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   BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06   

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BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06 (https://dejure.org/2006,1866)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - 4 StR 123/06 (https://dejure.org/2006,1866)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06 (https://dejure.org/2006,1866)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das Lenkrad bei fahrendem Wagen; straßenverkehrsspezifische Gefahr für Leib oder Leben und Sachen von bedeutendem Wert); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Abgrenzung von gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung - Niederstoßen des Opfers auf der Autobahn

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Griff in das Lenkrad eines Taxifahrzeugs als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vollständige Blockade der Fahrspur einer viel befahrenen Bundesautobahn durch ein schlecht wahrnehmbares Hindernis; Stoßen auf den Boden als Körperverletzung "mittels einer das ...

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2
    Straßenverkehrseingriff durch Zu-Fall-Bringung einer Person auf der rechten Fahrspur einer Bundesautobahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1 § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Kausale Verknüpfung zwischen Gefährdungshandlung und Gefährdungserfolg bei § 315b StGB; Lebensgefahr durch eine Körperverletzung durch weiteres Geschehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Bereiten eines menschlichen Hindernisses als gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Taxifahrerin auf die Autobahn gestoßen - Der verurteilte Übeltäter muss ins psychiatrische Krankenhaus

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch ohne Fahrzeugbeteiligung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Stoß eines Menschen auf die Autobahn

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen - mit konkreter Gefährdung 2

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 34
  • NZV 2006, 483
  • VersR 2006, 1560
  • VRS 111, 138
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06
    Da diese Tathandlung nicht im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte (sog. "Außeneingriff"), war für die Tatbestandserfüllung eine besondere verkehrsfeindliche Einstellung des Täters nicht erforderlich (vgl. hierzu BGHSt 48, 233, 236 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06
    Da diese Tathandlung nicht im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte (sog. "Außeneingriff"), war für die Tatbestandserfüllung eine besondere verkehrsfeindliche Einstellung des Täters nicht erforderlich (vgl. hierzu BGHSt 48, 233, 236 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06
    Erforderlich ist, dass die Tathandlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewirkt, die sich zu einer konkreten Gefahr für das Schutzobjekt verdichtet (BGHSt 48, 119, 122).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06
    In diesem Fall würde der Körperverletzungserfolg erst durch den nachfolgenden Unfall, nicht aber "mittels" der Art der Behandlung durch den Täter eintreten (vgl. auch Senat, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05 zu § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06
    Allerdings hat der Senat in einer früheren Entscheidung (NZV 1990, 35 mit Anm. Molketin) die Auffassung vertreten, bei einem Griff des Beifahrers in das Fahrzeuglenkrad liege ein gefährlicher Eingriff nur vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu pervertieren, es müsse ihm darauf ankommen, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen.
  • BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Faustschläge ins

    Erforderlich, aber auch genügend ist hierfür, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet ist, das Leben zu gefährden (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1; Fischer, StGB, 60. Aufl., 2013, § 224 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 673/19

    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (Hindernisbereiten

    Daher handelt es sich bei einem auf den Gleisen befindlichen Menschen um ein Hindernis im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. OLG Oldenburg, NStZ 2005, 387; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315 Rn. 35; Pegel in MK-StGB, 3. Aufl., § 315 Rn. 43 mwN; Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 315 Rn. 11; Ernemann in Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 315 Rn. 10; zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95, aaO, S. 235; Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34, 35).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Die hier allein in Betracht kommende Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird (vgl. Senat NZV 2006, 270, 271/272; NZV 2006, 483, 484 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB); Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 7; a.A. KG NZV 2006, 111 mit Anm. Krüger).
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Eine Lebensgefahr, die sich erst aus weiteren äußeren Umständen ergibt, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, Beschluss zum 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276 (Werfen des Tatopfers auf die Fahrbahn); Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34 Rn. 6 (Stoß des Opfers auf den Boden der rechten Fahrspur einer Autobahn); siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 4 StR 470/18, NStZ-RR 2019, 137, 138 (Stoß in herannahenden Verkehr)).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    a) Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB liegt vor, wenn der Täter in einer Weise vorgeht, die nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet ist, das Leben zu gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34, 35, weitere Nachweise bei Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 12) und er die Umstände kennt, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit seines Tuns in der konkreten Situation ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 190/08, NStZ 2009, 92, 93).
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Für eine Bewertung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben zu gefährden ( st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1; BGH NStZ-RR 2013, 342; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 273/03 vom 06.10.2003; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 224 Rn. 12 mwN).

