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   KG, 22.02.2007 - 2 Ss 9/07 - 3 Ws (B) 93/07   

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KG, 22.02.2007 - 2 Ss 9/07 - 3 Ws (B) 93/07 (https://dejure.org/2007,43466)
KG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 2 Ss 9/07 - 3 Ws (B) 93/07 (https://dejure.org/2007,43466)
KG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 2 Ss 9/07 - 3 Ws (B) 93/07 (https://dejure.org/2007,43466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 113, 63
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 08.03.2005 - Ss OWi 141/05

    Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 93/07
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. etwa VRS 111, 146 sowie Beschlüsse vom 2. August 2006 - 3 Ws (B) 395/06 - und 9. August 2006 - 3 Ws (B) 408/06; OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2002 - 2 Ss OWi 357/02

    Gehörsverletzung bei Verwerfung des Einspruchs

    Auszug aus KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 93/07
    Der sonst im Rahmen einer Gehörsrüge erforderlichen Darlegung, was der Betroffene in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte, bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da der Betroffene nicht rügt, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht seine Erklärung zur Sache in dem Schriftsatz, mit dem die Entbindung beantragt wurde, nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (vgl. Brandenburgisches OLG NZV 2003, 432).
  • KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 447/06

    Bußgeldverfahren: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlerhafter

    Auszug aus KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 93/07
    Allein die theoretische Möglichkeit, der Betroffene werde seinen Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung überdenken, reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. Senat VRS 111, 429 (430)).
  • KG, 17.03.2006 - 3 Ws (B) 136/06

    Bußgeldverfahren: Begründung der Ablehnung des Antrags auf Entbindung von der

    Auszug aus KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 93/07
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. etwa VRS 111, 146 sowie Beschlüsse vom 2. August 2006 - 3 Ws (B) 395/06 - und 9. August 2006 - 3 Ws (B) 408/06; OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • KG, 10.03.2011 - 3 Ws (B) 78/11

    Entbindung, Anwesenheitspflicht, Hauptverhandlung, OWi-Verfahren

    Der sonst im Rahmen einer Gehörsrüge erforderlichen Darlegung, was der Betroffene in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte, bedarf es im vorliegenden Fall nicht, weil der Betroffene nicht rügt, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht seine Erklärung zur Sache in dem die Entbindung beantragenden Schriftsatz nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (vgl. Senat, VRS 113, 63 und Beschluss vom 11. Juni 2009 - 3 Ws (B) 322/09 - Brandenburgisches OLG NZV 2003, 432).

    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in std. Rspr.; vgl. etwa VRS 113, 63 und 115, 429 sowie Beschluss vom 11. Juni 2009 - 3 Ws (B) 322/09 - OLG Dresden DAR 2005, 460).

    Allein die theoretische Möglichkeit, der Betroffene werde seinen Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung überdenken, reicht daher nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; BayObLG ZfS 2001, 186; OLG Stuttgart DAR 2004, 542; OLG Hamm VRS 111, 370 und 107, 120; OLG Rostock DAR 2003, 530; Senat VRS 113, 63 und VRS 111, 429).

    Soweit in der gleichfalls vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des Senats vom 12. März 2001 - 3 Ws (B) 647/00 - nicht entscheidungstragend - durch einen Hinweis auf die oben bezeichnete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Festhalten an dieser auch unter der Geltung der Neufassung von § 73 OWiG gesehen werden könnte, hat der Senat diese Auffassung schon in seiner bisherigen Rechtsprechung aufgegeben (vgl. VRS 113, 63 und VRS 111, 429) und hält daran fest.

  • OLG Brandenburg, 21.02.2024 - 1 ORbs 19/24

    Verwerfung des Einspruchs, wirksamer Entbindungsantrag, Verletzung des

    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat aaO.; ebenso: OLG Karlsruhe - Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17, zit. n. juris; OLG Koblenz NZV 2007, 251; KG VRS 111, 146; KG VRS 113, 63; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; OLG Stuttgart DAR 2004, 542; OLG Dresden DAR 2005, 460).

