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   KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 158/04   

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https://dejure.org/2004,14051
KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 158/04 (https://dejure.org/2004,14051)
KG, Entscheidung vom 21.04.2004 - 3 Ws (B) 158/04 (https://dejure.org/2004,14051)
KG, Entscheidung vom 21. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04 (https://dejure.org/2004,14051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensrüge gegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen § 41 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Anordnung eines Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anordnung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberstreitung auf einer innerstädtischen Autobahn; Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen einen aufgehobenen Verwaltungsakt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 160
  • VRS 107, 217
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11

    "Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem

    Die Sicherheit des Straßenverkehrs erfordert es, dass Verkehrszeichen, die von den hierzu befugten Behörden angebracht worden sind, bis zu ihrer Beseitigung Beachtung finden und befolgt werden; dementsprechend unterliegt die Missachtung eines Verkehrszeichens selbst dann der Ahndung als Ordnungswidrigkeit, wenn der Täter gegen das Verkehrszeichen Rechtsmittel eingelegt hat und es später im gerichtlichen Verfahren aufgehoben wird (BGHSt 23, 86; OLG Koblenz DAR 1999, 419; OLG Düsseldorf VRS 96, 143; KG VRS 107, 217; Hentschel/König/Dauer aaO § 41 StVO Rn. 247 m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.11.2018 - 3 Ss OWi 190/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Bußgeld; Beschlussverfahren; Sachrüge;

    Die Sicherheit des Straßenverkehrs erfordert es, dass Verkehrszeichen, die von den hierzu befugten Behörden angebracht worden sind, bis zu ihrer Beseitigung Beachtung finden und befolgt werden; dementsprechend unterliegt die Missachtung eines Verkehrszeichens selbst dann der Ahndung als Ordnungswidrigkeit, wenn der Täter gegen das Verkehrszeichen Rechtsmittel eingelegt hat und es später im gerichtlichen Verfahren aufgehoben wird (BGHSt 23, 86; OLG Celle DAR 2011, 597; OLG Koblenz DAR 1999, 419; OLG Düsseldorf VRS 96, 143; KG VRS 107, 217; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl., § 41 StVO Rn. 247 mwN).
  • OLG Hamm, 18.04.2018 - 3 RBs 75/18

    Ordnungswidrigkeit der Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens

    Der Mangel muss so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens ohne weiteres aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 336/98, juris, und Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 7; KG, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161); dies ist im Fall der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB ## bei km #### nach der Rechtsprechung des Senats (s. Beschluss vom 3. März 2016 - III-3 RBs 55/16) nicht der Fall.

    Sogar eine etwaige spätere Aufhebung des Verwaltungsakts lässt die Ahndbarkeit bereits begangener Zuwiderhandlungen unberührt (KG, Beschluss vom 21. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 41 StVO Rdnr. 247).

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - SsRs 30/21

    Einsicht, Herausgabe von Unterlagen, Beschilderungsplan, verkehrsrechtliche

    juris; KG Berlin VRS 107, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2016 - 3 RBs 55/16 -, juris; Hentschel/König/Dauer a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 3 RBs 55/16
    Der Mangel muss so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens ohne weiteres aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 336/98, juris, und Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 7; KG, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161).

    Sogar eine etwaige spätere Aufhebung des Verwaltungsakts lässt die Ahndbarkeit bereits begangener Zuwiderhandlungen unberührt (KG, Beschluss vom 21. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 41 StVO Rdnr. 247).

  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    Wer die ihm bekannte erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet, handelt - jedenfalls bei Überschreitung von mehr als 50% (vgl. Senat, Beschlüsse v. . 3.2005 - 3 Ws (B) 551/04 -, 21.4.2004 - 3 Ws (B) 158/04 - und 17.4.2002 - 3 Ws (B) 118/02) regelmäßig vorsätzlich, weil einem Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der vorbeiziehenden Umgebung sowie der Fahrgeräusche bewusst wird.
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - SsRs 30/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtherausgabe Beschilderungsplan und

    Zwar handelt es sich bei einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach ihrer Bekanntgabe durch das Aufstellen der entsprechenden Beschilderung um einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung (BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1967 - VII C 18/66 -, juris; BVerwG NJW 1997, 1021 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2022 - 8 E 120/22 -, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 41 StVO Rdnr. 247), der grundsätzlich auch im Falle seiner Rechtswidrigkeit zu beachten ist, solange er nicht nichtig ist oder wirksam angefochten oder zurückgenommen wurde (BVerwG NJW 1967, 1627 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. November 2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20 -, juris; KG Berlin VRS 107, 217 ; OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2016 - 3 RBs 55/16 -, juris; Hentschel/König/Dauer a.a.O. m.w.N.).
  • KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des Vorsatzes bei einer

    Wer die ihm bekannte erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet, handelt - jedenfalls bei Überschreitung von mehr als 50 Prozent (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 -, 21. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04 - und 8. März 2005 - 3 Ws (B) 551/04 -) regelmäßig vorsätzlich, weil einem Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der vorbeiziehenden Umgebung sowie der Fahrgeräusche bewusst wird.
  • KG, 25.05.2007 - 3 Ws (B) 290/07

    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Abgrenzung

    Wer die ihm bekannte erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet, handelt - jedenfalls bei Überschreitung von mehr als 50 % (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 3 Ws (B) 350/06 -, 15. April 2005 - 3 Ws (B) 132/05 -, 21. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04 - und 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 -) - regelmäßig vorsätzlich, weil einem Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der vorbeiziehenden Umgebung sowie der Fahrgeräusche bewusst wird.
  • KG, 29.10.2004 - 3 Ws (B) 481/04

    Rechtsfolgenausspruch nach Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Sind jedoch - wie im Straßenverkehrsrecht - Bußgeldkataloge vorhanden, sind dem richterlichen Beurteilungsspielraum der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und die Feststellungen müssen daher die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04 - und 30. September 1998 - 3 Ws (B) 486/09 -).
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