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   KG, 03.06.2004 - 12 U 357/02   

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https://dejure.org/2004,4582
KG, 03.06.2004 - 12 U 357/02 (https://dejure.org/2004,4582)
KG, Entscheidung vom 03.06.2004 - 12 U 357/02 (https://dejure.org/2004,4582)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 12 U 357/02 (https://dejure.org/2004,4582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Beauftragung eines Gutachters; Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nutzungsausfall; Anspruch eines Alleingesellschafter einer GmbH auf Erstattung des Verdienstausfalls

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 287; ; ZPO § 412; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsausfallentschädigung - Zur Kostenerstattung für Ersatzkraft und Ersatz des Verdienstausfallschadens nach unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Verdienstausfallschaden des GmbH-Geschäftsführers, der zugleich Alleingesellschafter ist und wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit von der GmbH keine Bezüge erhält

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 149
  • VRS 107, 263
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69

    Ersatzfähigkeit des Geschäftsführergehalts des Alleingesellschafters einer GmbH

    Auszug aus KG, 03.06.2004 - 12 U 357/02
    Zwar kann der Alleingesellschafter einer GmbH vom Haftpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen Erstattung seines während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit anfallenden Geschäftsführergehaltes verlangen (BGH VersR 1971, 570 ff.), doch setzt dies voraus, dass es sich um eine echte Tätigkeitsvergütung handelt.
  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    Deshalb muss auch tatsächlich auf die Nutzung eines Fahrzeuges verzichtet worden sein (vgl. BGH mit Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 - VersR 1968, 803 [II.2.a)]; BGH mit Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 NJW 1985, 2471 [II.1.b)]; KG mit Urteil vom 3. Juni 2004 - 12 U 357/02 - VRS 107, 263 [II.A.1.b)]; Knerr in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 96; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVG Rn. 45), was voraussetzt, dass unter Anknüpfung an die bisherige Nutzung die ausgefallene Nutzung dargelegt wird und - insbesondere bei langen Zeiträumen - auch vorzutragen ist, dass aus anderen Gründen (Urlaub u.ä.) der Nutzungswille nicht unterbrochen war.

    Deshalb muss auch tatsächlich auf die Nutzung eines Fahrzeuges verzichtet worden sein (vgl. BGH mit Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 - VersR 1968, 803 [II.2.a)]; BGH mit Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 NJW 1985, 2471 [II.1.b)]; KG mit Urteil vom 3. Juni 2004 - 12 U 357/02 - VRS 107, 263 [II.A.1.b)]; Knerr in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 96; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVG Rn. 45), was voraussetzt, dass unter Anknüpfung an die bisherige Nutzung die ausgefallene Nutzung dargelegt wird und - insbesondere bei langen Zeiträumen - auch vorzutragen ist, dass aus anderen Gründen (Urlaub u.ä.) der Nutzungswille nicht unterbrochen war.

    Deshalb muss auch tatsächlich auf die Nutzung eines Fahrzeuges verzichtet worden sein (vgl. BGH mit Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 - VersR 1968, 803 [II.2.a)]; BGH mit Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 NJW 1985, 2471 [II.1.b)]; KG mit Urteil vom 3. Juni 2004 - 12 U 357/02 - VRS 107, 263 [II.A.1.b)]; Knerr in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 96; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVG Rn. 45), was voraussetzt, dass unter Anknüpfung an die bisherige Nutzung die ausgefallene Nutzung dargelegt wird und - insbesondere bei langen Zeiträumen - auch vorzutragen ist, dass aus anderen Gründen (Urlaub u.ä.) der Nutzungswille nicht unterbrochen war.

  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06

    Fahrzeugschaden: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung;

    Ungeachtet dessen, dass der Vortrag bereits insoweit unschlüssig ist, als eine Nutzungsausfallentschädigung für 21 Tage geltend gemacht wird, während der Gutachter von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgeht, ist eine Nutzungsausfallentschädigung nicht zu gewähren, wenn der Geschädigte das Fahrzeug wegen unfallbedingter Verletzungen ohnehin nicht nutzen konnte (vgl. KG NZV 2005, 149).
  • LG Erfurt, 18.05.2011 - 10 O 674/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen des Ausweichens vor einem unbeleuchteten,

    Denn derSchädiger soll durch die Lohnfortzahlung nicht entlastet werden(BGH Urteil vom 08.02.1977, Az.: VI ZR 249/74, VersR 1977, 374;Urteil vom 05.07.1977, Az.: VI ZR 44/75, VersR 1977, 863; KG,Urteil vom 03.06.2004, Az. 12 U 357/02, GmbHR 2004, 1339; BGH,Urteil vom 16.06.1992, Az.: VI ZR 264/91; Urteil vom 09.03.1971,Az.: VI ZR 158/69; Urteil vom 08.11.1966, Az.: VI ZR 44/65; OLGSaarbrücken, Urteil vom 20.07.2004, Az.: 4 U 644/03, jeweilszitiert nach juris).
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