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   OLG Jena, 15.05.2006 - 1 Ss 99/06   

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https://dejure.org/2006,35217
OLG Jena, 15.05.2006 - 1 Ss 99/06 (https://dejure.org/2006,35217)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.05.2006 - 1 Ss 99/06 (https://dejure.org/2006,35217)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 1 Ss 99/06 (https://dejure.org/2006,35217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Urteilszustellung an den Verteidiger bei Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 111, 200
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2006 - 1 Ss 99/06
    Nach Vorlage der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht vom 19.08.2005 steht die Wirksamkeit der Urteilszustellung an den Verteidiger vom 31.01.2006 nicht in Frage (vgl. BGH NStZ 1997, 293).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02

    Verfügen des Verteidigers über eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht;

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2006 - 1 Ss 99/06
    Diese Vorschrift gibt dem Verteidiger eine gesetzliche Zustellungsvollmacht, die von einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht unabhängig ist (OLG Stuttgart Justiz 2003, 300).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2017 - 2 (6) SsRs 723/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamkeit einer Zustellung

    Bei der Anwendung des § 73 Abs. 3 OWiG gelten die Grundsätze, die zu §§ 234, 411 Abs. 2 StPO entwickelt worden sind (OLG Jena VRS 111, 200; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 73 Rn. 27; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 73 Rn. 17).
  • OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11

    Bußgeldverfahren: Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei

    Ansonsten beginnt die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bzw. des Zulassungsantrags gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen, wie im vorliegenden Fall, mit der Zustellung des Urteils (Thüringer OLG VRS 111, 200 f.).
  • KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15

    Bußgeldverfahren: Auftreten als Verteidiger in der Abwesenheitsverhandlung ohne

    Es kann aber offen bleiben, ob die Vertretungsvollmacht, wie es trotz der unterschiedlichen Formulierungen von § 73 Abs. 3 OWiG und § 51 Abs. 3 OWiG ("Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet") einhelliger Meinung entspricht, dem Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung schriftlich vorliegen muss (so OLG Bamberg NZV 2011, 509; OLG Jena VRS 111, 200; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 41) oder ob etwa eine anwaltliche Versicherung des Bestehens einer schriftlichen Vertretungsvollmacht genügen könnte.
  • OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 1 Ss 142/12

    Ordnungswidrigkeit des Tiertransportunternehmers: Fehlender Befähigungsnachweis

    Der Senat weist für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, dass das Amtsgericht für den Fall einer neuerlichen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Betroffenen dafür Sorge zu tragen haben wird, dass der Verteidiger vor Beginn der Hauptverhandlung eine besondere Vertretungsvollmacht vorlegt, die den Erfordernissen des § 73 Abs. 3 OWiG genügt (Göhler, a.a.O., § 73 RN 27; OLG Jena VRS 111, 200).
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