Rechtsprechung
OLG Rostock, 07.02.2005 - 2 Ss (OWi) 106/04 I 257/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Anforderungen das Darlegen der Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Eignung eines Fotos als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers
- Judicialis
OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § ... 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 300; ; StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StVG § 24; ; StVG § 25
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässige Sachrüge bei fehlender ausdrücklicher Kennzeichnung - Urteilsgründe bei Lichtbildidentifizierung und Regelfahrverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Täteridentifizierung - Rechtsbeschwerde: Neue Lichtbilder
Verfahrensgang
- AG Güstrow, 16.01.2004 - 971 OWi 435/03
- OLG Rostock, 07.02.2005 - 2 Ss (OWi) 106/04 I 257/04
Papierfundstellen
- VRS 109, 35
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Rostock, 27.04.2001 - 2 Ss OWi 23/01
Zur Mitteilung des berücksichtigten Toleranzwerts bei Geschwindigkeitsverstößen
Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2005 - 2 Ss OWi 106/04
Der Tatrichter muss allerdings wenigstens erkennen lassen, dass er sich der Möglichkeit bewusst war, von der Verhängung des Fahrverbotes gegen eine angemessene Erhöhung der Geldbuße abzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss(OWi) 23/01 I 58/01). - OLG Rostock, 24.03.2003 - 2 Ss OWi 282/02
Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisfoto zur Identifizierung des Fahrers
Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2005 - 2 Ss OWi 106/04
Hat der Tatrichter im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Beweisfotos die Überzeugung erlangt, dass der Betroffene und die abgebildete Person identisch sind, so gilt für die Darstellung in den Urteilsgründen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Beschluss vom 24.03.2003 - 2 Ss(OWi) 282/02 I 266/02 - ) folgendes:.
- OLG Köln, 27.09.2019 - 1 RBs 339/19
Rohmessdaten, VerfGH Saarland, Geschwindigkeitsmessung
Es ist allerdings daran festzuhalten, dass sich den Urteilsgründen des Tatrichters entnehmen lassen muss, dass dieser sich der (generellen) Möglichkeit, von einem Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße absehen zu können, bewusst gewesen ist (…Senat a. a. O.; OLG Rostock VRS 109, 35 [38]; BayObLG DAR 2003, 569).