die Urkunde und deren inhaltliche Richtigkeit bzw. die inhaltliche Richtigkeit des beurkundeten Vorgangs selbst bezieht (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 37 Rdnr. 27 m.w.Nachw.) oder aber der Antragsteller muss Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen des Benachrichtigungszettels möglich erscheint (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 73, 74).
- BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89
Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im …
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (vgl. BverfG NJW 1992, 224, 225; NStZ-RR 1998, 73). - OLG Düsseldorf, 19.11.1982 - 1 Ws OWi 775/82
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
Zwar ist diese Angabe grundsätzlich unentbehrlich und gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrags, da das Gericht bei der summarischen Prüfung des Wiedereinsetzungsantrages in die Lage versetzt werden soll, ohne Beweiserhebungen und weitere Erkundigungen überprüfen zu können, ob die Wochenfrist des § 329 Abs. 3 i.V.m. 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gewahrt ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 269, 271; MDR 1990, 1035).
- OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 Ws 192/94
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Benachrichtigungszettels zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442). - OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 Ws 222/93
Wiedereinsetzung; Antrag auf Wiedereinsetzung; Wegfall des Hindernisses ; …
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
Das erst im Beschwerderechtszug geltend gemachte neue Vorbringen des Angeklagten, auch in den Tagen vor Antritt der Urlaubsreise keine Benachrichtigung über die Zustellung erhalten zu haben, kann keine Berücksichtigung finden (vgl. hierzu OLG Hamm VRS 86, 179, 180). - OLG Düsseldorf, 26.03.1990 - 3 Ws 246/90
Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
Zwar ist diese Angabe grundsätzlich unentbehrlich und gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrags, da das Gericht bei der summarischen Prüfung des Wiedereinsetzungsantrages in die Lage versetzt werden soll, ohne Beweiserhebungen und weitere Erkundigungen überprüfen zu können, ob die Wochenfrist des § 329 Abs. 3 i.V.m. 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gewahrt ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 269, 271; MDR 1990, 1035).
- OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 249/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs; …
Nach Ablauf der Frist können diese Angaben allenfalls ergänzt oder verdeutlicht werden (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Senats vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01).Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Benachrichtigungszettels zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01; OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442).
- OLG Hamm, 06.10.2009 - 3 Ss 425/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
So muss ein Zustellungsempfänger, der ein Schriftstück nicht erhalten haben will, in aller Regel Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen der Sendung möglich erscheint (zu vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97; OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 2 Ws 233/01;… KG Berlin, a.a.O.;… OLG Düsseldorf, a.a.O.). - OLG Köln, 09.07.2021 - 1 RVs 121/21
Ende des Mandats Wahlverteidigung bei Bestellung zum Pflichtverteidiger; …
Dabei kann offenbleiben, ob der ergänzenden Sachvortrag gemäß Beschwerdebegründung noch als Ergänzung und Verdeutlichung des innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 S. 1 StPO unterbreiteten Sachverhalts gelten oder ob dieser den mit dem Antrag vorgetragenen Sachverhalt so verändert, dass er als neuer keine Berücksichtigung mehr finden kann (zur Möglichkeit [nur] der Verdeutlichung und Ergänzung des Sachverhalts in der Beschwerdebegründung vgl. SenE v. 14.03.2000 - Ss 10/00 - = VRS 99, 270 [272] = StraFo 2001, 266 [267] = NStZ-RR 2002, 142; SenE v. 09.02.2000 - Ss 43/00 Z - SenE v. 12.09.2001 - Ss 344/01 Z - OLG Düsseldorf VRS 98, 353; OLG Hamm VRS 101, 439 [440]; KGVRS 101, 377 [378];… BeckOK-StPO- Cirener, 39. Edition Stand 01.01.2021, Rz. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 847/12
Beweiskraft einer als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, NJW 1992, 224 = juris Rn.13; BVerwG, Beschluss vom 5. März 1992 - 2 B 22/92 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 244 = juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - VII ZR 33/03 -, FamRZ 2005, 106 = juris 9 ff.; BFH, Beschluss vom 1. Februar 2008 - IV B 68/07 -, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 2 Ws 233/01 -, DAR 2002, 134 = juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 12 A 1509/06 -, juris Rn. 4; Geimer, in: Zöllner, ZPO, 30. Auflage 2014, § 418 Rn. 4. - OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Schriftstücks zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442; Senatsbeschluss vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01, VRS 101, 439 f.). - OLG Hamm, 28.04.2008 - 2 Ws 116/08
Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsantrags hinsichtlich der Versäumung des …
Der Antrag muss deshalb unter Angabe von Tatsachen so vollständig begründet sein, dass ihm die verschuldete Verhinderung des Angeklagten ohne weiteres entnommen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2001 - 2 Ws 233/01 -). - OLG Rostock, 12.03.2002 - 2 Ss OWi 144/01
Niederlegung in einem Quelle-Shop - Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids?
Der zulässige Nachweis, dass die in der Postzustellungsurkunde bezeichneten Tatsachen nicht zutreffen, kann nur dann als geführt angesehen werden, wenn zur Überzeugung des Gerichts jede Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde ausgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831; OLG Hamm VRs 101, 439; BFH NJW 2000, 1976). - OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 288/09 Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Schriftstücks zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442; Senatsbeschluss vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01, VRS 101, 439 f.).