    Während eine bloß abstrakte Gefahr, die sich erst aus weiteren äußeren Umständen ergibt, nicht genügt (BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 3; BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1; NStZ 2010, 276), kann ein wuchtiger Tritt gegen den Oberkörper des Opfers, der "mittelbar" durch Sturz und Aufprall des Geschädigten mit dem Kopf auf den Boden gegen vitale Körperregionen gewirkt hat, ausreichen (BGH NStZ-RR 2013, 342).

  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

    Erforderlich ist danach, dass die Tathandlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewirkt, die sich zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Schutzobjekte verdichtet (BGHSt 48, 119, 122; BGH NStZ 2007, 34, 35).
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs; das Leben

    Zum einen lässt sich den Urteilsgründen auch insoweit nicht entnehmen, dass die Verletzungen des Geschädigten "mittels" der Tathandlung und nicht erst durch dessen Abspringen vom Fahrzeug verursacht worden sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34, 35, und vom 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276; Fischer, StGB, 58. Aufl. § 224 Rn. 12 m.w.N.).
  • AG Dachau, 12.09.2011 - 1 Cs 53 Js 12791/11

    Straßenverkehr, Schmerzensgeld, Vorsatz, Eingriff, Verkehrsvorgang, Schubsen,

    Erforderlich ist, dass die Tathandlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewirkt, die sich zu einer konkreten Gefahr für das Schutzobjekt verdichtet (BGHSt 48, 119 (122); BGH, NStZ 2007, 34 (34), BGH, NStZ 2009, 100 (101)).

    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr, jeweils auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (BGH, NStZ 2009, 100 (101) verneinend bei Sachbeschädigung durch Pistolenschüsse aus fahrendem PKW auf fahrenden PKW ohne dass das Fahrverhalten oder die Fahrsicherheit beeinträchtigt wurde; BGH, NStZ 2007, 34 (34) verneinend auch bei Sturz einer aus dem Taxi flüchtenden Taxifahrerin auf die Fahrbahn).

    Da diese Tathandlung nicht im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte (sog. "Außeneingriff"), war für die Tatbestandserfüllung eine besondere verkehrsfeindliche Einstellung des Täters nicht erforderlich (BGH, NStZ 2007, 34 (34)).

    Erforderlich aber auch genügend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben zu gefährden (st. Rsp., vgl. Fischer, 57. Auflage, § 224 Rn 12, BGH, NStZ 2007, 34 (35)).

    Dass es durch die Lage des Tatopfers auf der Fahrbahn zu einer nachfolgenden sein Leben bedrohenden Unfallgeschehen kommen hätte können, ist für die rechtliche Bewertung des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ohne Relevanz, da der Körperverletzungserfolg erst durch den nachfolgenden Unfall, nicht aber "mittels" der Art der Behandlung durch den Täter eintreten würde (BGH, NStZ 2007, 34 (35)).

  • BGH, 05.01.2010 - 4 StR 478/09

    Bemessung der Einsatzstrafe (Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr);

    Anders als in der vom Landgericht zitierten Senatsentscheidung vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06 - NZV 2006, 483 f. hat sich der Geschädigte hier die Verletzungen nicht bereits bei dem Sturz auf die Fahrbahn zugezogen. Vielmehr ist dadurch, dass der Geschädigte vom Angeklagten auf die Fahrbahn geworfen wurde, angesichts des noch vorhandenen Fahrzeugverkehrs eine weitere - zunächst noch abstrakte - Gefahrenlage für den Geschädigten entstanden, die sich in dem nachfolgenden Unfallgeschehen auch realisiert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 1997 - 4 StR 350/97).

    Dies ist aber für die rechtliche Bewertung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ohne Relevanz, weil der Körperverletzungserfolg erst durch den nachfolgenden Unfall und nicht "mittels" der Art der Behandlung durch den Angeklagten eingetreten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2006 aaO).

  • KG, 01.06.2023 - 3 ORs 24/23

    Gefährliche Körperverletzung durch Faustschlag eines Amateurboxers

  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung

  • OLG Hamm, 07.07.2022 - 5 Ws 173/22

    Lebensgefährdende Behandlung; Faustschlag gegen den Hinterkopf; Sturz; Bahnsteig;

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