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   OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04   

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https://dejure.org/2004,9696
OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04 (https://dejure.org/2004,9696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2004 - 2 Ss 354/04 (https://dejure.org/2004,9696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2004 - 2 Ss 354/04 (https://dejure.org/2004,9696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines Polizeibeamten; Anzeige; Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erörterungen zur Unzulässigkeit eines Vorhalts bei zu ermittelnder Glaubwürdigkeit einer Zeugin mit Aussagekonstanz; Aussagekonstanz als Kriterium für die Glaubwürdigkeit einer Zeugin; Rückgriff auf eine polizeiliche Anzeige ohne ordnungsgemäße Einführung ins Verfahren; ...

  • Judicialis

    StPO § 249; ; StPO § 251; ; StPO § 261; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249; StPO § 251; StPO § 261; StPO § 267
    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines Polizeibeamten; Anzeige; Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 643
  • VRS 107, 446
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
    Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
    Es genügt, dass sie denkgesetzlich möglich sind und von der subjektiven Gewissheit des Tatrichters getragen werden (vgl. BGHSt 10, 208ff.; 25, 56ff.; 29, 18, 20; OLG Düsseldorf StV 2002, 471 f.).
  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94

    Wiedererkennen - Beweiswert - Urteilsgründe - Urteilsbegründung -

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
    Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
  • OLG Oldenburg, 06.07.2020 - 1 Ss 90/20

    Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen anhand seiner früheren Vernehmung;

    Um die Aussagekonstanz zu begründen, bedarf es einer prozessordnungsgemäßen Einführung, die etwa im Falle eines polizeilichen Protokolls über eine Zeugenaussage durch eine Vernehmung des aufnehmenden Polizeibeamten, unter den Voraussetzungen des § 251 StPO auch durch die Verlesung des Protokolls (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 20.09.2004, 2 Ss 354/04, bei juris), oder durch Verlesung einer - wie vorliegend - von der Auskunftsperson selbst stammenden Urkunde nach § 249 StPO vorzunehmen ist.
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