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   OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 475/02   

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https://dejure.org/2002,21353
OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 475/02 (https://dejure.org/2002,21353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 Ws 475/02 (https://dejure.org/2002,21353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 (https://dejure.org/2002,21353)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 104, 372
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09

    Zulässigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung jeglicher

    Fehlt eine (Nicht-)Abhilfeentscheidung hat das Beschwerdegericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Beschwerde darüber zu befinden, ob es selbst entscheiden oder dem Erstrichter Gelegenheit geben will, die unterbliebene Entscheidung über die Abhilfe nachzuholen (Senatsbeschlüsse vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 -, vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 373; Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Nichtabhilfe ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (Senatsbeschlüsse vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - , vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage 2008, § 306 Rn. 10).

    Eine eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts entsprechend § 309 Abs. 2 StPO ist danach bei offensichtlicher Unbegründetheit der Beschwerde geboten, bei der ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Beschwerdevorbringen die Beschwerde nicht zu begründen vermag (Senatsbeschlüsse vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 -, vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374).

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 - = VRS 104, 372, 374; OLG Hamm, MDR 1975, 1041; OLG Koblenz, MDR 1976, 946) oder zu unbestimmt ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 24) oder nicht auf rechtsfehlerfreier Ermessensausübung beruht (vergleiche dazu: Senatsbeschluss in dieser Sache vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - ).

  • OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 34/09

    Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit;

    Fehlt eine (Nicht-)Abhilfeentscheidung hat das Beschwerdegericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Beschwerde darüber zu befinden, ob es selbst entscheiden oder dem Erstrichter Gelegenheit geben will, die unterbliebene Entscheidung über die Abhilfe nachzuholen (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 373; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Nichtabhilfe ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage 2008, § 306 Rn. 10).

    Eine eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts entsprechend § 309 Abs. 2 StPO ist danach bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde geboten, bei der ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Beschwerdevorbringen die Beschwerde nicht zu begründen vermag (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009).

  • OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 38/09

    Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit;

    Fehlt eine (Nicht-)Abhilfeentscheidung hat das Beschwerdegericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Beschwerde darüber zu befinden, ob es selbst entscheiden oder dem Erstrichter Gelegenheit geben will, die unterbliebene Entscheidung über die Abhilfe nachzuholen (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 373; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Nichtabhilfe ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage 2008, § 306 Rn. 10).

    Eine eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts entsprechend § 309 Abs. 2 StPO ist danach bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde geboten, bei der ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Beschwerdevorbringen die Beschwerde nicht zu begründen vermag (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009).

  • OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 37/09

    Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit;

    Fehlt eine (Nicht-)Abhilfeentscheidung hat das Beschwerdegericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Beschwerde darüber zu befinden, ob es selbst entscheiden oder dem Erstrichter Gelegenheit geben will, die unterbliebene Entscheidung über die Abhilfe nachzuholen (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 373; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Nichtabhilfe ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage 2008, § 306 Rn. 10).

    Eine eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts entsprechend § 309 Abs. 2 StPO ist danach bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde geboten, bei der ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Beschwerdevorbringen die Beschwerde nicht zu begründen vermag (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009).

  • OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 36/09

    Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit;

    Fehlt eine (Nicht-)Abhilfeentscheidung hat das Beschwerdegericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Beschwerde darüber zu befinden, ob es selbst entscheiden oder dem Erstrichter Gelegenheit geben will, die unterbliebene Entscheidung über die Abhilfe nachzuholen (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 373; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Nichtabhilfe ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage 2008, § 306 Rn. 10).

    Eine eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts entsprechend § 309 Abs. 2 StPO ist danach bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde geboten, bei der ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Beschwerdevorbringen die Beschwerde nicht zu begründen vermag (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009).

  • OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 35/09

    Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit;

    Fehlt eine (Nicht-)Abhilfeentscheidung hat das Beschwerdegericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Beschwerde darüber zu befinden, ob es selbst entscheiden oder dem Erstrichter Gelegenheit geben will, die unterbliebene Entscheidung über die Abhilfe nachzuholen (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 373; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Nichtabhilfe ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - Holger Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2003, § 306 Rn. 21; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage 2008, § 306 Rn. 10).

    Eine eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts entsprechend § 309 Abs. 2 StPO ist danach bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde geboten, bei der ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Beschwerdevorbringen die Beschwerde nicht zu begründen vermag (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 = VRS 104, 372, 374; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009).

  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10

    Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht

    - 2 Ws 475/02, VRS 104, 372 -, vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - und vom.
  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung

    - 2 Ws 475/02, VRS 104, 372 -, vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - und vom.
  • OLG Jena, 21.07.2006 - 1 Ws 202/06

    Nebenklage; anwendbares Recht; Zeitpunkt der Beauftragung

    Unerheblich ist, dass das Landgericht entgegen § 33 Abs. 4 Satz 1 RVG keine Entscheidung über die Frage der Abhilfe getroffen hat, weil der Senat hierdurch im vorliegenden Fall an einer sofortigen Sachentscheidung nicht gehindert ist (vgl. OLG Hamm VRS 104, 372, 373 zu § 306 Abs. 2 Satz 1 StPO).
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