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   OLG Hamm, 09.09.2002 - 2 Ss OWi 643/02   

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https://dejure.org/2002,4864
OLG Hamm, 09.09.2002 - 2 Ss OWi 643/02 (https://dejure.org/2002,4864)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2002 - 2 Ss OWi 643/02 (https://dejure.org/2002,4864)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2002 - 2 Ss OWi 643/02 (https://dejure.org/2002,4864)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, Nachtzeit, Anforderungen an die Feststellungen, Sicherheitsabschlag

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren; Nachtzeit; Anforderungen an die Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen; Sicherheitsabschlag; Schätzung des gleichbleibenden Abstandes

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 249
  • VRS 104, 226
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 2 Ss OWi 643/02
    Das reicht jedoch zur Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung aus ( vgl. BGH, Beschluss vom 19.08.93, NJW 93, 3081 ff.).
  • OLG Hamm, 21.12.2001 - 2 Ss OWi 1062/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren zur Nachzeit, Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 2 Ss OWi 643/02
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat durch Beschluss vom 21. Dezember 2001 (2 Ss OWi 1062/01), auf den wegen der Einzelheiten der vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen und der diesen zugrundeliegenden Beweiswürdigung Bezug genommen wird, dieses Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 Ss OWi 634/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur

    Bei den in der Regel schlechten Sichtverhältnissen zur Nachtzeit bedarf es im Urteil näherer Feststellungen dazu, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug ausreichende und trotz der Dunkelheit zu erkennende Orientierungspunkte vorhanden waren (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98 -, vom 21.12.2001 - 2 Ss OWi 1062/01 -, vom 09.09.2002 - 2 Ss OWi 643/02 - und vom 13.03.2003 - 2 Ss OWi 201/03 -).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2007 - 2 Ss OWi 139/06

    Eingehende Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen im Urteil bei einer

    Auf entsprechende Feststellungen kann namentlich bei größeren Abstandsverhältnissen nicht verzichtet werden (vgl. zu einem Abstand von 200 m: OLG Hamm VRS 109, 373 ff = DAR 2006, 31, 32 = NZV 2006, 108, 109; Senat, Beschluss vom 2. August 2005 [IV-2 Ss (OWi) 89/05-(OWi) 59/05]; zu einem Abstand von 150 m: OLG Hamm NStZ-RR 2004, 26, 27 = VRS 105, 229, 230 = NZV 2003, 494, 495 = DAR 2003, 429, 430; VRS 104, 226, 230 = NZV 2003, 249, 250).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RBs 18/13
    Bei einem solch großen Abstand - bei der das Scheinwerferlicht ein vorausfahrendes Fahrzeug in der Regel nicht mehr zu erreichen vermag - genügt die Feststellung, der Beifahrer des Funkstreifenwagens habe auf den Abstand und die Messstrecke geachtet, nicht (zu vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.12.2001 - 2 Ss OWi 1062/01 - Senatsbeschluss vom 09.09.2002, - 2 Ss OWi 643/02 - Senatsbeschluss vom 13.03.2003, - Ss OWi 201/03 - OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2009, - 5 Ss OWi 552/09 -).
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