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   OLG Hamm, 18.02.2005 - 2 Ws 36/05   

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https://dejure.org/2005,6891
OLG Hamm, 18.02.2005 - 2 Ws 36/05 (https://dejure.org/2005,6891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2005 - 2 Ws 36/05 (https://dejure.org/2005,6891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 2 Ws 36/05 (https://dejure.org/2005,6891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 51 KLs 65/04
  • OLG Hamm, 18.02.2005 - 2 Ws 36/05

Papierfundstellen

  • VRS 108, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2005 - 2 Ws 36/05
    Dabei sind Tätlichkeiten gegenüber Verfahrensbeteiligten oder Zuhörern grundsätzlich Ungebühr im Sinne der genannten Vorschrift (vgl. BGHSt 47, 105 = NJW 2001, 3275; LR-Wickern, StPO, 25. Aufl., Rdnr. 10 zu § 178 GVG; KK-Diemer, StPO, 5. Aufl., Rdnr. 3 zu § 178 GVG).
  • OLG Hamm, 28.11.2000 - 2 Ws 292/00

    Besetzung des Bußgeldsenats, Ordnungsbeschluss, Ungebühr, Gewährung rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2005 - 2 Ws 36/05
    Ungebühr i.S.d. § 178 Abs. 1 GVG ist ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf deren justizförmigen Ablauf, auf den Gerichtsfrieden und damit auf die Würde des Gerichts (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2000 in 2 Ws 292 u. 296/00 = NStZ-RR 2001, 116 = VRS 100, 29 = DAR 2001, 134 = StraFo 2001, 132; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 178 GVG, Rdnr. 2).
  • OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18

    Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten wegen Ungebühr: Bestand eines

    Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn dem Gericht mit Rücksicht auf Intensität oder Art der Ungebühr eine solche Anhörung nicht zugemutet werden kann (Kissel/Mayer, a.a.O. § 178 Rn. 46), etwa wenn Ungebühr und Ungebührwille völlig außer Frage stehen und eine Anhörung nur Gelegenheit zu weiteren Ausfälligkeiten gäbe (Senat, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 3. Februar 2010, Az.: 2 Ws 62/10; OLG Düsseldorf in NStZ 1988, 238; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 14) oder wenn die betroffene Person bereits wiederholt verwarnt oder mit Ordnungsmitteln bedroht worden ist (Senat, Beschluss vom 21. Februar 2005, Az.: 2 Ws 36/05; Wickern, a.a.O., § 178 GVG Rn. 36).
  • OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Vielmehr ist das gesamte für die objektive und subjektive Tatseite bedeutsame Ermittlungsergebnis einschließlich der Tatsachen, die dem Antragsbegehren den Boden entziehen könnten, mitzuteilen (OLG Koblenz, 2 Ws 36/05 vom 22.02.2005).

    Denn nur auf der Grundlage einer derart vollständigen Darstellung kann die Schlüssigkeit der Antragsbegründung und damit eine mögliche Verletzung des Legalitätsprinzips durch die Staatsanwaltschaft ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten beurteilt werden (OLG Koblenz, 1 Ws 175/99 vom 15.07.1999, 1 Ws 729/01 vom 20.08.2001; 2 Ws 250/03 vom 05.05.2003 und 2 Ws 36/05 vom 22.02.2005).

  • OLG Hamburg, 02.12.2019 - 2 Ws 137/19

    Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten wegen Ungebühr: Ordnungsmittelbeschluss ohne

    Davon kann allerdings abgesehen werden, wenn dem Gericht mit Rücksicht auf Intensität oder Art der Ungebühr eine solche Anhörung nicht zugemutet werden kann (Kissel/Mayer, a.a.O. § 178 Rn. 46), etwa wenn Ungebühr und Ungebührwille völlig außer Frage stehen und eine Anhörung nur Gelegenheit zu weiteren Ausfälligkeiten gäbe (Senat, a.a.O.; OLG Köln, Beschl. v. 3. Februar 2010, Az.: 2 Ws 62/10; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238; Schmitt a.a.O., Rn. 14) oder wenn die betroffene Person bereits wiederholt verwarnt oder mit Ordnungsmitteln bedroht worden ist (Senat, Beschluss vom 21. Februar 2005, Az.: 2 Ws 36/05; Wickern, a.a.O., § 178 GVG Rn. 36).
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