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   OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 287/03   

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https://dejure.org/2003,13811
OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 287/03 (https://dejure.org/2003,13811)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2003 - 2 Ws 287/03 (https://dejure.org/2003,13811)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2003 - 2 Ws 287/03 (https://dejure.org/2003,13811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Wiedergutmachungsleistung; Anrechnung bei Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; analoge Anwendung; Verschlechterungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung ; Anrechnung der Geldbuße; Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    StGB § 56 f; ; StPO § 331

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f; StPO § 331
    Wiedergutmachungsleistung; Anrechnung bei Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; analoge Anwendung; Verschlechterungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 56f Abs. 3
    Anrechnung von Wiedergutmachungsleistungen auf eine zu verbüßende Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 312
  • VRS 106, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1993 - 3 Ws 644/93
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 287/03
    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56 f StGB Rn. 3 c; BVerfG NStZ 1985, 347; OLG Düsseldorf StV 1994, 198), die der des Senats entspricht (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 28. Juni 1996 in 2 Ws 236/96 und vom 7. Oktober 2002 in 2 Ws 385/02), ist es dann in der Regel geboten, dass das über einen Bewährungswiderruf entscheidende Gericht sich der sachnäheren Prognose des eine neue Tat aburteilenden Richters anschließt.
  • OLG Hamm, 07.10.2002 - 2 Ws 385/02

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, erneute Verurteilung zu einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 287/03
    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56 f StGB Rn. 3 c; BVerfG NStZ 1985, 347; OLG Düsseldorf StV 1994, 198), die der des Senats entspricht (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 28. Juni 1996 in 2 Ws 236/96 und vom 7. Oktober 2002 in 2 Ws 385/02), ist es dann in der Regel geboten, dass das über einen Bewährungswiderruf entscheidende Gericht sich der sachnäheren Prognose des eine neue Tat aburteilenden Richters anschließt.
  • OLG Bamberg, 03.11.1987 - Ws 593/87

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 287/03
    § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB verweist gerade nicht auf § 56 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB, der Grundlage der dem Verurteilten gemachten Auflage, an die Geschädigte Schadensersatzleistungen zu erbringen, gewesen ist (Tröndle/Fischer, a.a.O., § 56 f StGB Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; a.A. allerdings ohne nähere Begründung OLG Bamberg MDR 1988, 600).
  • OLG Hamm, 13.12.1995 - 2 Ws 195/95

    Widerruf von Strafaussetzung. Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 287/03
    Der Senat hat jedoch entsprechend der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur in der Vergangenheit bereits u.a. dann eine Ausnahme gemacht, wenn eine Rechtsfolge durch Beschluss endgültig festgelegt wird (vgl. Beschluss des Senats in StV 1996, 443 = NStZ 1996, 303, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21

    Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der

    Im Regelfall kommt der Prognose des neuen Tatrichters indes gleichwohl eine erhebliche Bedeutung zu; es erscheint regelmäßig geboten, die Einschätzung des Tatrichters, der über die besseren Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich des voraussichtlichen weiteren Lebenswegs des Straftäters verfügt und der von dem Verurteilten in der Hauptverhandlung einen persönlichen Eindruck gewonnen hat, als Indiz heranzuziehen und von dessen Prognose nur ausnahmsweise abzuweichen (vgl. OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 22. April 2013, 2 Ws 33/13, juris, Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2003, 2 Ws 287/03, juris, Rn. 7).
  • OLG Hamm, 01.08.2013 - 1 Ws 302/13

    Keine Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Beschwerdeverfahren

    Das Verschlechterungsgebot ist ausdrücklich in den §§ 331, 358 Abs. 2,373 Abs. 2 StPO nur für das Berufungs-, Revisions- und Wiederaufnahmeverfahren bestimmt und soll grundsätzlich im Beschwerdeverfahren keine Anwendung finden (OLG Hamm, Beschl. v. 20.11.2003 - 2 Ws 287/03 - juris).
  • OLG Hamm, 29.11.2005 - 1 Ws 488/05

    Bewährungsauflage; nachträgliche Lesitung; Anrechnung

    Einerseits kommt die Anrechnung von Zahlungen an den Geschädigten - was auch die Strafvollstreckungskammer übersehen hat - nicht in Betracht, weil die Möglichkeit der Anrechnung gem. § 56 Abs. 3 S. 2 StGB die Leistungen nach § 56 b Abs. 2 Nr. 1 StGB, wozu auch Schmerzensgeldzahlungen gehören (Tröndle-Fischer, StGB, 52. Aufl., § 56 b Rdnr. 6), ausdrücklich nicht umfasst (OLG Hamm, VRs 106, 127-130).
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