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   KG, 10.09.2007 - 3 Ws (B) 468/07 - 2 Ss 195/07   

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https://dejure.org/2007,54514
KG, 10.09.2007 - 3 Ws (B) 468/07 - 2 Ss 195/07 (https://dejure.org/2007,54514)
KG, Entscheidung vom 10.09.2007 - 3 Ws (B) 468/07 - 2 Ss 195/07 (https://dejure.org/2007,54514)
KG, Entscheidung vom 10. September 2007 - 3 Ws (B) 468/07 - 2 Ss 195/07 (https://dejure.org/2007,54514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VRS 114, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.08.2007 - 3 Ws (B) 334/06

    Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Einspruchsbeschränkung auf

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 3 Ws (B) 468/07
    In diesem Fall lässt allein die Höhe der festgesetzten Geldbuße in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkatalogs hinreichend deutlich erkennen, dass die Ordnungsbehörde von dem Regelfall, nämlich fahrlässiger Begehung der Ordnungswidrigkeit, ausgegangen ist (vgl. KG, Beschluss vom 17. August 2007 - 3 Ws (B) 334/06 - m.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    In diesem Fall lässt allein die Höhe der festgesetzten Geldbuße in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkatalogs hinreichend deutlich erkennen, dass die Ordnungsbehörde von dem Regelfall, nämlich fahrlässiger Begehung der Ordnungswidrigkeit, ausgegangen ist (vgl. KG, Beschluss vom 10. September 2007, 3 Ws (B) 468/07; KG, Beschluss vom 17. August 2007, 3 Ws (B) 334/06, jeweils zit. n. juris; OLG Celle VRS 97, 258; OLG Hamm VRS 99, 220; Göhler/Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 67 Rn. 34e).
  • KG, 02.01.2014 - 3 Ws (B) 652/13

    Zur Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

    Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist grundsätzlich möglich (vgl. Senat, Beschluss vom 17. August 2007 - 3 Ws (B) 334/06 - VRS 114, 47 [48]; 102, 296; OLG Bamberg VRS 113, 357 [358]; Seitz a.a.O.).

    Fehlt es im Bußgeldbescheid an ausdrücklichen Feststellungen zur Schuldform, ist eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen insbesondere dann zulässig, wenn bei Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit in dem Bußgeldbescheid die nach der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehene Regelbuße verhängt wird, da die Regelsätze des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger Begehungsweise und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Januar 2009 und 17. August 2007 jeweils a.a.O.; VRS 114, 47 [48]; OLG Bamberg VRS 113, 357 [358]; BayObLG VRS 96, 47 [48]; Seitz a.a.O.).

  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 5 Ss OWi 493/08

    Schalker Asamoah muss wegen rasanter Fahrt wieder vor Gericht

    Setzt die Verwaltungsbehörde für einen dem Katalog entsprechenden Tatbestand ohne Weiteres die dort vorgesehene Regelbuße fest, gibt sie zu erkennen, dass sie dem Betroffenen fahrlässiges Handeln zur Last legt ( KG VRS 114, 47; OLG Bamberg DAR 2006, 399; OLG Celle NZV 1999, 524; OLG Koblenz DAR 2004, 719; OLG Zweibrücken VRS 110, 292).
  • OLG Köln, 17.07.2018 - 1 RBs 197/18

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf die

    In Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass es einer ausdrücklichen Angabe der Schuldform nicht bedarf, vielmehr von fahrlässigem Handeln auszugehen ist, wenn die Bußgeldbehörde ihrer Sanktionsbemessung einen Regelsatz der BKatV zugrunde legt, da die Regelsätze von fahrlässigem Handeln ausgehen (Brandenburgisches OLG B. v. 20.02.2017 - (1) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) - bei Juris; OLG Oldenburg VRS 130, 65 = DAR 2016, 472; KG VRS 114, 47; OLG Naumburg NStZ-RR 2005, 243; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Rostock VRS 101, 380 = NZV 2002, 137; Göhler- Seitz/Bauer , OWiG, 17. Auflage 2017, § 67 Rz. 34e; KK- Ellbogen a.a.O.).
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