Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.10.2004 - 1 Ss 229/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9309
OLG Jena, 27.10.2004 - 1 Ss 229/04 (https://dejure.org/2004,9309)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.10.2004 - 1 Ss 229/04 (https://dejure.org/2004,9309)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 1 Ss 229/04 (https://dejure.org/2004,9309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    StPO §§ 258, 273, 274, 344 Abs. 2 Satz 2; OWiG §§ 71 Abs. 1, 79 Abs. 3 Satz 1
    Ordnungswidritgkeit, Verfahren, letztes Wort, Schlussvortrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine die Verletzung des Anspruchs auf den Schlussvortrag geltend machende Rechtsbeschwerdebegründung; Recht eines Betroffenen auf das letzte Wort; Wesentliche Förmlichkeiten der Hauptverhandlung; Mitteilung des tatsächlichen Ablaufs der Hauptverhandlung; ...

  • Judicialis

    StPO § 258; ; StPO § 273; ; StPO § 274; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; OWiG § 71 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungspflicht in Rechtsbeschwerde bei Verstoß gegen das Recht zum letzten Wort des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 147 (Ls.)
  • VRS 108, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2004 - 1 Ss 229/04
    Die Erteilung des Wortes zum Schlussvortrag nach § 258 Abs. 1 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung i. S. d. § 273 Abs. 1 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG (BGHSt 22, 278, 280; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 31).

    Die Beobachtung dieser Förmlichkeit kann gem. § 274 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG nur durch das Protokoll bewiesen werden (BGHSt 22, 278, 280; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 31).

  • OLG Jena, 24.11.2003 - 1 Ss 149/03

    Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2004 - 1 Ss 229/04
    Ungeachtet dessen weist der Senat für die gerichtliche Praxis erneut darauf hin, dass ein zahlreiche Sachverhaltsalternativen und Ankreuzmöglichkeiten enthaltender Formulartext im Protokoll zur Beurkundung der entsprechenden Vorgänge in der Hauptverhandlung ungeeignet ist, sofern er nicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten des Falles durch Streichungen bzw. Ergänzungen konkretisiert worden ist (siehe Senatsbeschluss vom 24.11.2003, 1 Ss 149/03).
  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Dies erfordert in der Regel die vollständige Darlegung des für die Beurteilung der Rüge relevanten Verfahrensverlaufs, also auch der Anwesenheit des Angeklagten am Schluss der Verhandlung (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 1 Ss 229/04, VRS 108 (2005), 215; Radtke/Hohmann/Forkert-Hosser, StPO, § 258 Rn. 36; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 67).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 2 Ss OWi 817/20

    Anforderungen an die Darlegung einer Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs mit

    So ist es nicht nur erforderlich, den tatsächlichen Ablauf der Hauptverhandlung wiederzugeben sowie den für die Beurteilung der Beachtung des § 258 StPO maßgeblichen Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls (OLG Jena, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 1 Ss 229/04).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2020 - 2 RBs 47/20

    Keine Übertragbarkeit des letzten Wortes

    Dieses Recht ist seiner Natur nach nicht übertragbar (vgl. BGH MDR 1978, 460 bei Holtz; BayObLG VRS 61, 128; OLG Jena VRS 108, 215; KG Berlin, Beschluss vom 30. August 1999, 3 Ws (B) 436/99, bei juris; OLG Brandenburg BeckRS 2019, 5999; Ott in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 258 Rdn. 14; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 258 Rdn. 38; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 258 Rdn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht