Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 390
Nebenkläger; Revision; Begründung; Form; Unterzeichnung; Rechtsanwalt; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formbedürftigkeit bzw. Vertretungszwang für die Begründung der Sprungrevision durch den Nebenkläger; Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Begründung der Sprungrevision durch den Nebenkläger
- Judicialis
StPO § 390
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwerte, 12.12.2006 - 5 Ds 344/06
- OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
Papierfundstellen
- VRS 113, 239
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.02.1992 - 3 StR 433/91
Revisionsanträge und Begründung des Nebenklägers
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
Der Nebenkläger kann die Revisionsanträge und ihre Begründung nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 390 Abs. 2 StPO nur mittels einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift anbringen (BGH NJW 1992, 1398 f.), an der es hier fehlt. - BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
Spätere Berichtigungen derartiger Mängel berühren den Zeitpunkt der Fertigstellung nicht mehr (BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - GSSt 1/06 - BeckRS 2007 10130). - OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss 21/05
Verfahrensrüge; Begründung; Protokoll des Rechtspflegers; Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
Dem Revisionsführer ist daher Gelegenheit zu geben, die Revision durch einen Rechtsanwalt innerhalb einer Frist von einem Monat (…OLG Köln a.a.O., OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 Ss 21/05 -) nach Zustellung der Senatsentscheidung formgerecht zu begründen.".
- OLG Köln, 29.09.2005 - 83 Ss OWi 37/05
Wiedereinsetzung von Amts wegen bei formwidriger Entgegennahme der …
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
Es erscheint jedoch in einem Fall wie vorliegend angezeigt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung einer formgerechten Revisionsbegründung zu gewähren, in dem der anwaltlich nicht vertretene Nebenkläger zur Antragstellung aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt wird und der Rechtspfleger nicht nur die Revisionseinlegung, sondern zugleich auch deren Begründung protokolliert, obwohl er hierfür nicht zuständig ist (so für den Fall des unzuständigen Justizbediensteten: BVerfG NStZ-RR 2005, 238 f.; OLG Köln NZV 2006, 47 f.). - BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine …
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
Es erscheint jedoch in einem Fall wie vorliegend angezeigt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung einer formgerechten Revisionsbegründung zu gewähren, in dem der anwaltlich nicht vertretene Nebenkläger zur Antragstellung aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt wird und der Rechtspfleger nicht nur die Revisionseinlegung, sondern zugleich auch deren Begründung protokolliert, obwohl er hierfür nicht zuständig ist (so für den Fall des unzuständigen Justizbediensteten: BVerfG NStZ-RR 2005, 238 f.; OLG Köln NZV 2006, 47 f.). - BGH, 28.02.2001 - 3 StR 400/00
"Werkzeug" iSv § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)
Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
Bei Anwendung einer Qualifikationsnorm ist das Anfechtungsrecht des Nebenklägers nicht beschränkt (BGH NStZ 2001 420).