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   OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 248/04   

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https://dejure.org/2004,7793
OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 248/04 (https://dejure.org/2004,7793)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 Ss 248/04 (https://dejure.org/2004,7793)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 Ss 248/04 (https://dejure.org/2004,7793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1
    Ordnungswidrigkeit, Verfahren, Beweisaufnahme

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs; Ablehung eines Beweisantrags; Grenzen der Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen; Ablehnung der Vernehmung von Gegenzeugen im Bußgeldverfahren

  • Judicialis

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1
    Ablehnung der Vernehmung von Gegenzeugen in Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    OWiG: Hauptverhandlung - Ablehnung der Zeugenvernehmung: Wann ist sie zulässig, wann unzulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 108, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 248/04
    Die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen, insbesondere von Gegenzeugen, ist auch im Falle des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG an enge Grenzen gebunden, wenn die beantragte Beweisaufnahme das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entlasten (siehe Senatsbeschluss vom 18.03.2004, 1Ss 33/094; BayObLG VRS 87 (1994), 367, 368; OLG Oldenburg NZV 1995, 84; KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 77, Rn. 17; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 77, Rn. 14).

    Voraussetzung für die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen ist daher, dass unter Berücksichtigung des Gewichts des bisherigen Beweisergebnisses auf der einen und desjenigen des weiteren Beweismittels, dessen zusätzliche Verwendung beantragt ist, auf der anderen Seite nach dem Ergebnis der Gesamtbeweislage die Möglichkeit, die Überzeugung des Gerichts könne durch die beantragte Beweiserhebung noch erschüttert werden, vernünftigerweise als ausgeschlossen erscheint (BayObLG, VRS 87 (1994), 367, 368; DAR 1997, 318).

    Erst dadurch wird das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt, die für die Ablehnung des Beweisantrags maßgebenden Erwägungen zu überprüfen (BayObLG VRS 87 (1994), 367, 368; DAR 1997, 318, 319).

  • BayObLG, 10.03.1997 - 2 ObOWi 74/97

    Verfahrensrüge bei Ablehnung eines Beweisantrages im

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 248/04
    Voraussetzung für die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen ist daher, dass unter Berücksichtigung des Gewichts des bisherigen Beweisergebnisses auf der einen und desjenigen des weiteren Beweismittels, dessen zusätzliche Verwendung beantragt ist, auf der anderen Seite nach dem Ergebnis der Gesamtbeweislage die Möglichkeit, die Überzeugung des Gerichts könne durch die beantragte Beweiserhebung noch erschüttert werden, vernünftigerweise als ausgeschlossen erscheint (BayObLG, VRS 87 (1994), 367, 368; DAR 1997, 318).

    Erst dadurch wird das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt, die für die Ablehnung des Beweisantrags maßgebenden Erwägungen zu überprüfen (BayObLG VRS 87 (1994), 367, 368; DAR 1997, 318, 319).

  • OLG Oldenburg, 26.10.1994 - Ss 337/94

    Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag;

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 248/04
    Die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen, insbesondere von Gegenzeugen, ist auch im Falle des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG an enge Grenzen gebunden, wenn die beantragte Beweisaufnahme das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entlasten (siehe Senatsbeschluss vom 18.03.2004, 1Ss 33/094; BayObLG VRS 87 (1994), 367, 368; OLG Oldenburg NZV 1995, 84; KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 77, Rn. 17; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 77, Rn. 14).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Die Vernehmung dieses Zeugen war unter Aufklärungsgesichtspunkten zwingend geboten (vgl. zu Entlastungszeugen allgemein auch BayObLGSt 1996, 180, 181; KG, StraFo 2012, 22; OLG Jena, VRS 108, 219, 220; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 260; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 77 Rn. 14), zumal es sich mit Blick auf die Höhe der möglichen Geldbuße und den Verfahrensgegenstand um eine Sache von hervorgehobener Bedeutung handelt (§ 77 Abs. 1 Satz 2 OWiG).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2020 - 1 Rb 37 Ss 473/20

    Beweisantrag, Ablehnung, Gegenteil bereits erwiesen

    Die beantragte Vernehmung eines Entlastungszeugen kann regelmäßig nicht mit der Begründung abgelehnt werden, durch die Aussagen der bisherigen Belastungszeugen sei das Gegenteil der behaupteten und unter Beweis gestellten Tatsache bereits erwiesen (KG, Beschl. v. 05.11.2001 - 2 Ss 242/01 - 3 Ws (B) 544/01, NZV 2002, 416; Thüringer Oberlandesgericht, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 Ss 248/04 -, juris; BeckOK OWiG/Hettenbach, 27. Ed. 1.7.2020, OWiG § 77 Rn. 16).
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