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   KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06   

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https://dejure.org/2007,3121
KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06 (https://dejure.org/2007,3121)
KG, Entscheidung vom 22.11.2007 - 12 U 199/06 (https://dejure.org/2007,3121)
KG, Entscheidung vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 (https://dejure.org/2007,3121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anscheinsbeweis für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des aus einem am Fahrbahnrand parkenden Autos Einsteigenden oder Aussteigenden; Gefahrenminderungspflicht des Aussteigenden

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 14 Abs. 1
    Anscheinsbeweis für Verschulden beim Ein- oder Aussteigen aus einem Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Unfall nach Aussteigen aus geparktem Fahrzeug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Aussteigen aus einem haltenden Auto - Zur Frage der Haftung - Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- bzw. Aussteigenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 260
  • NZV 2008, 245
  • VRS 114, 14
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00

    Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die

    Auszug aus KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 286 Rdnr. 3, 5; Senat, NZV 2004, 355).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, KGR 2004, 269).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, KGR 2004, 269).
  • KG, 22.04.2004 - 12 U 330/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06
    Kommt es aber in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ein- und Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) aus einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- und Aussteigenden (Senat, VersR 2004, 1618 = KGReport 2004, 485), wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre beendet ist, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem zügigen Verlassen der Fahrbahn.
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. KG, NZV 2008, 245 f.).
  • KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten

    Dies entspricht nämlich der einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375 = NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 261 L; HansOLG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2002 - 14 U 85/01 - OLGR Hamburg 2002, 472; auch KG, Urteil vom 26. September 1985 - 22 U 3234/84 - VM 1986, 20 Nr. 24, wo der Zusammenhang mit dem Aussteigen sogar noch nach Schließen der Tür bejaht wurde.

    36 Herrscht nämlich Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Aussteigenden , dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen läßt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375= NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 261 L; Hentschel, aaO, § 14 Rn 6).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von den Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 22.11.2007, 12 U 199/06, NZV 2008, 256).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Herrscht Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kraftfahrzeuges, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Ein- oder Aussteigenden, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen lässt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (Senat a.a.O. mit Hinweis auf KG, NZV 2008, 245 sowie NZV 2009, 502).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür

    Da das Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite regelmäßig mit besonderen Gefahren verbunden ist, ist der Vorgang so zügig wie irgend möglich durchzuführen und darf die Tür nicht länger offengelassen werden als unbedingt notwendig (vgl. OLG Celle, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 14 U 127/19 -, Rn. 41, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 -, Rn. 17, juris).
  • KG, 30.07.2009 - 12 U 175/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linienbusses mit der

    Dies entspricht der einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375 = NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 261 L; Hans OLG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2002.

    Herrscht nämlich Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz oder muss mit derartigem Verkehr gerechnet werden, so gehört es zur Gefahren-minderungspflicht des nach links hin Aussteigenden, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen läßt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375 = NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 26 L; Beschluss vom 3. November 2008 - 12 U 185/08 - Hentschel, aaO, § 14 Rn. 6).

  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. KG Berlin, NZV 2008, 245).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs bzw. des Herausholens von Gegenständen aus dem Fahrzeug, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. KG, NZV 2008, 245).

    Herrscht nämlich Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz oder muss mit derartigem Verkehr gerechnet werden, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Aussteigenden bzw. des Türöffners, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen lässt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (KG, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375; KG, Beschluss vom 3. November 2008 - 12 U 185/08 - Hentschel, aaO, § 14 Rn. 6).

  • LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23

    Unfall beim Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug

    Beim Ein- und Aussteigen darf eine Tür deshalb nicht länger offen gelassen werden als unbedingt notwendig und die Fahrbahn ist schnellstmöglich zu verlassen (KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 -, juris, Rn. 17).
  • AG Berlin-Mitte, 28.02.2014 - 104 C 3252/13

    Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür

    Wegen dieser durch § 14 StVO auferlegten besonderen Sorgfaltspflichten trägt der Ein- bzw. Aussteigende die Verantwortung für sein gefahrträchtiges Tun grundsätzlich allein, es sei denn, er kann den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern und ein unfallursächliches (Mit)verschulden des Unfallgegners beweisen (vgl. nur KG vom 24.11.05 - 12 U 151/04; KG v 22.11.07 - 12 U 199/06 - [dort auch zum "Thema "Handtasche"]; KG Beschluss vom 6.3.09 - 12 U 59/07 - dazu auch zuletzt LG Berlin vom 20.9.2011 42 S 248/10 sämtlichst zitiert nach juris.
  • LG Essen, 24.02.2022 - 3 O 17/20

    Verkehrsunfall

  • AG Heinsberg, 23.09.2009 - 14 C 211/08

    1/3 bei Türöffnen und Geschwindigkeitsverstoß

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