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   KG, 04.06.2007 - 2 Ss 293/06 - 3 Ws (B) 620/06   

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https://dejure.org/2007,34950
KG, 04.06.2007 - 2 Ss 293/06 - 3 Ws (B) 620/06 (https://dejure.org/2007,34950)
KG, Entscheidung vom 04.06.2007 - 2 Ss 293/06 - 3 Ws (B) 620/06 (https://dejure.org/2007,34950)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 2 Ss 293/06 - 3 Ws (B) 620/06 (https://dejure.org/2007,34950)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 113, 300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 51/00
    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06
    Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maß abweicht, dass ein "atypischer" Rotlichtverstoß vorliegt, der die Regelsanktion unangemessen erscheinen lässt (vgl. KG, Beschlüsse vom 31. März 1999 - 3 Ws (B) 138/99 - und 9. November 1998 - 3 Ws (B) 555/98 - OLG Köln VRS 98, 389, 391 m.w.N.).

    Denn ein solcher Fahrzeugführer wird regelmäßig mit geringer, ein sofortiges Reagieren ermöglichenden (Anfahr-)Geschwindigkeit fahren, und im Übrigen belegt auch der Umstand, dass durch ein grünes Pfeilschild das Rechtsabbiegen nach Anhalten trotz Rotlichts erlaubt werden kann, dass ein solches Verhalten in der Regel wesentlich weniger gefahrenträchtig ist als andere Rotlichtverstöße (vgl. OLG Köln VRS 147, 151 und VRS 98, 389, 391 f.).

  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06
    Auf die in den Urteilsgründen erwähnten, nicht näher beschriebenen Lichtbilder (UA S. 2) kann insoweit nicht zurückgegriffen werden, weil diese nicht durch eine ausdrückliche, den Anforderungen des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG entsprechende Verweisung zum Bestandteil der Urteilsgründe gemacht worden sind (vgl. KG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 Ws (B) 25/06 - OLG Hamm VRS 95, 232, 234; OLG Brandenburg VRS 94, 454, 455); die bloße Mitteilung, die Lichtbilder seien in Augenschein genommen worden, reicht nicht aus, da sie lediglich den Beweiserhebungsvorgang beschreibt (vgl. KG und OLG Brandenburg, jeweils aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1999 - 2b Ss OWi 162/99

    Ahndung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06
    Der Grund für die in Nr. 132.2 BKat - wie zuvor in Nr. 34.2 BKat - enthaltene Regelung besteht in der mit dem dort bezeichneten Verkehrsverhalten im Allgemeinen verbundenen abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die darin begründet ist, dass sich bei der bereits länger als eine Sekunde andauernden Rotlichtphase der Querverkehr - insbesondere auch Fußgänger - bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden kann (vgl. KG DAR 1997, 361 sowie Beschluss vom 23. März 2001 - 3 Ws (B) 84/01 - OLG Düsseldorf VRS 97, 447, 448 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06
    Zwar indiziert die Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 4 BKatV (Nr. 132.2 BKat) das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 134; KG NZV 2002, 49 ).
  • OLG Brandenburg, 08.12.1997 - 1 Ss OWi 96 B/97

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Identifikation des auf dem

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06
    Auf die in den Urteilsgründen erwähnten, nicht näher beschriebenen Lichtbilder (UA S. 2) kann insoweit nicht zurückgegriffen werden, weil diese nicht durch eine ausdrückliche, den Anforderungen des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG entsprechende Verweisung zum Bestandteil der Urteilsgründe gemacht worden sind (vgl. KG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 Ws (B) 25/06 - OLG Hamm VRS 95, 232, 234; OLG Brandenburg VRS 94, 454, 455); die bloße Mitteilung, die Lichtbilder seien in Augenschein genommen worden, reicht nicht aus, da sie lediglich den Beweiserhebungsvorgang beschreibt (vgl. KG und OLG Brandenburg, jeweils aaO.).
  • KG, 23.03.2001 - 3 Ws (B) 84/01

    Kein Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes: Einfahren in die Kreuzung

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06
    Der Grund für die in Nr. 132.2 BKat - wie zuvor in Nr. 34.2 BKat - enthaltene Regelung besteht in der mit dem dort bezeichneten Verkehrsverhalten im Allgemeinen verbundenen abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die darin begründet ist, dass sich bei der bereits länger als eine Sekunde andauernden Rotlichtphase der Querverkehr - insbesondere auch Fußgänger - bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden kann (vgl. KG DAR 1997, 361 sowie Beschluss vom 23. März 2001 - 3 Ws (B) 84/01 - OLG Düsseldorf VRS 97, 447, 448 m.w.N.).
  • KG, 03.06.1997 - 3 Ws (B) 276/97
    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06
    Der Grund für die in Nr. 132.2 BKat - wie zuvor in Nr. 34.2 BKat - enthaltene Regelung besteht in der mit dem dort bezeichneten Verkehrsverhalten im Allgemeinen verbundenen abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die darin begründet ist, dass sich bei der bereits länger als eine Sekunde andauernden Rotlichtphase der Querverkehr - insbesondere auch Fußgänger - bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden kann (vgl. KG DAR 1997, 361 sowie Beschluss vom 23. März 2001 - 3 Ws (B) 84/01 - OLG Düsseldorf VRS 97, 447, 448 m.w.N.).
  • KG, 31.03.1999 - 3 Ws (B) 138/99
    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06
    Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maß abweicht, dass ein "atypischer" Rotlichtverstoß vorliegt, der die Regelsanktion unangemessen erscheinen lässt (vgl. KG, Beschlüsse vom 31. März 1999 - 3 Ws (B) 138/99 - und 9. November 1998 - 3 Ws (B) 555/98 - OLG Köln VRS 98, 389, 391 m.w.N.).
  • KG, 15.12.2008 - 1 Ss 442/08

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion als

    Die bloße Mitteilung im Urteil, zur Größe der Graffiti seien auch die Lichtbilder aus der Akte in Augenschein genommen worden, enthält keine zulässige Bezugnahme i. S. v. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, da sie lediglich den Beweiserhebungsvorgang beschreibt und nicht den Willen zum Ausdruck bringt, die Lichtbilder zum Bestandteil der Urteilsgründe zu machen (vgl. KG VRS 113, 300; OLG Hamm VRS 113, 432 ff).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 32 Ss 6/11

    Kein strafbarer Verstoß gegen das Vermummungsverbot des NVersG ohne vorherige

    Die bloße Mitteilung, die Lichtbilder seien in Augenschein genommen worden, reicht hierfür nicht aus, weil damit lediglich der Beweiserhebungsvorgang beschrieben wird (vgl. KG Berlin Beschluss vom 04.06.2007, 2 Ss 293/06 - juris).
  • KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20

    Sog. Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Abstrakte Gefährlichkeit" kein Terminus der

    Etwas weniger weit ging der Senat in einer (oben nicht zitierten) Entscheidung vom 4. Juni 2007 (VRS 113, 300), in welcher Feststellungen nur erfordert wurden, wenn "Umstände ersichtlich sind, die einer abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entgegenstehen".
  • KG, 16.01.2018 - 3 Ws (B) 329/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Atypischer Rotlichtverstoß bei Ausschluss einer

    5 Sind jedoch Umstände ersichtlich, die einer abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entgegenstehen, bedarf es regelmäßig näherer Prüfung, ob das Regelfahrverbot gleichwohl schuldangemessen ist (vgl. Senat VRS 113, 300 ff. m. w. N.).
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