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   KG, 25.04.2001 - (3) 1 Ss 321/00 (28/01)   

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https://dejure.org/2001,14427
KG, 25.04.2001 - (3) 1 Ss 321/00 (28/01) (https://dejure.org/2001,14427)
KG, Entscheidung vom 25.04.2001 - (3) 1 Ss 321/00 (28/01) (https://dejure.org/2001,14427)
KG, Entscheidung vom 25. April 2001 - (3) 1 Ss 321/00 (28/01) (https://dejure.org/2001,14427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Unklare Verkehrslage und falsches Überholen sowie zur Uneinsichtigkeit eines Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision gegen die Verurteilung wegen vorsätzlichen Überholens bei unklarer Verkehrslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 5 Abs. 2 S. 1
    Begriff der unklaren Verkehrslage beim Überholen; Strafschärfende Berücksichtigung der Uneinsichtigkeit des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 101, 56
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.02.1980 - 3 Ss OWi 2514/79
    Auszug aus KG, 25.04.2001 - 1 Ss 321/00
    Entscheidend ist, daß der Überholende schon am Beginn des Überholvorganges sehen kann, daß auf der gesamten Strecke, die er zum Überholen benötigt, einschließlich der Strecke, die ein Entgegenkommender während des Überholens zurücklegen kann, eine Behinderung etwa auftauchenden Gegenverkehrs auszuschließen ist (vgl. OLG Hamm VRS 59, 271, 273).
  • KG, 16.05.1997 - 5 Ws (B) 269/97

    Zweckentfremdung von Wohnungen als Gewerberäume; Herabsetzung einer Geldbuße im

    Auszug aus KG, 25.04.2001 - 1 Ss 321/00
    Uneinsichtigkeit kann nur zum Nachteil eines Angeklagten berücksichtigt werden, wenn das Prozeßverhalten trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. BGH NStZ 1881, 257; ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. u. a. Beschlüsse vom 2. Januar 1997 - 3-105/96 - und vom 16. Mai 1997 - 5 Ws (B) 269/97 -).
  • AG Landstuhl, 11.05.2021 - 2 OWi 4211 Js 4647/21

    Vorsatz bei erheblichem Geschwindigkeitsverstoß eines Polizeibeamten

    Seine Uneinsichtigkeit, seine Versuche, mit seiner Tätigkeit bei der Polizei eine für ihn günstigere Rechtsfolge zu erreichen und seine Fehleinschätzung über die Subsumtion von Vorsatz und Fahrlässigkeit sind zwar im Hinblick auf seinen Beruf erschreckend, aber es sind keine zum Nachteil des Betroffenen heranzuziehenden verkehrsrechtlichen Zumessungserwägungen im Sinne des § 17 OWiG (OLG Bamberg DAR 2011, 92 zur Berufstätigkeit; KG, Beschl. v. 25.4.2001 - (3) 1 Ss 321/00 (28/01), juris = DAR 2001, 467 zur Uneinsichtigkeit).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens

    Der Überholvorgang muss mit Gewissheit gefahrlos beenden werden können (vgl. KG, VRS 101, 56; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1555; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25 m. w. N.).

    Er muss überblicken können, dass der gesamte Vorgang vom Ausscheren bis zum Wiedereingliedern mit richtigem Abstand unter Berücksichtigung etwaigen - auch erst während des Überholens auftauchenden - Gegenverkehrs, für einen durchschnittlichen Fahrer ohne irgendein Wagnis gefahr- und bedingungslos möglich sein werde (vgl. BGH, VersR 2000, 736; KG, VRS 101, 56; OLG Hamm, DAR 2000, 265; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25).

  • OLG Köln, 07.03.2003 - Ss 62/03

    Einordnung eines verbotenen Autorennens als eine vorsätzliche Gefährdung des

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