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   OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09   

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OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09 (https://dejure.org/2009,19912)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2009 - 81 Ss 77/09 (https://dejure.org/2009,19912)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 81 Ss 77/09 (https://dejure.org/2009,19912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VRS 118, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81
    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09
    Soweit die Kammer das privatärztliche Attest für nicht ausreichend bzw. nicht eindeutig gehalten hat, hätte sie von sich aus eine weitere Prüfung in der geeigneten Form, z. B. durch eine (freibeweisliche) Nachfrage bei dem das Attest ausstellenden Arzt, der durch die Vorlage des Attestes durch die Angeklagte von seiner Schweigepflicht konkludent entbunden wird, durchführen müssen (vgl. Paul in KK, a. a. O., § 329 Rdnrn. 8 und 9; MeyerGoßner, a. a. O., § 329 Rdnr. 19 m. w. N.; OLG Köln, NJW 1982, 2617).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat , sondern ob ein Entschuldigungsgrund tatsächlich vorliegt (BGHSt 17, 391 [396] = NJW 1962, 2020 [2021]; Senat VRS 83, 444 [445]; Senat NJW 1982, 2617; Senat NZV 2002, 466, zu § 74 Abs. 2 OWiG).

  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat , sondern ob ein Entschuldigungsgrund tatsächlich vorliegt (BGHSt 17, 391 [396] = NJW 1962, 2020 [2021]; Senat VRS 83, 444 [445]; Senat NJW 1982, 2617; Senat NZV 2002, 466, zu § 74 Abs. 2 OWiG).

    Dies hat der Tatrichter auf Grund seiner Aufklärungspflicht von Amts wegen zu prüfen und ggfs. im Wege des Freibeweises zu klären (Senat NZV 2002, 466).

  • OLG Köln, 20.06.1986 - Ss 723/85

    Ausbleiben des Angeklagten; Verwerfung der Berufung; Berufungsverwerfung

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09
    Der Angeklagte hat dem Gericht lediglich Entschuldigungsgründe mitzuteilen, die dieses nicht kennen kann, und ihm die Überprüfung zu ermöglichen (Senat VRS 71, 371; SenE v. 21.07.2006 - 81 Ss 91/06 -).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat , sondern ob ein Entschuldigungsgrund tatsächlich vorliegt (BGHSt 17, 391 [396] = NJW 1962, 2020 [2021]; Senat VRS 83, 444 [445]; Senat NJW 1982, 2617; Senat NZV 2002, 466, zu § 74 Abs. 2 OWiG).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 210/99
    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09
    Ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung kann aber nicht auf Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht wenn auch rechtsfehlerhaft in seinem die Berufung verwerfenden Urteil bereits als nicht genügende Entschuldigung gewürdigt hat (vgl. MeyerGoßner, StPO, 52. Auflage, § 329 Rdnr. 42 m. w. N.; OLG Düsseldorf, VRS 97, 139).
  • OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 329 Abs. 3

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09
    Der Angeklagte hat dem Gericht lediglich Entschuldigungsgründe mitzuteilen, die dieses nicht kennen kann, und ihm die Überprüfung zu ermöglichen (Senat VRS 71, 371; SenE v. 21.07.2006 - 81 Ss 91/06 -).
  • OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13

    Begründungspflichten des Betroffenen bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    In solchen Fällen ist das Gericht wegen seiner Aufklärungspflicht von Amts wegen gehalten, im Wege des Freibeweises durch Rückfrage beim Arzt zu ermitteln, ob Tatsachen vorliegen, die die Verhandlungsunfähigkeit rechtfertigen (OLG Köln, Beschluss vom 08.12.2009, 81 Ss 77/09, juris, Rn. 14).
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 1 Ws 159/10

    Berufungsverwerfung, genügende Entschuldigung

    Bei der Entscheidung darüber muss das Gericht eine Abwägung treffen zwischen der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, vor Gericht zu erscheinen, und den persönlichen oder privaten Gründen des Angeklagten, die ihn dazu bewogen haben, dieser Pflicht nicht nachzukommen (SenE v. 08.12.2009 - 81 Ss 77/09 - = VRS 118, 182).
  • OLG Köln, 12.01.2016 - 1 RVs 251/15

    Ausreichende Entschuldigung des Fernbleibens von der Berufungsverhandlung wegen

    Demgemäß begründet eine Erkrankung einen Entschuldigungsgrund, wenn sie nach ihrer Art oder ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen lässt (SenE v. 08.12.2009 - 81 Ss 77/09 - = VRS 118, 182; BayObLG NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG Hamm, 06.03.2012 - 2 RVs 16/12

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" bei Ausbleiben eines Angeklagten in der

    Ob der Angeklagte genügend entschuldigt ist, hat der Tatrichter aufgrund seiner Aufklärungspflicht von Amts wegen zu prüfen und ggf. im Wege des Freibeweises zu klären (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Dezember 2009 in StraFo 2010, 73; KG, Beschluss vom 28. Juli 2009 in VRR 2009, 433; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. Januar 2009 in NJW 2009, 1761; Bayr. ObLG, Beschluss vom 12. September 2000 in StV 2001, 338).
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