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   OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00   

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https://dejure.org/2001,5990
OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00 (https://dejure.org/2001,5990)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.2001 - 14 U 96/00 (https://dejure.org/2001,5990)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 (https://dejure.org/2001,5990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 StVG ; § 7 StVG ; § 823 BGB ; § 97 Abs. 1 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 711 ZPO ; § 713 ZPO ; § 546 Abs. 2 ZPO
    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Fingierter Unfall; Einwilligung ; Haftungsfortfall ; Beweislast ; Anscheinsbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Fingierter Unfall; Einwilligung ; Haftungsfortfall ; Beweislast ; Anscheinsbeweis

  • Judicialis

    StVG § 17; ; StVG § 7; ; BGB § 823; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines gestellten Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 102, 258
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00
    Liegt ein fingierter Unfall vor, an dem der Eigentümer des beschädigten Kraftfahrzeuges mitgewirkt hat, so führt die insoweit vorliegende Einwilligung zu einem Fortfall der Haftung gemäß §§ 7 StVG, 823 BGB (BGH VersR 1979, Seite 514).

    Eine besonders typische Gestaltung des angeblichen Unfallgeschehens kann jedoch dazu führen, dass zu Gunsten der Beklagten ein Anscheinsbeweis zu bejahen ist (BGH VersR 1979, Seite 514 f.).

  • OLG Hamm, 16.03.1987 - 6 U 110/86
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00
    Die Beweislast für die Behauptung, dass es sich um einen gestellten Unfall gehandelt hat, trifft die Beklagte (OLG Hamm, NJW-RR 1987, Seite 1239).
  • OLG Köln, 28.09.1988 - 13 U 235/87
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00
    Grundlage eines solchen Anscheinsbeweises können nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch ausschließlich Indizien sein (vgl. auch OLG Köln, VersR 1989, Seite 163).
  • LG Stuttgart, 22.11.2005 - 17 O 476/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Nachweis eines sog. gestellten Unfalls

    Steht damit der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung fest, so obliegt es der Beklagten, den Nachweis zu führen, dass der Unfall auf einer Einwilligung des Klägers beruhte und damit die Beschädigung des klägerischen Fahrzeugs nicht rechtswidrig war (BGHZ 71, 339, 245 f; BGH VersR 1979, Seite 281 f und 514 f; dem folgend die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, etwa: OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1239; OLG Jena, DAR 2004, Seite 30, 31; OLG Celle, PVR 2001, Seite 327).

    Es ist auch vor diesem Hintergrund in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Versicherer den Nachweis auch alleine mit Indizien führen kann, die typischerweise für eine Unfallmanipulation sprechen und bereits für sich oder jedenfalls in Kombination mit weiteren Auffälligkeiten den Schluss zulassen, dass der geltend gemachte Unfallschaden nicht unfreiwillig erlitten wurde (vgl. OLG Köln VersR 1989, Seite 153; OLG Celle PVR 2001, Seite 327; OLG Hamm NJW-RR 1987, Seite 1239).

    Verletzungen der Unfallbeteiligten sprechen zwar grundsätzlich gegen eine Unfallmanipulation, doch handelt es sich gerade bei der vom Kläger behaupteten HWS-Distorsion um eine Verletzungsfolge, die bei Unfällen häufig geltend gemacht wird, um ein Schmerzensgeld geltend machen zu können (und andere für Manipulationen sprechende Indizien zu entkräften) und deshalb gewählt wird, weil die angegebenen leichten Beschwerden in der Regel nicht objektivierbar sind (Born a.a.O., Seite 261; OLG Hamm NZV 2001, Seite 374; OLG Celle PVR 2001, Seite 327, 329).

  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16

    Darlegungs- und Beweislast bei einem fingierten Unfallgeschehen

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; NJOZ 2015, 1721 = NJW-Spezial 2015, 394; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines

    Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ).
  • OLG Bremen, 05.11.2002 - 3 U 106/01

    Nachweis eines manipulierten Unfalls

    Auch wenn jedes einzelne Indiz einer natürlichen Erklärung zugeführt werden kann, lässt eine auffällige Häufung manipulationstypischer Indizien im Wege des Anscheinsbeweises den Schluss auf einen vorgetäuschten Unfall zu (BGH VersR 1979, 514, 515; OLG Hamm VersR 2002, 700; OLG Celle VRS 2002, 258 und 254 f).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - 7 U 99/13

    Verkehrsunfall - Voraussetzungen eines manipulierten Unfalls

    Eine solche typische Situation liegt vor, wenn objektive Tatumstände oder Indizien feststehen oder bewiesen werden, aus deren Vorliegen nach dem allgemeinen Verlauf der Dinge auf die Vereinbarung einer Manipulation und die entsprechende subjektive Haltung der Beteiligten geschlossen werden kann (BGHZ 71, 339, 346; BGH ZfS 09, 207f; BGH VersR 78, 862, 864; 79, 281, 282; 79, 514, 515; OLG Hamm VersR 86, 280, 281; OLG Frankfurt / M VersR 87, 756f; OLG Frankfurt / M ZfS 04, 501, 503 m.w.N.; OLG Zweibrücken VersR 88, 970f; OLG Köln VersR 89, 163; OLG Celle VRS 102, 254, 255; 102, 258; OLG Celie OLGR 04, 175, 177; Senatsurteile vom 14.01.14 - 7 U 88/12 -, 16.07.09 - 7 U 19/08 17, 07.08 - 7 U 19/07 01.07.2008 - 7 U 165/06 - 13.12.2007 - 7 U 24/06 - st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluss vom 28.01.2014 - 7 U 29/13 -).
  • OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05

    Anforderungen an den Indizienbeweis für einen fingierten Unfall; Einwilligung des

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; Geigel-Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02

    Beweisanforderungen und Indizien zur Annahme eines fingierten Unfalls; Ausschluss

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; Geigel-Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., 25. Kapitel Rdnr. 10).
  • LG Hildesheim, 20.09.2019 - 4 O 91/15

    Verkehrsunfall - Indizien für einen gestellten Unfall

    Eine solche typische Situation liegt vor, wenn objektive Tatumstände oder Indizien feststehen oder bewiesen werden, aus deren Vorliegen nach dem allgemeinen Verlauf der Dinge auf die Vereinbarung einer Manipulation und die entsprechende subjektive Haltung der Beteiligten geschlossen werden kann (BGHZ 71, 339, 346; BGH ZfS 09, 207f; BGH VersR 78, 862, 864; 79, 281, 282; 79, 514, 515; OLG Hamm VersR 86, 280, 281; OLG Frankfurt/M VersR 87, 756f; OLG Frankfurt/M ZfS 04, 501, 503 m.w.N.; OLG Zweibrücken VersR 88, 970f; OLG Köln VersR 89, 163; OLG Celle VRS 102, 254, 255; 102, 258; OLG Celle OLGR 04, 175, 177) Dabei ist dem gestellten Verkehrsunfall eigen, dass die Beteiligten bei ihren Verabredungen die Entkräftung des Betrugsverdachts einplanen (BGHZ 71, 339, 346; OLG Hamm VersR 86, 280, 282).
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