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   OLG Hamm, 28.11.2002 - 2 Ss 957/02   

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https://dejure.org/2002,6703
OLG Hamm, 28.11.2002 - 2 Ss 957/02 (https://dejure.org/2002,6703)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2002 - 2 Ss 957/02 (https://dejure.org/2002,6703)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2002 - 2 Ss 957/02 (https://dejure.org/2002,6703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mangelhafte Begründung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch den Verteidigers und ersichtlich ohne Verschulden des ...

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 341; ; StPO § 45

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 § 341 § 45
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verteidigerverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 4 Ns 6 Js 249/00
  • OLG Hamm, 28.11.2002 - 2 Ss 957/02

Papierfundstellen

  • VRS 104, 361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1995 - 3 StR 456/95

    Mangelhafter Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumung - Verteidiger -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2002 - 2 Ss 957/02
    Der Wiedereinsetzungsantrag ist zwar unzulässig, weil er nicht erkennen lässt, wann der Angeklagte, auf dessen Kenntnis es allein ankommt, von der Säumnis Seines Verteidigers erfahren hat und somit das Hindernis weggefallen ist (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 9 - erkennbare Verteidigerfehler).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Dies umfasst nicht nur die eigentliche Versäumung der Frist, sondern auch durch den Verteidiger verursachte Mängel des Wiedereinsetzungsantrags (vgl. OLG Hamm vom 28.12.2002 = VRS 104, 361).
  • OLG Hamm, 07.10.2009 - 2 Ss OWi 719/09
    Wenn den Verteidiger des Betroffenen das alleinige Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelfrist und daran trifft, dass der ursprüngliche Wiedereinsetzungsantrag mangelhaft begründet und deshalb als unzulässig verworfen wurde, ist einem Betroffenen von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für einen Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist zu gewähren (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Dezember 2002, 2 Ss 957/02, VRS 104, 361 f.).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 RVs 33/10

    Beweiswürdigung, Strafzumessung, Überprüfung, Revision

    Dieses ausschließlich dem Verteidiger zuzurechnende Verschulden an der Fristversäumung ist dem Betroffenen nicht anzulasten (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rdnr. 18; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2002 - 2 Ss 957/02, VRS 104, 361 f.).
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