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KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/02 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 217 Abs. 1
Aussetzung der Hauptverhandlung bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist
Papierfundstellen
- VRS 104, 139
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 20.08.2008 - 322 SsBs 187/08
Pflicht des Gerichts zur Erörterung eines Antrags auf Entbindung von der Pflicht …
Allerdings ist die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht in zulässiger Weise ausgeführt, weil nicht mitgeteilt wird, was der Betroffene und/oder sein Verteidiger im Falle einer Anhörung in der Hauptverhandlung noch vorgebracht hätten (vgl. zu diesem Erfordernis etwa Senatsbeschluss vom 3. Juli 2007, 322 Ss 113/07 - Owi; OLG Hamm VRS 113, 439 ff.; OLG Karlsruhe VRS 109, 282 ff.; KG VRS 104, 139 ff.). - KG, 22.10.2007 - 2 Ss 230/07
Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung
Bei einem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bedeutet dies in aller Regel nicht nur, dass die Umstände darzulegen sind, aus denen sich die verfahrensfehlerhafte und damit unzulässige Verwerfung des Einspruchs ergibt, sondern auch, welche sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt geblieben ist [vgl. KG, Beschluss vom 21. Oktober 2002 VRS 104, 139 ], weil allein darin die Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör liegt.