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   OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04   

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OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04 (https://dejure.org/2004,7555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04 (https://dejure.org/2004,7555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 2 Ss OWi 62/04 (https://dejure.org/2004,7555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderunen an Umfang der erforderlichen Feststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen; Mindestanforderungen an Urteilsgründe bei fahrlässiger Geschwindigekeitsüberschreitung; Anforderungen an Beweiswürdigung zur Identifizierung des Betroffenen anhand von bei ...

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Ziff. 2; ; OWiG § 71 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; StPO § 349; ; StPO § 267 Abs. 1 S. 3; ; StVO § 41 Abs. 2; ; StVO § 49; ; StVG § 24; ; StVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 106, 469
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 2 Ss OWi 967/01

    Besetzung des Bußgeldsenats, Zumessungserwägungen bei Erhöhung der Geldbuße nach

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04
    Zusätzlich weist er über die von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Rechtsprechung hinaus auf folgende Entscheidungen hin: Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die mit einem standardisierten Messverfahren ermittelt worden ist, auf die Entscheidungen des Senats in MDR 2000, 881 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4 (Nr. 3) und des Senats in NZV 2002, 282 = zfs 2002, 404; zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines von dem Verkehrsverstoß ermittelten Lichtbildes auf zuletzt Senat in NZV 2003, 102 mit weiteren Nachweisen und wegen einer ordnungsgemäßen Bezugnahme auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild auf Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 und schließlich zur Frage, wann nähere Erörterungen zu der Möglichkeit des Abwendens eines Fahrverbots durch eine erhöhte Geldbuße erforderlich sind, auf Senat zuletzt in VD 2002, 50 = VRS 102, 60 = NZV 2002, 381, diese Entscheidungen und weitere sind sämtlich eingestellt auf http://www.burhoff.de.
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss OWi 17/02

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit bewusst sein

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04
    Mit der Möglichkeit, den angestrebten Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße zu erreichen, muss sich der Amtsrichter nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte aber grundsätzlich auseinandersetzen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.2002 in DAR 2002, 276 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.05.2003 - 1 Ss OWi 334/03

    Lichtbild, Verkehrsverstoß, Identifizierung; Geeignetheit, Bezugnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04
    Die Verwendung des Gesetzestextes wird diesem Erfordernis gerecht (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.2003 - 1 Ss OWi 334/03 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04
    Zusätzlich weist er über die von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Rechtsprechung hinaus auf folgende Entscheidungen hin: Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die mit einem standardisierten Messverfahren ermittelt worden ist, auf die Entscheidungen des Senats in MDR 2000, 881 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4 (Nr. 3) und des Senats in NZV 2002, 282 = zfs 2002, 404; zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines von dem Verkehrsverstoß ermittelten Lichtbildes auf zuletzt Senat in NZV 2003, 102 mit weiteren Nachweisen und wegen einer ordnungsgemäßen Bezugnahme auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild auf Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 und schließlich zur Frage, wann nähere Erörterungen zu der Möglichkeit des Abwendens eines Fahrverbots durch eine erhöhte Geldbuße erforderlich sind, auf Senat zuletzt in VD 2002, 50 = VRS 102, 60 = NZV 2002, 381, diese Entscheidungen und weitere sind sämtlich eingestellt auf http://www.burhoff.de.
  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 2 Ss OWi 1029/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, erforderlicher Umfang

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04
    Zusätzlich weist er über die von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Rechtsprechung hinaus auf folgende Entscheidungen hin: Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die mit einem standardisierten Messverfahren ermittelt worden ist, auf die Entscheidungen des Senats in MDR 2000, 881 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4 (Nr. 3) und des Senats in NZV 2002, 282 = zfs 2002, 404; zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines von dem Verkehrsverstoß ermittelten Lichtbildes auf zuletzt Senat in NZV 2003, 102 mit weiteren Nachweisen und wegen einer ordnungsgemäßen Bezugnahme auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild auf Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 und schließlich zur Frage, wann nähere Erörterungen zu der Möglichkeit des Abwendens eines Fahrverbots durch eine erhöhte Geldbuße erforderlich sind, auf Senat zuletzt in VD 2002, 50 = VRS 102, 60 = NZV 2002, 381, diese Entscheidungen und weitere sind sämtlich eingestellt auf http://www.burhoff.de.
  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Feststellungen, Geständnis des Betroffenen,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04
    Hierzu gehört, dass er in den Urteilsgründen zumindest das zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandte Messverfahren sowie den berücksichtigten Toleranzwert mitteilt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.07.2002 - 3 Ss OWi 583/02