    Die mögliche Annahme, der Betroffene könne in einer Hauptverhandlung dazu gebracht werden, sein Prozessverhalten überdenken ist spekulativ und widerspricht dem erklärten Willen des Betroffenen und reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. KG VRS 111, 429, 430; KG VRS 113, 63).

  • OLG Brandenburg, 13.06.2019 - 53 Ss OWi 261/19

    Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat aaO.; ebenso: OLG Karlsruhe - Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17, zit. n. juris; OLG Koblenz NZV 2007, 251; KG VRS 111, 146; KG VRS 113, 63; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; OLG Stuttgart DAR 2004, 542; OLG Dresden DAR 2005, 460).

    Die mögliche Annahme, der Betroffene könne in einer Hauptverhandlung dazu gebracht werden, sein Prozessverhalten überdenken ist spekulativ und widerspricht dem erklärten Willen des Betroffenen und reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. KG VRS 111, 429, 430; KG VRS 113, 63).

  • OLG Brandenburg, 01.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 424/22

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat aaO.; ebenso: OLG Karlsruhe - Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17, zit. n. juris; OLG Koblenz NZV 2007, 251; KG VRS 111, 146; KG VRS 113, 63; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; OLG Stuttgart DAR 2004, 542; OLG Dresden DAR 2005, 460).

    Die mögliche Annahme, der Betroffene könne in einer Hauptverhandlung dazu gebracht werden, sein Prozessverhalten überdenken ist spekulativ und widerspricht dem erklärten Willen des Betroffenen und reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. KG VRS 111, 429, 430; KG VRS 113, 63).

  • KG, 19.05.2017 - 3 Ws (B) 109/17

    Einspruchsverwerfungsurteil wegen des Nichterscheinens des Betroffenen zur

    Dieses ist vielmehr verpflichtet, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. OLG Dresden DAR 2005, 460; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschlüsse vom 1. Dezember 2016 - 3 Ws (B) 584/16 -, 11. Oktober 2016 - 3 Ws (B) 542/16 - VRS 130, 246; 115, 429 und 113, 63).

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).

  • OLG Brandenburg, 13.06.2019 - 1 Ss OWi 148/19
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat aaO.; ebenso: OLG Karlsruhe - Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17, zit. n. juris; OLG Koblenz NZV 2007, 251; KG VRS 111, 146; KG VRS 113, 63; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; OLG Stuttgart DAR 2004, 542; OLG Dresden DAR 2005, 460).

    Die mögliche Annahme, der Betroffene könne in einer Hauptverhandlung dazu gebracht werden, sein Prozessverhalten überdenken ist spekulativ und widerspricht dem erklärten Willen des Betroffenen und reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. KG VRS 111, 429, 430; KG VRS 113, 63).

  • OLG Bamberg, 17.08.2009 - 3 Ss OWi 780/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Befreiung von der Anwesenheitspflicht in

    22 b) Die als naheliegend bezeichnete Annahme, der Betroffene werde angesichts zu erwartender, im Widerspruch zu seiner Einlassung stehender Beweiserhebungen seinen zuvor mitgeteilten Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung revidieren, stellt lediglich eine theoretische, durch keinerlei konkrete Anzeichen gestützte und damit letztlich spekulative Erwägung dar, die nicht ausreicht, eine Aufklärungserwartung im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG zu stützen und dem Betroffenen die Befreiung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu verweigern (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587/588; KG VRS 113, 63/64; OLG Düsseldorf wistra 2007, 586 sowie juris und ZfS 2008, 594/595).
  • OLG Hamm, 27.07.2016 - 2 RBs 131/16

    Versagung der Entbindung vom persönlichen Erscheinen wegen besserer

    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -, juris; KG VRS 111, 146 und 113, 63; OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • KG, 11.12.2017 - 3 Ws (B) 310/17

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
  • KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (Senat in std. Rspr., vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ws (B) 522/07 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • KG, 01.04.2019 - 3 Ws (B) 103/19

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung des Antrags des

  • KG, 08.10.2012 - 3 Ws (B) 574/12

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Antrages eines Betroffenen bzgl. Entbindung

  • KG, 05.10.2007 - 2 Ss 242/07

    Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG bei

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