Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.02.2003 - 1 Ws 43/03, 1 Ss 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4678
OLG Zweibrücken, 20.02.2003 - 1 Ws 43/03, 1 Ss 23/03 (https://dejure.org/2003,4678)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.02.2003 - 1 Ws 43/03, 1 Ss 23/03 (https://dejure.org/2003,4678)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 1 Ws 43/03, 1 Ss 23/03 (https://dejure.org/2003,4678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von Tatmehrheit bei mehreren Geschwindigkeitsverstößen auf einer Fahrt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrfach festgestellte Geschwindigkeitsübertretung auf einer Fahrt; Besonders angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen; Rechtliche Handlungseinheit; Eine einzige Gesetzesverletzung; Hinzutreten einer Abstandsunterschreitung ; Ungleichartige Tateinheit; Verschiedene ...

  • Wolters Kluwer

    Mehrfach festgestellte Geschwindigkeitsübertretung auf einer Fahrt; Besonders angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen ; Rechtliche Handlungseinheit ; Eine einzige Gesetzesverletzung (; Hinzutreten einer Abstandsunterschreitung ; Ungleichartige Tateinheit; Verschiedene ...

  • Judicialis

    StVG § 24; ; StVO § 41; ; StVO § 49 Abs. 2; ; OWiG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 19; StVO § 24
    Prozessualer Tatbegriff bei zwei auf derselben Fahrt begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tinyurl.com (Pressemitteilung)

    Verklammerung zu einer Ordnungswidrigkeit mit einheitlicher Geldbuße bei engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang von drei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Mehrere Ordnungswidrigkeiten auf derselben Fahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 105, 144
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 04.07.1993 - 5 Ss OWi 53/93

    Zum Begriff der natürlichen Handlungseinheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.02.2003 - 1 Ws 43/03
    Natürliche Handlungseinheit ist anzunehmen, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren Zusammenhang stehen, dass sich das gesamte Geschehen bei natürlicher Betrachtungsweise für einen objektiven Beobachter als ein einheitlich zusammengefasstes Tun erweist (BGHSt 26, 284, 286; OLG Düsseldorf, DAR 1993, 480), was insbesondere auch bei einer kontinuierlichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf einer einzigen Fahrt der Fall sein kann (OLG Düsseldorf, NZV 1994, 42; OLG Hamm, ZfS 1994, 187).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.02.2003 - 1 Ws 43/03
    Die neuere Rechtsprechung für die Fälle so genannter einfacher Fahrlässigkeit ist ersichtlich nicht einschlägig (vgl. BGH NJW 1997, 3252).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2023 - 1 ORbs 2 SsBs 29/23

    Tatmehrheit bei Verkehrsverstößen gegen Verkehrsvorschriften während einer Fahrt

    Eine einzige Tat im Sinne einer sog. natürlichen Handlungseinheit kann dann vorliegen, wenn die einzelnen Verkehrsverstöße einen derart engen zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang aufweisen, dass sich der gesamte Lebenssachverhalt bei natürlicher Betrachtung auch für einen unbeteiligten Dritten als ein zusammengehöriges Geschehen darstellt, dessen getrennte Betrachtung eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Verkehrsvorgangs darstellen würde (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20.02.2003 - 1 Ss 23/03, juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09

    Zweimal geblitzt innerhalb einer Minute

    Selbst wenn man jedoch, insoweit dem Amtsgericht folgend, von zwei tatmehrheitlich i.S.d. § 20 OWiG begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgehen würde, wären die beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen dann zumindest in verfahrensrechtlicher Hinsicht als eine Tat i.S.d. §§ 46 Abs. 1 OWiG, 155, 264 StPO und Art. 103 Abs. 3 GG anzusehen, denn die beiden Vorgänge sind aufgrund ihres engen räumlich-zeitlichen Zusammenhangs innerlich derart verknüpft, dass ihre getrennte Aburteilung in zwei verschiedenen Bußgeldverfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (vgl. OLG Stuttgart NZV 1997, 243; OLG Naumburg, NJW 1995, 3332; OLG Hamburg VRS 27, 144; OLG Zweibrücken DAR 2003, 281).
  • KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16

    Konkurrenz zwischen mehreren Straßenverkehrsverstößen: Rotlichtverstoß bei

    Dies erfährt jedoch dann eine Ausnahme und es liegt Tateinheit vor, wenn ein Geschehensablauf vorliegt, in dem die einzelnen Verstöße aufgrund ihres unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhangs so eng miteinander verknüpft sind, das das gesamte Geschehen sich bei natürlicher Betrachtungsweise durch einen unbeteiligten Dritten (objektiv) als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (vgl. BGHSt 26, 284, 286; Senat, Beschlüsse vom 17. Januar 2011 - 3 Ws (B) 683/10, vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - juris Rn. 5 und 26. November 2008 - 3 Ws (B) 267/08 - OLG Düsseldorf VRS 100, 311 m.w.N.; OLG Zweibrücken VRS 105, 144, 145, m.w.N.; Gürtler in Göhler, OWiG 16. Aufl. vor § 19 Rn. 3, § 19 Rn. 2; Bohnert in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 19 Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2017 - 1 OLG 2 SsBs 31/17

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs auf einen Tatvorwurf

    Eine einzige Tat im Sinne einer sog. natürlichen Handlungseinheit kann aber dann vorliegen, wenn die einzelnen Verkehrsverstöße einen derart engen zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang aufweisen, dass sich der gesamte Lebenssachverhalt bei natürlicher Betrachtung auch für einen unbeteiligten Dritten als ein zusammengehöriges Geschehen darstellt, dessen getrennte Betrachtung eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Verkehrsvorgangs darstellen würde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20.02.2003 - 1 Ss 23/03, juris Rn. 6 = DAR 2003, 281; OLG Köln, Beschluss vom 17.08.2004 - Ss 259/04, NZV 2004, 536, 537; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.06.2016 - 53 Ss-OWi 99/16, juris Rn. 14 mwN.
  • OLG Jena, 14.01.2005 - 1 Ss 251/04

    Verkehr

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die übertretenen Geschwindigkeitsbeschränkungen jeweils besonders angeordnet waren (siehe OLG Zweibrücken, VRS 105, 144, 145 f.).
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