Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsrechtverletzung durch den Wartepflichtigen im Bereich einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung; Anscheinsbeweis; Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion; Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsrechtverletzung durch den Wartepflichtigen im Bereich einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung; Anscheinsbeweis; Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, drei vor ihm fahrende Rechtsabbieger unter Überfahren einer Sperrfläche überholenden Motorradfahrers mit einem wartepflichtigen Fahrzeug; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 20 %
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Vorfahrtsberechtigter trägt Mitschuld an Unfall im fahrbahnverengten Kreuzungsbereich bei Fahrt mit unangepasster Geschwindigkeit
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 05.09.2008 - 2 O 478/07
- OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
Zeitschriftenfundstellen
- VRS 117, 340
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 03.03.2010 - 7 U 168/08
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für die Erschütterung des …
Da es zum Zusammenstoß mit dem bevorrechtigten Fahrzeug der Klägerin kam, streitet zunächst ein Anscheinsbeweis für ein Alleinverschulden des Beklagten, hinter dem die Betriebsgefahr des PKW der Klägerin zurücktreten würde (vgl. BGH ZfS 2007, 439 ff. Rn 6 in juris; OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 7 in juris m. weit. Nachw.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).In die Abwägung nach § 17 StVG, die im Falle einer Regelverletzung des Bevorrechtigten vorzunehmen wäre, können indessen nur unstreitige oder bewiesene Umstände eingestellt werden (BGH ZfS 2007, 439 ff. Rn 15 in juris; OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 7 in juris; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).
Daraus ergibt sich, dass der Linksabbieger letztlich nicht nur die ernsthafte Möglichkeit eines verkehrsordnungswidrigen Verhaltens des Bevorrechtigten beweisen muss, sondern das Vorliegen eines solchen Verhaltens, um überhaupt einer Alleinhaftung entgehen zu können (OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 6 in juris; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).
- LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08
Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem …
43 Das Gericht hat insoweit berücksichtigt, dass bei einem Unfallgeschehen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Einbiegen aus einer untergeordneten Straße in eine übergeordnete Straße der Beweis des ersten Anscheins gegen den einbiegenden, die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer spricht (vgl. KG Berlin, B. v. 28.05.2009, 12 U 43/09, Abs. 15; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 02.04.2009, 12 U 214/08, Abs. 7).
