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   BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01   

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BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01 (https://dejure.org/2002,1946)
BayObLG, Entscheidung vom 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01 (https://dejure.org/2002,1946)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 1 ObOWi 671/01 (https://dejure.org/2002,1946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; StVO § 3
    Sinnverfehlung des Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrverbot - U. U. sinnlos, wenn die Tat lange zurückliegt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richterlicher Beurteilungsspielraum bei der Ermessensausübung; Ermessensspielraum bei Verstößen im Straßenverkehr; Nachprüfbarkeit von richterlichen Ermessensentscheidungen; Indizwirkung von Regelbeispielen im Straßenverkehrsgesetz; Funktion des Fahrverbots; Ausnahmen ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2405 (Ls.)
  • NZV 2002, 280
  • BayObLGSt 2002, 6
  • VRS 102, 461
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    Wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt und der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat, kann es grundsätzlich gerechtfertigt sein, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen (unstreitig in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur; z.B. BayObLGSt 1996, 155/157; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36.Aufl. § 25 StVG Rn.24; Schulz ZfS 1998, 361/362 jeweils m.w.N.).

    Einigkeit besteht allerdings insoweit, dass anerkanntermaßen für die Beurteilung, ob im genannten Sinn ein längerer Zeitraum vorliegt, sowohl eine Rolle spielt, ob es in der Zeit nach dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsverstoß zu einem weiteren Fehlverhalten im Straßenverkehr gekommen ist (z.B. BayObLGSt 1996, 155/157) und ob die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen (z.B. OLG Köln NStZ-RR 2000, 342).

  • OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Auferlegung eines Fahrverbotes von

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    mehr als 2 1/2 Jahre]; OLG Köln NZV 2000, 217/218 [konkret: 2 1/2 Jahre]; NStZ-RR 2000, 342 [konkret: 2 Jahre 2 Monate]; OLG Rostock ZfS 2001, 383 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; OLG Schleswig DAR 2000, 584 [konkret: 2 Jahre 8 Monate]; OLG Stuttgart ZfS 1998, '194 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; vgl. auch BayObLG DAR 1992, 468 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]).

    Einigkeit besteht allerdings insoweit, dass anerkanntermaßen für die Beurteilung, ob im genannten Sinn ein längerer Zeitraum vorliegt, sowohl eine Rolle spielt, ob es in der Zeit nach dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsverstoß zu einem weiteren Fehlverhalten im Straßenverkehr gekommen ist (z.B. BayObLGSt 1996, 155/157) und ob die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen (z.B. OLG Köln NStZ-RR 2000, 342).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36/42).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    Vielmehr steht dem Richter ein Ermessensspielraum zu, um Verstößen im Straßenverkehr mit der dem Einzelfall angemessenen Sanktion zu begegnen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1809/1810).
  • OLG Köln, 16.12.1999 - Ss 559/99

    Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    mehr als 2 1/2 Jahre]; OLG Köln NZV 2000, 217/218 [konkret: 2 1/2 Jahre]; NStZ-RR 2000, 342 [konkret: 2 Jahre 2 Monate]; OLG Rostock ZfS 2001, 383 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; OLG Schleswig DAR 2000, 584 [konkret: 2 Jahre 8 Monate]; OLG Stuttgart ZfS 1998, '194 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; vgl. auch BayObLG DAR 1992, 468 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]).
  • BayObLG, 31.07.1992 - 2 ObOWi 258/92

    Pflichtverletzung; Zeitspanne; Ahndung; Tat; Zuwiderhandlung

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    mehr als 2 1/2 Jahre]; OLG Köln NZV 2000, 217/218 [konkret: 2 1/2 Jahre]; NStZ-RR 2000, 342 [konkret: 2 Jahre 2 Monate]; OLG Rostock ZfS 2001, 383 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; OLG Schleswig DAR 2000, 584 [konkret: 2 Jahre 8 Monate]; OLG Stuttgart ZfS 1998, '194 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; vgl. auch BayObLG DAR 1992, 468 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    mehr als 2 1/2 Jahre]; OLG Köln NZV 2000, 217/218 [konkret: 2 1/2 Jahre]; NStZ-RR 2000, 342 [konkret: 2 Jahre 2 Monate]; OLG Rostock ZfS 2001, 383 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; OLG Schleswig DAR 2000, 584 [konkret: 2 Jahre 8 Monate]; OLG Stuttgart ZfS 1998, '194 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; vgl. auch BayObLG DAR 1992, 468 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 2a Ss OWi 128/00

