Rechtsprechung
OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Rechtsfolgen, Verkehr
Papierfundstellen
- VRS 113, 71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 30.10.2001 - Ss OWi 502/01
Rechtsfolgen; Rechtsmittel; Rechtsbeschwerde; Beschränkung
Auszug aus OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06
Dies gilt umso mehr im Anwendungsbereich des BKatV, der Geldbußen und Fahrverbote in einer auf den jeweiligen Schweregrad des Regelverstoßes abgestimmten Stufenfolge anordnet, wobei - wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt - beide Sanktionen in einer engen Wechselbeziehung zueinander stehen und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.10.2001, Ss (Owi) 502/01, S. 3 und 4 juris-Umdruck).c) Obwohl die angeordnete Beschränkung des ausgesprochenen Fahrverbots auf Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen "Gesamtmasse" (gemeint ist "Gesamtgewicht") von weniger als 3.500 kg, die ausweislich der Akte darauf zurückzuführen ist, dass der Verteidiger in der Hauptverhandlung dem Gericht die - falsche - Information übermittelt hat, dem Betroffenen sei mit einer solchen Einschränkung gedient, als solche nicht erfolgreich mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden kann, ist der Rechtsfolgenausspruch wegen der Wechselbeziehung von Geldbuße und Fahrverbot insgesamt aufzuheben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.10.2001, Ss (Owi) 502/01, S. 3 und 4 juris-Umdruck).
- OLG Hamm, 15.09.2005 - 3 Ss OWi 591/05
Fahrverbot; Absehen; Verlust des Arbeitsplatzes; Feststellungen, Ausfürhungen im …
Auszug aus OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06
Hiergegen spricht nicht, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der auch im Anwendungsbereich der BKatV die alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes ist, keine Wertung dahingehend zum Ausdruck bringt, dass die Anordnung eines "Fahrzeuge jeder Art" umfassenden Fahrverbots die Regel und die Anordnung eines auf "Fahrzeuge einer bestimmten Art" beschränkten Fahrverbots die Ausnahme sein soll, mit der Folge, dass die beschränkte Fahrverbotsanordnung nicht als teilweises Absehen vom Fahrverbot, sondern als eine dem unbeschränkten Fahrverbot gleichwertige Anordnungsmöglichkeit angesehen werden könnte, bei der eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht käme (vgl. Krumm, DAR 2006, 100, Anmerkung zu OLG Hamm, DAR 2006, 99). - OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf
Auszug aus OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06
Hiergegen spricht nicht, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der auch im Anwendungsbereich der BKatV die alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes ist, keine Wertung dahingehend zum Ausdruck bringt, dass die Anordnung eines "Fahrzeuge jeder Art" umfassenden Fahrverbots die Regel und die Anordnung eines auf "Fahrzeuge einer bestimmten Art" beschränkten Fahrverbots die Ausnahme sein soll, mit der Folge, dass die beschränkte Fahrverbotsanordnung nicht als teilweises Absehen vom Fahrverbot, sondern als eine dem unbeschränkten Fahrverbot gleichwertige Anordnungsmöglichkeit angesehen werden könnte, bei der eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht käme (vgl. Krumm, DAR 2006, 100, Anmerkung zu OLG Hamm, DAR 2006, 99). - OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06
Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung …
Auszug aus OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06
Dieses durch die Funktion des Fahrverbots vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen unbeschränktem und beschränktem Regelfahrverbot mit der Folge der Anwendbarkeit des § 4 Abs. 4 BKatV auf letzteres ist im Ergebnis in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2006, 3 Ss OWi 476/06, 3 Ss OWi 476/2006, S. 5 juris-Umdruck), wenn auch nicht eindeutig festgestellt.
- OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17
Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen
Eine zwingende Notwendigkeit, die vom AG entsprechend Nr. 132.3 BKat festgesetzte Regelgeldbuße von 200 Euro allein wegen der bewilligten Ausnahme vom Fahrverbot gem. § 4 IV BKatV zu erhöhen (hierzu OLG Jena, Beschluss vom 07.12.2006 - 1 Ss 285/06 = VRS 113 [2007], 71 = ZfS 2007, 412 einerseits, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2007 - 2 Ss [OWi] 118/07 = NZV 2008, 104 = DAR 2008, 154 = VRS 113 [2007], 442 = VM 2008, Nr. 23 = OLGSt StVG § 25 Nr. 38 andererseits;… vgl. auch König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. [2017], § 25 StVG Rn. 11) besteht nicht.