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   BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04   

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https://dejure.org/2004,8654
BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04 (https://dejure.org/2004,8654)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 4 StR 53/04 (https://dejure.org/2004,8654)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 4 StR 53/04 (https://dejure.org/2004,8654)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 316 a StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung; Begriff des Fahrzeugführers; Mitfahrer; für sich genommen ungenügende Enge des Fahrzeugs und Abgelegenheit des Überfallortes)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Verknüpfung zwischen tauglichem Tatopfer und tatbestandsmäßiger Angriffshandlung beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer; Tatopfer als Führer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 316 a; ; StGB § 357

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a Abs. 1
    Einschränkende Auslegung des Straftatbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 107, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04
    Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die eine enger am Schutzzweck und den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 316 a StGB orientierte Auslegung der Vorschrift für geboten hält (BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03), setzt der Tatbestand des § 316 a StGB nach seinem Wortlaut eine zeitliche Verknüpfung zwischen tauglichem Tatopfer und tatbestandsmäßiger Angriffshandlung dergestalt voraus, dass im Tatzeitpunkt, das heißt bei Verüben des Angriffs, das Tatopfer (noch) 'Führer' oder 'Mitfahrer' eines Kraftfahrzeugs ist.

    Denn ebenso wie die Beengtheit, die dem Fahrzeug immanent ist, ist auch die Abgelegenheit des Überfallorts keine spezifische Eigenschaft des Kraftfahrzeugverkehrs (Senatsurteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, NJW 2004, 786, 788, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02

    Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenz; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer;

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04
    Für die vom Tatbestand des § 316 a StGB vorausgesetzte Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs genügt allein der Umstand, daß "die Geschädigte wegen der beengten Verhältnisse im Pkw ... in ihrer Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt war" (UA 20), nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 389 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02).
  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04
    Dem stimmt der Senat zu (vgl. Senatsbeschluß vom 27. November 2003 - 4 StR 311/03).
  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 110/96

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs - Kfz - Gegenstand des

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04
    Für die vom Tatbestand des § 316 a StGB vorausgesetzte Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs genügt allein der Umstand, daß "die Geschädigte wegen der beengten Verhältnisse im Pkw ... in ihrer Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt war" (UA 20), nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 389 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    c) Die Aufhebung betrifft auch den tateinheitlich und in Bezug auf die Geschädigte I. rechtsfehlerfrei erfolgten Schuldspruch wegen räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer gemäß § 316a Abs. 1 StGB (zur Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs im Hinblick auf den Geschädigten E. als Mitfahrer vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2004 - 4 StR 53/04, VRS 107, 38, 40; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316a Rn. 15 mwN).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/03
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 53/04.
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