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   KG, 26.11.2001 - (2) 1 Ss 185/01 (106/01)   

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https://dejure.org/2001,11230
KG, 26.11.2001 - (2) 1 Ss 185/01 (106/01) (https://dejure.org/2001,11230)
KG, Entscheidung vom 26.11.2001 - (2) 1 Ss 185/01 (106/01) (https://dejure.org/2001,11230)
KG, Entscheidung vom 26. November 2001 - (2) 1 Ss 185/01 (106/01) (https://dejure.org/2001,11230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Verurteilung wegen (fahrlässigen) Fahrens ohne Haftpflichtversicherungsschutz setzt die Beendigung des Versicherungsvertrages voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 38 Abs. 1 S. 1; PflVG § 6
    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs der Kündigung eines Versicherungsverhältnisses

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 200
  • VRS 102, 128
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 24.02.1986 - 5 Ss 63/86

    Haftpflicht; Mahnung; Versicherungsprämie

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Im Strafverfahren, in dem die Rechtsgrundsätze über den Beweis des ersten Anscheins unanwendbar sind, können an die Beweisführung zu Lasten des Angeklagten keine geringeren Anforderungen gestellt werden (vgl. BayObLG VRS 66, 34, 35; OLG Düsseldorf VRS 71, 73, 74; OLG Köln a.a.O., S. 153/154).
  • OLG Köln, 29.08.1986 - Ss 472/86
    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. OLG Köln VRS 73, 153 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.10.1983 - RReg. 1 St 146/83
    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Im Strafverfahren, in dem die Rechtsgrundsätze über den Beweis des ersten Anscheins unanwendbar sind, können an die Beweisführung zu Lasten des Angeklagten keine geringeren Anforderungen gestellt werden (vgl. BayObLG VRS 66, 34, 35; OLG Düsseldorf VRS 71, 73, 74; OLG Köln a.a.O., S. 153/154).
  • KG, 05.06.2000 - 1 Ss 5/00
    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Im Falle der Vertragsauflösung muß das Urteil die Tatsachen feststellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (vgl. KG Beschluß vom 5. Juni-2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00) - m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß im Zivilprozeß der Nachweis für den Zugang eines Schreibens an den Empfänger auch nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins nicht allein durch den Nachweis der Aufgabe zur Post geführt werden kann; das gilt selbst bei Übersendung durch eingeschriebenen Brief (vgl. BGH VRS 13, 183, 185).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11

    Rechtsfolgen der Zustellung eines Bußgeldurteils an die Staatsanwaltschaft durch

    Der Zugang von Briefsendungen kann im Bestreitensfall nur durch positive Beweiszeichen festgestellt werden (vgl. OLG Köln, VRS 73, 153; KG NZV 2002, 200).
  • BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung unter dem Nebenwohnsitz;

    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. KG NZV 2002, 200; OLG Celle a.a.O.).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 20/18

    Auflösung des Versicherungsvertrages

    Im Falle der Vertragsauflösung muss das Urteil die Tatsachen feststellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (KG Berlin, Beschluss vom 05.06.2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00); KG Berlin NZV 2002, 200).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen

    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. KG VRS 102, 128 ff.; OLG Köln VRS 73, 153; BayObLG VRS 66, 34 ff., jeweils m.w.N.).
  • KG, 14.09.2007 - 1 Ss 95/07

    Fahrlässigkeit beim Gebrauch eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs

    Er weist darauf hin, dass es für den Fall der Auflösung eines Haftpflichtversicherungsvertrages erforderlich sein kann, die Tatsachen festzustellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (vgl. KG VRS 111, 155; KG, Beschlüsse vom 30. Mai 2007 - (3) 1 Ss 170/07 (72/07) -, 26. November 2001 - (3) 1 Ss 185/01 (106/01) -und 5. Juni 2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00) -).
  • KG, 30.05.2007 - 1 Ss 170/07

    Fahren ohne Versicherungsschutz: Erforderliche Feststellungen des Tatrichters im

    In einem solchen Fall muss das Urteil die Tatsachen feststellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. November 2001 - (3) 1 Ss 185/01 (106/01) - und 5. Juni 2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00) - m.N.).
  • KG, 22.06.2021 - 3 Ss 30/21

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei Verstoß gegen das PflVG

    Ob auch ohne förmliche Zustellung bei einem den Zugang des Kündigungsschreibens bestreitenden oder sich hierzu nicht erklärenden Angeklagten etwas anderes gelten kann, wenn das Tatgericht seine Überzeugung vom Zugang dezidiert begründet, muss hier offen bleiben (verneinend OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) -, juris; ebenso Senat VRS 102, 128 [2001] m.w.N.).
  • KG, 22.06.2021 - 161 Ss 74/21

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei Verstoß gegen das PflVG

    Ob auch ohne förmliche Zustellung bei einem den Zugang des Kündigungsschreibens bestreitenden oder sich hierzu nicht erklärenden Angeklagten etwas anderes gelten kann, wenn das Tatgericht seine Überzeugung vom Zugang dezidiert begründet, muss hier offen bleiben (verneinend OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) -, juris; ebenso Senat VRS 102, 128 [2001] m.w.N.).
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