    Verhängung eines Fahrverbots trotz langen Zeitablaufs

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedenfalls die Tendenz erkennbar, den Sinn eines Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat "mehr als zwei Jahre" zurückliegt (Brandenburgisches OLG ZfS 1997, 314 [konkret: 3 Jahre]; OLG Düsseldorf NZV 2001, 435 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; DAR 2001, 133 [Leitsatz.
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    In Zweifelsfällen hat das Rechtsbeschwerdegericht die Bewertung des Tatrichters zu respektieren (OLG Köln NZV 1994, 161/162; OLG Hamm DAR 1996, 68).
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
    In Zweifelsfällen hat das Rechtsbeschwerdegericht die Bewertung des Tatrichters zu respektieren (OLG Köln NZV 1994, 161/162; OLG Hamm DAR 1996, 68).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2000 - 2a Ss OWi 322/00

    Fahrverbot - Fahrverbot bei lange zurückliegender Tat

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

    Im Falle eines Schuldspruchs wird der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen oder ein kürzeres Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Angeklagte seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 44/07

    Absehen von Fahrverbot wegen langer Zeitdauer zwischen Tat und gerichtlicher

    Besondere Bedeutung kommt hier dem Umstand zu, dass die lange Verfahrensdauer auch auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs der Betroffenen lagen (BayObLG NZV 2002, 280 f.).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedenfalls die Tendenz erkennbar, den Sinn eines Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat "mehr als zwei Jahre" zurückliegt (vgl. BayObLG NZV 2004, 210; BayObLG DAR 2002, 275 [276] = NZV 2002, 280 = VRS 102, 461 [462] = zfs 2002, 452 [453] m. zahlr.

    Auch liegen die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen (vgl. hierzu, SenE v. 16.06.2000 -Ss 241/00 B- = NStZ-RR 2000, 342 = NZV 2000, 430 = DAR 2000, 484 = VRS 99, 212 = zfs 2000, 511; SenE v. 05.04.2001 - Ss 95/01 B - SenE v. 30.09.2003 - 394/03 B - vgl. a. BayObLG NZV 2004, 210; BayObLG DAR 2002, 275 [276] = NZV 2002, 280 = VRS 102, 461 [462] = zfs 2002, 452 [453]; OLG Hamm DAR 2004, 106 [107] = zfs 2004, 135 [137] m. Anm. Bode = VRS 106, 57 [60] = VM 2004, 29 [Nr. 27]; OLG Naumburg zfs 2003, 96 = DAR 2003, 133; OLG Schleswig DAR 2000, 584 m. w. Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; KG [23.11.01] VRS 102, 127 [128] = VM 2002, 42 [43](Nr. 38) = NZV 2002, 281.

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Der Umstand, dass die Tat im April 2004 begangen wurde und damit nunmehr mehr als 16 Monate zurückliegt, würde jedoch bei zeitnaher Durchführung der Hauptverhandlung der Verhängung eines Fahrverbots nicht entgegenstehen (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff.= NZV 2005, 54 ff.; BayObLG NZV 2002, 280 f.).
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    Ist dies nicht der Fall, hat das Rechtsbeschwerdegericht seine Entscheidung bis an die Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. September 2003 - 1 Ss 151/03, vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14, und vom 12. Februar 2016 - 1 OWi 3 SsBs 91/15; BayObLG NZV 2002, 280; OLG Hamm NZV 2008, 306, 308; OLG Bamberg NZV 2007, 213; NJW 2008, 3155, 3156; OLG Düsseldorf VRS 73 [1987], 142).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Auch der Umstand, dass die Tat im April 2002 begangen wurde und damit nunmehr mehr als 22 Monate zurückliegt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 06.11.2003, 1 Ss 133/03; BayObLG NZV 2002, 280 f: zweieinhalb Jahre), rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn die Verhängung eines Fahrverbots ist auch nach Auffassung des Senats - wie dargelegt - zur Einwirkung auf den in der Zwischenzeit wieder verkehrsrechtlich auffällig gewordene Betroffenen notwendig, so dass das Fahrverbot seinen Sinn nicht verloren hat.
  • BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06

    Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung von Schusswaffen;

    8 Die vom Kläger angesprochene Überlegung, dass es unter Umständen gerechtfertigt sein könne, ein Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG nicht zu verhängen, wenn die zu ahndende Tat längere Zeit zurückliegt, der Betroffene sich zwischenzeitlich verkehrsgerecht verhalten hat und die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 1 ObOWi 671/01 - NZV 2002, 280), betrifft den Zeitraum bis zur Verhängung des Fahrverbots, nicht aber die sich aus einem ausgesprochenen Fahrverbot ergebenden Konsequenzen.
  • OLG Hamm, 21.12.2007 - 3 Ss OWi 315/07

    Fahrverbot; Augenblicksversagen; Feststellungen; Übersehen des Verkehrsschildes

    Für die Beurteilung ist dabei von Bedeutung, in wessen Einflussbereich die lange Verfahrensdauer fällt sowie ob es nach dem verfahrensgegenständlichen Verstoß zu einem weiteren Fehlverhalten des Betroffenen gekommen ist (vgl. Bayrisches Oberlandesgericht, NZV 2002, 280, NStZ-RR 2004, 210; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Köln, NZV 2000, 217; OLG Dresden, Beschluss vom 06.05.2003 - Ss (OWi) 565/02; OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2005 - 3 Ss OWi 104/05 -).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    Zutreffend ist, dass nach letztlich übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung es trotz eines längeren Zeitablaufs nicht zum Wegfall des Fahrverbotes kommt, wenn die zeitliche Verzögerung der Ahndung vom Betroffenen zu vertreten ist (vgl. nur BayObLG NZV 2002, 280; OLG Hamm NZV 2004, 600 = zfs 2004, 135).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

    Wenn die zu ahndende Tat längere Zeit (hier: ca. zwei Jahre zwei Monate) zurückliegt, der Betroffene sich zwischenzeitlich verkehrsgerecht verhalten hat und die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen, kann der langen Verfahrensdauer bei einem zweimonatigen Fahrverbot durch dessen angemessene Herabsetzung Rechnung getragen werden (im Anschluss an BayObLGSt 2002, 6).

    In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung geht der Senat davon aus, dass jedenfalls bei einem Zeitablauf von über zwei Jahren zwischen Tat und Urteil der erzieherische Sinn und Zweck des Fahrverbots in Frage gestellt sein kann (BayObLGSt 2002, 6/8 mit zahlreichen Nachweisen der Rechtsprechung).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 5 Ss OWi 199/06

    Zum Täterschaftsbeweis durch Fotobeweis und zur Verjährungsunterbrechung bei

  • BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

  • OLG Bamberg, 16.07.2008 - 2 Ss OWi 835/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Regelfahrverbot bei rund zweijähriger

  • OLG Brandenburg, 14.06.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 237/21

    Zulässigkeit der Abfassung schriftlicher Urteilsgründe nach Zustellung des nicht

  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 2 Ss OWi 263/07

    Notwendigkeit des Vorliegens eines sachlichen Zusammenhangs und einer zeitlichen

  • OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen und

  • OLG Bamberg, 12.12.2007 - 2 Ss OWi 953/07
  • OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss 57/05

    (Sprung-)Revision aufgrund der Verhängung eines Fahrverbots wegen unerlaubten

  • OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 1 Ss 53/04
  • OLG Bamberg, 19.01.2007 - 2 Ss OWi 1653/05

    Zeitliche Reduzierung eines Regelfahrverbots

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 5 Ss OWi 106/04

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bzgl. der Vorwerfbarkeit eines

  • BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

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