Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
StPO § 267; StVO § 3
Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung; Nachfahren Nachtzeit; Anforderungen an die Urteilsgründe - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Verfolgung eines PKW zur Nachtzeit; Einfluss der äußeren Sichtverhältnisse und Messmethode auf Umfang der Beweiswürdigung
- Judicialis
- bussgeldsiegen.de
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren außerhalb geschlossener Ortschaften
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267; StVO § 3
Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung; Nachfahren Nachtzeit; Anforderungen an die Urteilsgründe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit
Verfahrensgang
- AG Herne-Wanne - 11 OWi 247/05
- OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05
Papierfundstellen
- VRS 110, 279
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 21.12.2001 - 2 Ss OWi 1062/01
Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren zur Nachzeit, Umfang der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05
Bei einem solch großen Abstand - bei der das Scheinwerferlicht ein vorausfahrendes Fahrzeug in der Regel nicht mehr zu erreichen vermag - genügt die alL.ige Mitteilung, die Polizeibeamten hätten sich bei der Abstandsfeststellung bzw. Schätzung an den Leitpfosten orientiert, nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21.12.2001 - 2 Ss OWi 1062/01 -). - OLG Hamm, 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05
Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren, Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05
Auch sind Ausführungen dAzu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 - m.w.N.). - OLG Hamm, 13.03.2003 - 2 Ss OWi 201/03
Geschwindigkeitsüberschreitung, Nachfahren, Nachzeit, tatsächliche …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05
Dies setzt jedoch ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis voraus (zu vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2002 - 2 Ss OWi 201/03 = NZV 2003, 249). - OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96
Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05
Zudem fehlen die erforderlichen Ausführungen dAzu, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs oder nur dessen Rücklichter erkennbar waren (vgl. Senatsbeschluss vom 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96 - = VRS 93, 380).
- OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09
Geschwindigkeits- und Abstandsmessung durch Nachfahren innerhalb geschlossener …
Die entsprechende Forderung solcher Feststellungen im Beschluss des OLG Hamm vom 15.12.2005 (2 Ss OWi 844/05) bezogen sich auf einen Fall, in dem der Abstand der beiden Fahrzeuge gleichbleibend und dazu noch größer gewesen war. - OLG Düsseldorf, 05.10.2007 - 2 Ss OWi 139/06
Eingehende Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen im Urteil bei einer …
Soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei einem Abstand von 100 m ohne zusätzliche Beleuchtung die sichere Beurteilung eines gleichbleibenden Abstands nicht möglich sei, weil unter Berücksichtigung der Reichweite des Abblendlichts die Scheinwerfer des nachfolgenden Messfahrzeugs dann keine ausreichende Aufhellung herbeiführten und demgemäß nur noch die Rücklichter, nicht indessen der Umriss des vorausfahrenden Fahrzeugs festgestellt werden könne (vgl. OLG Hamm VRS 110, 279, 280; DAR 1998, 75, 76; VRS 96, 458, 459, 460; NJW 2007, 1298, 1299 [zu einem Abstand von 80 m ]), vermag sich der Senat in Anbetracht der heutigen technischen Ausrüstung der Beleuchtungsanlagen von Kraftfahrzeugen dieser Meinung nicht anzuschließen. - OLG Hamm, 31.08.2006 - 2 Ss OWi 297/06
Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren; Sicherheitsabschlag; …
Der Sachverhalt unterscheidet sich von demjenigen, über den der Senat im Beschluss vom 15. Dezember 2005 (2 Ss OWi 844/05 = VRS 110, 279) zu entscheiden hatte schon dadurch, dass vorliegend ausdrücklich festgestellt ist, dass neben den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung auch die Umrisse des gemessenen Fahrzeugs von der Polizeibeamtin klar erkannt werden konnten.