Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen mehrerer Fahrverbote aus unterschiedlichen Rechtsgründen; Voraussetzungen der Verhängung des einmonatigen Regelfahrverbots nach Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- blutalkohol , S. 530
Beginn der Vollstreckungsfrist eines Fahrverbotes nach § 25 Abs, 2a StVG
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Verfahren bei gleichzeitigem sich überschneidendem Fahrverbot und vorläufig vollziehbarer Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Das Zusammentreffen von Nichtbesitz oder Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahrverbot - Vollstreckung mehrerer Fahrverbote
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 25 Abs. 2a S. 1
Zusammentreffen von Fahrverbot und vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahrverbot - Vollstreckung mehrerer Fahrverbote
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 20.08.2004 - 4 OWi 82 Js 9186/04
- OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04
Papierfundstellen
- NZV 2005, 211
- VRS 108, 292
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 02.07.1998 - 5 Ss OWi 192/98
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04
Liegen die Anordnungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 2 a Satz 1 StVG vor, so steht dem Gericht kein Ermessen zu, ob es die Vorschrift anwendet oder nicht (Anschluss an OLG Düsseldorf DAR 1998, 402).Liegen nämlich - wie hier - die Anordnungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 2 a Satz 1 StVG vor, so steht dem Gericht kein Ermessen zu, ob es die Vorschrift anwendet oder nicht (OLG Düsseldorf DAR 1998, 402).
- OLG Dresden, 08.01.1999 - 2 Ss OWi 681/98
Kein Wegfall der 4-Monats-Frist wegen einer Entziehung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04
Die in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG enthaltene Regelung der Anschlussvollstreckung gilt nur für verhängte Fahrverbote und ist wegen des bestehenden Analogieverbotes im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 3 OWiG) etwa auf den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht übertragbar (OLG Dresden NZV 1999, 432 f.; fraglich AG Liebenwerda DAR 2003, 42; enger AG Braunschweig, Beschluss vom 19.06.2002, 2 Owi 79/02; AG Herford Zfsch 2000, 175;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, a.a.O., Rn. 30: nur im Rahmen des § 25 Abs. 2 a StVG). - BVerwG, 24.09.2002 - 3 C 18.02
Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer -; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Entzug der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04
Die in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG enthaltene Regelung der Anschlussvollstreckung gilt nur für verhängte Fahrverbote und ist wegen des bestehenden Analogieverbotes im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 3 OWiG) etwa auf den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht übertragbar (OLG Dresden NZV 1999, 432 f.; fraglich AG Liebenwerda DAR 2003, 42; enger AG Braunschweig, Beschluss vom 19.06.2002, 2 Owi 79/02; AG Herford Zfsch 2000, 175;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, a.a.O., Rn. 30: nur im Rahmen des § 25 Abs. 2 a StVG). - AG Braunschweig, 19.06.2002 - 2 OWi 79/02
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04
Die in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG enthaltene Regelung der Anschlussvollstreckung gilt nur für verhängte Fahrverbote und ist wegen des bestehenden Analogieverbotes im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 3 OWiG) etwa auf den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht übertragbar (OLG Dresden NZV 1999, 432 f.; fraglich AG Liebenwerda DAR 2003, 42; enger AG Braunschweig, Beschluss vom 19.06.2002, 2 Owi 79/02; AG Herford Zfsch 2000, 175;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, a.a.O., Rn. 30: nur im Rahmen des § 25 Abs. 2 a StVG).
- AG Stuttgart, 16.02.2006 - 13 OWi 346/06
Gleichzeitige Vollstreckung von zwei verhängten Fahrverboten aufgrund begangener …
§ 25 II a StVG sieht zwar vor, dass die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung zu berechnen sind, wenn gegen den Betroffenen ein weiteres Fahrverbot rechtskräftig verhängt wurde Die in § 25 II a S 2 StVG enthaltene Regelung ist nach der gesetzlichen Stellung allerdings ausschließlich auf die in § 25 II a StVG geregelten Fälle bezogen; auf die in § 25 II StVG geregelten Fahrverbote, die mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam werden, ist diese Regelung damit nicht direkt anwendbar Die Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen mehrerer Fahrverbote hat das Gesetz deshalb immer noch nicht abschließend bestimmt (vgl OLG Karlsruhe NZV 2005, 211).