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   OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06   

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OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06 (https://dejure.org/2006,2093)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.05.2006 - 1 Ss 82/06 (https://dejure.org/2006,2093)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 82/06 (https://dejure.org/2006,2093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Auch die Nutzung des Mobilfunktelefons als Diktiergerät ist eine OWi.

  • RA Kotz

    Mobilfunktelefon - verbotswidrige Nutzung als Diktiergerät

  • RA Kotz

    Mobilfunktelefonbenutzung als Diktiergerät eine Owi?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    § 23 Abs. 1a StVO
    Handyverbot und Nutzung als Diktiergerät

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handybenutzung - nicht nur telefonieren!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des Verbots der Handybenutzung während der Autofahrt; Bestimmungsmäßige Verwendung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO); Zulässigkeit der Benutzung eines Handys als Diktiergerät im Pkw im fließenden Verkehr

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkehr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Auto diktiert Handy-Verbot am Steuer bezieht sich auf alle Funktionen des Geräts!

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Nutzung des Handys als Diktiergerät

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Handy-Verbot: Diktat am Steuer nicht erlaubt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: Benutzung des Mobiltelefons als Diktiergerät

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Diktierfunktion vom Handy ist während der Autofahrt verboten - Jegliche Nutzung während der Fahrt ist zu unterlassen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

Verfahrensgang

  • AG Sömmerda - 630 Js 203133/04
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3734
  • NZV 2006, 664
  • VRS 111, 215
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06
    Der Gesetzeswortlaut steht dieser Auslegung nicht entgegen, sondern legt sie eher nahe (ebenso OLG Köln VRS 109, 287, 288; OLG Hamm NZV 2003, 98, 99; Schäpe, Anmerkung zu OLG Köln DAR 2005, 695 und OLG Hamm DAR 2005, 639, DAR 2005, 696, 697).

    Die von der Benutzung eines Mobiltelefons ausgehende mentale Überlastung und Ablenkung von der eigentlichen Fahraufgabe sollte nach dem Willen des Verordnungsgebers auf ein hinnehmbares Maß vermindert werden, indem die Benutzung des Gerätes während der Fahrt nur noch dann gestattet ist, wenn beide Hände für die eigentlichen Fahraufgaben zur Verfügung stehen (a.a.O., S. 19; siehe auch OLG Hamm NZV 2003, 98, 99.; VRS 109, 129, 130f).

  • OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05

    Zulassung; Benutzung eines Handys; Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06
    Der Gesetzeswortlaut steht dieser Auslegung nicht entgegen, sondern legt sie eher nahe (ebenso OLG Köln VRS 109, 287, 288; OLG Hamm NZV 2003, 98, 99; Schäpe, Anmerkung zu OLG Köln DAR 2005, 695 und OLG Hamm DAR 2005, 639, DAR 2005, 696, 697).

    Die von der Benutzung eines Mobiltelefons ausgehende mentale Überlastung und Ablenkung von der eigentlichen Fahraufgabe sollte nach dem Willen des Verordnungsgebers auf ein hinnehmbares Maß vermindert werden, indem die Benutzung des Gerätes während der Fahrt nur noch dann gestattet ist, wenn beide Hände für die eigentlichen Fahraufgaben zur Verfügung stehen (a.a.O., S. 19; siehe auch OLG Hamm NZV 2003, 98, 99.; VRS 109, 129, 130f).

  • OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04

    Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06
    Ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt kann regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden (siehe Senatsbeschluss vom 06.09.2004, 1 Ss 138/04, NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06
    Der Gesetzeswortlaut steht dieser Auslegung nicht entgegen, sondern legt sie eher nahe (ebenso OLG Köln VRS 109, 287, 288; OLG Hamm NZV 2003, 98, 99; Schäpe, Anmerkung zu OLG Köln DAR 2005, 695 und OLG Hamm DAR 2005, 639, DAR 2005, 696, 697).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des

    Eine solche ist dann gegeben, wenn der Fahrer während der Fahrt sein Mobiltelefon als Telefon, aber auch als Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet, da diese Tätigkeiten eine erhöhte Konzentration erfordern (Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 82/06, NJW 2006, 3734 f.).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    Eine Ermächtigung zur Auskunftserteilung zu Zwecken des Schutzes von Persönlichkeitsrechten ist darin jedoch nicht enthalten (vgl. LG München I, aaO; BeckRTD-Komm/Dix, § 14 TMG Rn. 53; Roggenkamp/Stadler in jurisPK-Internetrecht, 4. Aufl., Kap. 10 Rn. 538; Spindler, CR 2007, 239, 243; Lauber-Rönsberg, aaO; Kohl, aaO, S. 174).
  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RBs 214/17

    Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

    Entsprechendes hatte auch schon das OLG Jena mit Beschluss vom 31.05.2006 (1 Ss 82/06) entschieden.
  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 2 Ss OWi 606/07

    Nutzung eines Mobiltelefon während der Fahrt als "Wärmeakku" ist erlaubt aber

    Unter Benutzung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO wird jegliche Nutzung eines Mobiltelefons verstanden (vgl. dazu aus der Rechtsprechung OLG Hamm StraFo 2006, 123 = NStZ 2006, 358 = VRR 2006, 108 Nutzung als Telefon ), wobei unerheblich ist, ob eine Verbindung zustande gekommen ist OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm StRR 2007, 76 = VRR 2007, 371 = NZV 20007, 483 ; OLG Hamm NJW 2005, 2469 = VRR 2005, 269 Organisator ); OLG Hamm NZV 2003, 98 = NJW 2003, 912 = VRS 104, 222 Notizbuch ; OLG Hamm NJW 2006, 2870 = NZV 2006, 555 = VRS 111, 213 = VRR 2006, 363 zum Auslesen von Daten, wie z.B. einer Telefon-Nr. ; OLG Jena NJW 2006, 3734 = VRS 111, 215 = NZV 2006, 664 und OLG Hamm, Beschl. v. 24. März 2006, 3 Ss OWi 1/06 Diktiergerät ; OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 = DAR 2007, 99 = VRR 2007, 34 Abfragen von Daten auf einem "Palm-Organizer", wenn die Mobilfunkkarte eingelegt ist ; AG Ratzeburg NZV 2005, 431 Versenden einer SMS ; siehe auch noch OLG Düsseldorf StraFo 2006, 509 für Vor- bzw. Nachbereitungsarbeiten).
  • OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08

    Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der

    Darüberhinaus soll auch die Nutzung als Diktiergerät i.S.d. der Bußgeldvorschrift unzulässig sein (OLG Jena NJW 2006, 3734 = VRS 111, 205 [206] = DAR 2007, 157).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 3 Ss 219/05

    Ordnungswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer: Abfrage

    Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht in entscheidungserheblicher Weise berührt (vgl. hierzu letzthin Thüring. OLG DAR 2006, 636).

    Eine Benutzung eines Mobiltelefons liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Nutzung von Bedienfunktionen, etwa als Organisator oder als Internetzugang (vgl. OLG Hamm NJW 2003, 912), zum Ablesen der Uhrzeit auf dem Display (vgl. OLG Hamm NJW 2005, 2469), zum vergeblichen Versuch der Entgegennahme eines Telefongesprächs (vgl. OLG Hamm NStZ 2006, 358), als Diktiergerät (vgl. Thüring. OLG DAR 2006, 636) oder zum Auslesen einer dort gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2870).

  • OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09

    Musik hören mit dem Mobiltelefon ist auch verboten

    Danach schließt der Begriff der Benutzung die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein (OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Jena DAR 2006, 636 = NJW 2006, 3734 = VRS 111, 215; OLG Bamberg DAR 2008, 217 = NJW 2008, 599).
  • OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09

    Bußgeldrechtliche Einordnung kombinierter Funkgeräte und Mobiltelefone

    Der Senat folgt nämlich insoweit der Auffassung, dass bei sogenannten Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefone betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen kann (vgl. zu Navigationsgeräten OLG Köln, NZV 2008, 466; zu Organizern OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 und OLG Hamm NZV 2003, 98; zustimmend Lütkes-Bachmeier, Straßenverkehr, § 23 StVO Rn. 21; zum Einsatz als Diktiergerät OLG Jena NJW 2006, 3734; zum Ablesen der Uhr auf dem Display OLG Hamm NJW 2005, 2469; alldem zustimmend OLG Köln NZV 2005, 547).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 RBs 339/16

    Nutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer trotz eingebauter

    Der Begriff der Benutzung schließt die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein (OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Jena DAR 2006, 636 = NJW 2006, 3734 = VRS 111, 215; OLG Bamberg DAR 2008, 217 = NJW 2008, 599).
  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 5 RBs 4/12

    Benutzung eines Mobiltelefons; Lesen einer SMS

    Eine Benutzung liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Nutzung von Bedienfunktionen, etwa als Organisator oder als Internetzugang (vgl. OLG Hamm NJW 2003, 912), zum Ablesen der Uhrzeit auf dem Display (vgl. OLG Hamm NJW 2005, 2469), zum vergeblichen Versuch der Entgegennahme eines Telefongesprächs (vgl. OLG Hamm NStZ 2006, 358), als Diktiergerät (vgl. Thüring. OLG DAR 2006, 636) oder zum Auslesen einer dort gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2870).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

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