    Lichtbild, Identifizierung des Fahrers, Verweisung, Beweisfoto, Anforderungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04
    Zusätzlich weist er über die von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Rechtsprechung hinaus auf folgende Entscheidungen hin: Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die mit einem standardisierten Messverfahren ermittelt worden ist, auf die Entscheidungen des Senats in MDR 2000, 881 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4 (Nr. 3) und des Senats in NZV 2002, 282 = zfs 2002, 404; zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines von dem Verkehrsverstoß ermittelten Lichtbildes auf zuletzt Senat in NZV 2003, 102 mit weiteren Nachweisen und wegen einer ordnungsgemäßen Bezugnahme auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild auf Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 und schließlich zur Frage, wann nähere Erörterungen zu der Möglichkeit des Abwendens eines Fahrverbots durch eine erhöhte Geldbuße erforderlich sind, auf Senat zuletzt in VD 2002, 50 = VRS 102, 60 = NZV 2002, 381, diese Entscheidungen und weitere sind sämtlich eingestellt auf http://www.burhoff.de.
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04
    Unterbleibt - wie hier - eine prozessordnungsgemäße Verweisung auf das Beweisfoto, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob dieses zur Identifizierung generell geeignet ist (zu vgl. BGH NZV 1996, 157, 158).
  • OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ss OWi 408/00

    Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, ausreichende

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04
    Zusätzlich weist er über die von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Rechtsprechung hinaus auf folgende Entscheidungen hin: Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die mit einem standardisierten Messverfahren ermittelt worden ist, auf die Entscheidungen des Senats in MDR 2000, 881 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4 (Nr. 3) und des Senats in NZV 2002, 282 = zfs 2002, 404; zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines von dem Verkehrsverstoß ermittelten Lichtbildes auf zuletzt Senat in NZV 2003, 102 mit weiteren Nachweisen und wegen einer ordnungsgemäßen Bezugnahme auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild auf Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 und schließlich zur Frage, wann nähere Erörterungen zu der Möglichkeit des Abwendens eines Fahrverbots durch eine erhöhte Geldbuße erforderlich sind, auf Senat zuletzt in VD 2002, 50 = VRS 102, 60 = NZV 2002, 381, diese Entscheidungen und weitere sind sämtlich eingestellt auf http://www.burhoff.de.
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der der anderen Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht, muss der Tatrichter, um die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen nicht nur das zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeit angewandte Messverfahren mitteilen, sondern grundsätzlich auch den berücksichtigten Toleranzwert (vgl. z.B. Senat in 2 Ss OWi 1029/01 = NZVV 2002, 282 = zfs 2002, 404 m.w.N.; BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; Senat, Beschluss vom 8. Juli 2003 in 2 Ss OWi 482/03 = zfs 2003, 571 = VA 2003, 178 (Ls.) = VRS 105/447 = NZV 2004, 99; Senat vom 5. Februar 2004 in 2 Ss OWi 62/04 sowie auch Beschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen vom 7. Oktober 2003 in 1 Ss OWi 623/03.
  • OLG Köln, 06.08.2004 - Ss 321/04
    Ob sich dabei bezüglich des Lichtbildes im Falle einer Bezugnahme gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO eine Darlegungserleichterung ergibt, bedarf hier keiner Entscheidung (wegen der Anforderungen an eine zulässige Bezugnahme, vgl. OLG Hamm VRS 106, 469;.
  • KG, 30.11.2007 - 3 Ws (B) 551/07

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Sieht der Tatrichter jedoch - wie hier - von der erleichternden Verweisung auf das in Augenschein genommene Foto nach §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ab, so müssen die Urteilsgründe durch Ausführungen zur Bildqualität und eine Beschreibung der abgebildeten Person bzw. mehrerer charakteristischer Identifizierungsmerkmale dem Rechtsmittelgericht in gleicher  Weise wie durch das Betrachten des Belegfotos die Prüfung eröffnen, ob das Lichtbild generell zur Identifizierung des Fahrers geeignet ist (vgl. BGHSt 41, 376; KG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 3 Ws (B) 517/07 - 15. Juni 2007 - 3 Ws (B) 266/07 - und 24. Oktober 2006 - 3 Ws (B) 25/06 -, jeweils m.N.; KG VRS 111, 145; OLG Hamm VRS 106, 469.
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