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   OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss (OWi) 114 B/09   

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https://dejure.org/2009,24930
OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss (OWi) 114 B/09 (https://dejure.org/2009,24930)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2009 - 1 Ss (OWi) 114 B/09 (https://dejure.org/2009,24930)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 1 Ss (OWi) 114 B/09 (https://dejure.org/2009,24930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Rechtsbeschwerdeeinlegung gegen ein Bußgeldurteil - Beginn der Frist zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist zur Ergänzung abgekürzter Urteilsgründe nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Fristversäumnis zur Einlegung der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 4 S. 3
    Fristbeginn für Urteilsergänzung nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsbeschwerde-Einlegungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 116, 450
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss OWi 114 B/09
    Nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt die Frist zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe (§ 46 Abs. 1 OWiG iVm. § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO ) mit dem Eingang der Akten bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht (im Anschluss an BGH NStZ 2009, 228 mit zust. Anm. Rieß).

    Die Frist zur Ergänzung abgekürzter Urteilsgründe beginnt - entgegen früher vertretener Auffassung - nicht schon mit dem Erlass des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (vgl. dazu BayObLGSt 1979, 148; OLG Düsseldorf AnwBl. 1981, 288; OLG Celle MDR 1976, 508; KG NZV 1992, 123 f. m.w.N.), sondern erst, wenn die Akten bei dem für die Urteilsergänzung zuständigen Gericht eingehen (ausf. BGH NStZ 2009, 228 mit zustimmender Anm. Rieß).

  • BayObLG, 16.10.1979 - RReg. 1 St 180/79

    Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss OWi 114 B/09
    Die Frist zur Ergänzung abgekürzter Urteilsgründe beginnt - entgegen früher vertretener Auffassung - nicht schon mit dem Erlass des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (vgl. dazu BayObLGSt 1979, 148; OLG Düsseldorf AnwBl. 1981, 288; OLG Celle MDR 1976, 508; KG NZV 1992, 123 f. m.w.N.), sondern erst, wenn die Akten bei dem für die Urteilsergänzung zuständigen Gericht eingehen (ausf. BGH NStZ 2009, 228 mit zustimmender Anm. Rieß).
  • BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss OWi 114 B/09
    Selbst ein Verschulden des gewählten Verteidigers kann dem Betroffenen nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 351 ; BGHSt 14, 306, 308), zu einer Überwachung seines Verteidigers ist er nicht verpflichtet (BGH NStZ 1990, 25 ).
  • BVerfG, 08.08.1990 - 2 BvR 267/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Grundsatz des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss OWi 114 B/09
    Selbst ein Verschulden des gewählten Verteidigers kann dem Betroffenen nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 351 ; BGHSt 14, 306, 308), zu einer Überwachung seines Verteidigers ist er nicht verpflichtet (BGH NStZ 1990, 25 ).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 340/21

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen ein in Abwesenheit des Betroffenen

    Die Frist zur Abfassung der Urteilsgründe beginnt - entgegen früher vertretener Auffassung - nicht schon mit dem Erlass des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (vgl. dazu noch BayObLGSt 1979, 148; OLG Düsseldorf AnwBl. 1981, 288; OLG Celle MDR 1976, 508; KG NZV 1992, 123 f. m.w.N.), sondern erst, wenn die Akten bei dem für die Urteilsergänzung zuständigen Gericht eingehen (ausf. BGH NStZ 2009, 228 mit zustimmender Anm. Rieß; Senatsbeschluss vom 19. September 2017, (1 Z) 53 Ss-OWi 482/17 (284/17); Senatsbeschluss vom 13. Juli 2009, 1 Ss (OWi) 114 B/09, abgedruckt in: VRS 116, 450).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 53 Ss OWi 14/20

    Anforderungen an die Vertretungsvollmacht des Verteidigers im Bußgeldverfahren

    Die Frist zur Abfassung der Urteilsgründe beginnt - entgegen früher vertretener Auffassung - nicht schon mit dem Erlass des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (vgl. dazu noch BayObLGSt 1979, 148; OLG Düsseldorf AnwBl. 1981, 288; OLG Celle MDR 1976, 508; KG NZV 1992, 123 f. m.w.N.), sondern erst, wenn die Akten bei dem für die Urteilsergänzung zuständigen Gericht eingehen (ausf. BGH NStZ 2009, 228 mit zustimmender Anm. Rieß; Senatsbeschluss vom 19. September 2017, (1 Z) 53 Ss-OWi 482/17 (284/17); Senatsbeschluss vom 13. Juli 2009, 1 Ss (OWi) 114 B/09, abgedruckt in:VRS 116, 450).
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