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   BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02   

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https://dejure.org/2003,11468
BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 (https://dejure.org/2003,11468)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 (https://dejure.org/2003,11468)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 (https://dejure.org/2003,11468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme von Beharrlichkeit i.S.v. § 25 Abs. 1 StVG; Frage der Verhältnismäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbotes; Voraussetzung für die Annahme eines Härtefalls zur Rechtfertigung einer Ausnahme im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 349
  • BayObLGSt 2003, 5
  • VRS 105, 31
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ss OWi 1181/98

    Fahrverbot bei § 24 a StVG, Betroffener als freier Mitarbeiter tätig,

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile bei der Prüfung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt (noch) von Belang sind, ist daher ein noch strengerer Maßstab als vor Inkrafttreten der Viermonatsregel anzulegen (vgl. auch OLG Hamm NZV 1999, 214 ).
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94

    Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Vielmehr ist die Ausübung des Ermessens an die Feststellung der Angemessenheit und Erforderlichkeit des Fahrverbots im Einzelfall gebunden, wie dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BayObLGSt 1995, 16).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss OWi 139/92
    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Der Umstand, beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, müsste für einen Betroffenen ein besonderer Grund sein, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf VRS 83, 450 ).
  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Der Umstand, beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, müsste für einen Betroffenen ein besonderer Grund sein, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf VRS 83, 450 ).
  • BayObLG, 28.07.1998 - 2 ObOWi 369/98

    Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Denn nur dann wird es geboten sein, durch diese Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (BayObLG DAR 1998, 448/449).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Andererseits kann in einem derartigen Fall von der Verhängung eines Fahrverbots nur unter den Voraussetzungen abgesehen werden, die auch bei Vorliegen des in der Bußgeldkatalog-Verordnung normierten Regelfalls ein Absehen rechtfertigen (BayObLGSt 2003, 5).

    Im Hinblick auf die Vorbewertung des Verordnungsgebers, die zwar nicht unmittelbar die vorliegende Sachverhaltskonstellation, aber eine wertungsmäßig gleich stehende erfasst, ist für eine Einzelfallprüfung nur noch begrenzt Raum (BayObLGSt 2003, 5; BGHSt 38, 231).

  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Außerdem werden die Auswirkungen des Regelfahrverbots auf den Betroffenen vorliegend auch durch den Vollstreckungsaufschub von bis zu 4 Monaten nach § 25a Abs. 2 StVG erheblich abgemildert, weil der Betroffene durch die ihr hierdurch gewährte Wahl, den Beginn der Verbotsfrist innerhalb eines Zeitrahmens von 4 Monaten ab Eintritt der Rechtskraft selbst zu bestimmen, zugleich die Möglichkeit erhält, sich frühzeitig auf das Fahrverbot einzustellen und auf diese Weise dessen negative Konsequenzen abzuwenden oder jedenfalls abzumildern (vgl. dazu BayObLG DAR 1999, 559; NZV 2003, 349; OLG Celle VRR 2005, 113; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2001, 214; DAR 2002, 82; OLG Jena DAR 2005, 166; OLG Hamm NZV 1999, 214).
  • OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07

    Fahrverbot; Erschwernisse; Abwendung; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.).
  • OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06

    Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung

    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann deshalb nur unter den Voraussetzungen abgesehen werden, die auch bei Vorliegen des in der BKatV normierten Regelfalls ein Absehen rechtfertigen (BayObLGSt 2003, 5; st.Rspr. des Senats).
  • OLG Bamberg, 29.03.2007 - 3 Ss OWi 422/07

    Fahrverbot - Fahrverbot wegen beharrlichen Verstoßes außerhalb eines Regelfalls

    Die einschlägigen Vorahndungen und ihre zeitliche Abfolge belegen deshalb hinreichend, dass sich der Betroffene wiederholt in dem Bestreben, möglichst rasch voranzukommen, über seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer bedenkenlos hinwegsetzt und ihm deshalb die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen (BayObLG NZV 1991, 199; NZV 2003, 349 f.).
  • OLG Bamberg, 29.07.2015 - 2 Ss OWi 727/15

    Absehen vom Fahrverbot wegen Erreichens der "Punktegrenze"?

    Das Amtsgericht hat auch gesehen, dass eine beharrliche Pflichtverletzung nicht ohne weiteres, zumal dann, wenn - wie hier - kein Regelfall nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorliegt, die Verhängung eines Fahrverbots nach sich zieht (BayObLGSt 2003, 5).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03

    Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot

    An dieser Vorbewertung des Verordnungsgebers ist die Annahme der Beharrlichkeit zu messen und zu prüfen, ob ein Fall der Beharrlichkeit von gleichem Gewicht angenommen werden kann und muss, der dann die Folge des Fahrverbots nach sich zieht (BayObLGSt 2003, 5 = DAR 2003, 231).
  • OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/06

    Fahrverbot - Umfang der Feststellungen bei Annahme eines beharrlichen Verstoßes

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