Rechtsprechung
   BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3223
BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04 (https://dejure.org/2004,3223)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04 (https://dejure.org/2004,3223)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 1 ObOWi 40/04 (https://dejure.org/2004,3223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch nach 2 Jahren noch Fahrverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von einem Fahrverbot bei einem Zeitablauf von zwei Jahren seit der Tat; Erfüllung der erzieherischen Zwecke durch ein Fahrverbot; Annahme eines erheblichen Zeitraumes" zwischen dem Verkehrsverstoß und seiner Ahndung; Zuordnung der langen Verfahrendauer zum ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 210
  • BayObLGSt 2004, 9
  • VRS 106, 463
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen und

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04
    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (BayObLGSt 2002, 6/8 m.zahlr.w.Nachw.; BayObLG NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg ZfS 2003, 96).

    Wurde - wie vorliegend - ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt, wird einer langen Verfahrensdauer im Übrigen in der Regel nicht durch einen gänzlichen Wegfall des Fahrverbots, sondern nur durch eine angemessene Herabsetzung seiner Dauer Rechnung zu tragen sein (BayObLG NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg ZfS 2003, 96).

  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04
    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (BayObLGSt 2002, 6/8 m.zahlr.w.Nachw.; BayObLG NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg ZfS 2003, 96).

    Wurde - wie vorliegend - ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt, wird einer langen Verfahrensdauer im Übrigen in der Regel nicht durch einen gänzlichen Wegfall des Fahrverbots, sondern nur durch eine angemessene Herabsetzung seiner Dauer Rechnung zu tragen sein (BayObLG NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg ZfS 2003, 96).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36/42).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04
    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (BayObLGSt 2002, 6/8 m.zahlr.w.Nachw.; BayObLG NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg ZfS 2003, 96).
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09

    Rotlichtverstoß, Rotlichtzeit, Zeugenaussagen, qualifizierter Verstoß

    Da das Fahrverbot gem. § 25 I 1 StVG nach der gesetzgeberischen Intention in erster Linie als Denkzettel - und Besinnungsmaßnahme mit erzieherischer Funktion gedacht und ausgeformt ist (BVerfG, NJW 1969, 1624), kann es seinen Sinn verlieren, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt, und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten festgestellt worden ist (Bay OLG, NZV 2004, 210).

    Insbesondere sind die Ursachen der langen Verfahrensdauer mit zu berücksichtigen (OLG Köln, NZV 2000, 430), wobei es entscheidend darauf ankommt, ob die Verfahrensverzögerung im Einflussbereich des Betroffenen lag oder die Folge gerichtlicher oder behördlicher Abläufe sind (Bay OLG, NZV 2004, 210).

  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Fehlende

    Liegen zwischen Tat und Fahrverbotsanordnung zwei Jahre, so besteht Anlass für eine Prüfung, ob von der Regelsanktion ausnahmsweise abzusehen ist (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2004 - 1 Ss 103/04; OLG Koblenz [2. StrS], Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 2 SsBs 100/09; BayObLG NZV 2004, 210; OLG Hamm DAR 2009, 405; OLG Bamberg DAR 2008, 651; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 323; KG a.a.O.).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedenfalls die Tendenz erkennbar, den Sinn eines Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat "mehr als zwei Jahre" zurückliegt (vgl. BayObLG NZV 2004, 210; BayObLG DAR 2002, 275 [276] = NZV 2002, 280 = VRS 102, 461 [462] = zfs 2002, 452 [453] m. zahlr.

    Auch liegen die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen (vgl. hierzu, SenE v. 16.06.2000 -Ss 241/00 B- = NStZ-RR 2000, 342 = NZV 2000, 430 = DAR 2000, 484 = VRS 99, 212 = zfs 2000, 511; SenE v. 05.04.2001 - Ss 95/01 B - SenE v. 30.09.2003 - 394/03 B - vgl. a. BayObLG NZV 2004, 210; BayObLG DAR 2002, 275 [276] = NZV 2002, 280 = VRS 102, 461 [462] = zfs 2002, 452 [453]; OLG Hamm DAR 2004, 106 [107] = zfs 2004, 135 [137] m. Anm. Bode = VRS 106, 57 [60] = VM 2004, 29 [Nr. 27]; OLG Naumburg zfs 2003, 96 = DAR 2003, 133; OLG Schleswig DAR 2000, 584 m. w. Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; KG [23.11.01] VRS 102, 127 [128] = VM 2002, 42 [43](Nr. 38) = NZV 2002, 281.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht