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   OLG Stuttgart, 24.06.2002 - 2 Ss 166/02   

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https://dejure.org/2002,5945
OLG Stuttgart, 24.06.2002 - 2 Ss 166/02 (https://dejure.org/2002,5945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.06.2002 - 2 Ss 166/02 (https://dejure.org/2002,5945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 166/02 (https://dejure.org/2002,5945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Ausführungen zur Verfahrensrüge; Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs ; Rüge der Verletzung der Grundsätze eines fairen Verfahrens; Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Gesamtgewichts / der zulässigen Achslast; Anforderungen an das Erkennen der ...

  • Judicialis

    OWiG § 80 Abs. 1; ; OWiG § 80 Abs. 4 Satz 3; ; OWiG § 80 a Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 541
  • VRS 104, 65
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99

    Anforderungen an Feststellung im Urteil bei Geschwindigkeitmessung mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2002 - 2 Ss 166/02
    Den Erwägungen zu den teilweise recht hohen Anforderungen, die in der Rechtsprechung an die Erkennbarkeit einer Überladung gestellt werden (z.B. OLG Oldenburg, DAR 2000, 225), ist entgegen zu halten, dass aufgrund der technischen Entwicklung und der herstellerseits vorgenommenen Verbesserungen moderner Transportfahrzeuge die herkömmlich als tauglich angesehenen Überladungsindikatoren (z.B. durchbiegende Federn, Änderung des Lenkverhaltens des Fahrzeugs, geringere Wendigkeit, geminderte Bremsverzögerung, verlangsamtes Anzugsvermögen u.a.) nicht mehr als unbedingt geeignet für brauchbare Rückschlüsse auf eine bestehende Überladung angesehen werden können (so auch OLG Düsseldorf, VRS Band 96, 74ff.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1992 - 5 Ss OWi 169/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2002 - 2 Ss 166/02
    Es besteht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass der Führer eines Lastkraftwagens grundsätzlich zu prüfen hat, ob die von ihm übernommene Ladung zu einer Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Gesamtgewichts bzw. der zulässigen Achslast geführt hat (OLG Düsseldorf, DAR 1993, 105f.).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 2 Ss OWi 1077/18

    Verstoß gegen § 34 StVZO bei Überladung des Fahrzeugs

    So sind die bisher als tauglich angesehenen Überladungsindikatoren (z.B. durchbiegende Federn, Änderung des Lenkverhaltens des Fahrzeugs, geringere Wendigkeit, geminderte Bremsverzögerung, verlangsamtes Anzugsvermögen u.ä.) auf Grund der technischen Entwicklung und der herstellerseits vorgenommenen Verbesserungen moderner Transportfahrzeuge für brauchbare Rückschlüsse auf eine bestehende Überladung nicht mehr geeignet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2002 - 2 Ss 166/02 = NZV 2003, 541) und bedürfen daher der Anpassung und Fortentwicklung.

    So im Ergebnis auch die Auffassung des OLG Stuttgarts (Beschluss vom 24.6.2002 - 2 Ss 166/02).

  • OLG Köln, 27.04.2023 - 1 RBs 80/23

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

    Entsprechend der Verweise in dem angefochtenen Urteil des Amtsgerichts Köln ist bereits hinreichend obergerichtlich entschieden, wann ein fahrlässiges Verhalten allgemein und insbesondere in Bezug auf das Führen eines überladenen Lastkraftwagens vorliegt und worauf für den Fahrlässigkeitsvorwurf abzustellen ist, nämlich auf die Vermeidbarkeit der Überladung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2022, IV-2 RBs 85/22, juris; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.07.2019, NStZ-RR 2019, 323; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.1996, 1 Ss 324/96, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2002, 2 Ss 166/02, juris).

    Vielmehr kann ein Überladungsverstoß auch dann auf Fahrlässigkeit beruhen, wenn für den Fahrer keine Überladungsindikatoren am Fahrzeug feststellbar sind, sich jedoch aus anderen Umständen - namentlich aus Höhe, Umfang und Art der Ladung - Hinweise auf eine Überladung ergeben (vgl. SenE v. 01.08.1986, Ss 435/86; SenE v. 25.03.1988, Ss 21/88; SenE v. 21.04.1989, Ss 137/89; SenE v. 26.05.2010, III-1 RBs 130/10; SenE v. 03.12.2013, III-1 RBs 340/13; SenE v. 12.03.2014, III-1 RBs 56/14; OLG Düsseldorf, NZV 1998, 474; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; Thüringer OLG, VRS 110, 136; OLG Stuttgart, NZV 2003, 541).

    So kann die Fahrlässigkeit daraus folgen, dass der Fahrer sein Fahrzeug mit einem Ladegut unbekannten spezifischen Gewichts und unbekannter Menge beladen lässt und mit diesem Ladegut ohne vorherige Wägung abfährt (SenE v. 12.03.2014, III-1 RBs 56/14; OLG Stuttgart, NZV 2003, 541 AG Lüdinghausen, NZV 2010, 423; Krumm in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 34 StVZO Rdn. 12).

  • OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen

    Das angefochtene Urteil steht zwar - entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers - im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, die im Hinblick auf die Gefahr überladener Fahrzeuge für die Sicherheit des Straßenverkehrs eine Prüfpflicht des Führers eines Fahrzeugs dahingehend annimmt, ob die von ihm übernommene Ladung zu einer Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Gesamtgewichts geführt hat, wenn - wie hier vom Amtsgericht festgestellt - erkennbare Anhaltspunkte für eine Überladung vorliegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2002 - 2 Ss 166/02, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.1998 - 5 Ss (OWi) 216/98 - (OWi) 92/98 I, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.1996 - 2 Ss (OWi) 297/96 - (OWi) 106/96 II, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04

    Überladung; Fahrlässigkeitsvorwurf; Sachverständigengutachten; Wägung;

    Streitig ist heute insoweit vor allem, ob überhaupt noch äußerlich erkennbare Anzeichen für eine Überladung gefordert werden müssen, um den Fahrlässigkeitsvorwurf zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 23) oder ob aufgrund der technischen Entwicklung und der herstellerseits vorgenommenen Verbesserungen moderner Transportfahrzeuge die herkömmlich als tauglich angesehenen Überladungsindikatoren nicht mehr als unbedingt geeignet für brauchbare Rückschlüsse auf eine bestehende Überladung angesehen werden können (vgl. OLG Stuttgart, VRS 104, 65).
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