Rechtsprechung
   KG, 08.06.2009 - (3) 1 Ss 74/09 (51/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37930
KG, 08.06.2009 - (3) 1 Ss 74/09 (51/09) (https://dejure.org/2009,37930)
KG, Entscheidung vom 08.06.2009 - (3) 1 Ss 74/09 (51/09) (https://dejure.org/2009,37930)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - (3) 1 Ss 74/09 (51/09) (https://dejure.org/2009,37930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,37930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 120, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 1 Ss 74/09
    Fahrlässig handelt ein Täter, der eine objektive Pflichtverletzung begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade die Pflichtverletzung objektiv und subjektive vorhersehbar den Erfolg - hier den Tod M... P... - herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 49, 166).
  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 453/08

    Täteranalyse; Tätertypus; Profiling; operative Fallanalyse; eigenständige

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 1 Ss 74/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich - wie hier - um Schlussfolgerungen handelt, die nach den zur Anwendung zu bringenden Erfahrungssätzen nicht zwingend sind, sondern nur Wahrscheinlichkeitsaussagen mit mehr oder weniger großer Richtigkeitsgewähr zu liefern vermögen (vgl. zu allem BGH NStZ 2009, 284).
  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 1 Ss 74/09
    Um diese Prüfung zu ermöglichen, ist der Tatrichter gehalten, diejenigen Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen hält und sich anschließend in der Beweiswürdigung dazu zu äußern, weshalb die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 206).
  • BayObLG, 16.11.1990 - RReg. 1 St 203/90

    Kraftfahrer; Innerstädtisch; Straße; Abbiegen; Grundstück; Verringerung;

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 1 Ss 74/09
    Dementsprechend war in dieser Situation von ihm zu erwarten, besonders auf die Vermeidung von eventuellen Gefahren für den nachfolgenden Verkehr zu achten (vgl. BayObLG NZV 1991, 162 - für den Fall des Abbiegens mit vorherigem Ausholen; ebenso OLG Oldenburg NZV 1993, 233).
  • OLG Oldenburg, 07.12.1992 - 13 U 100/92

    Restwert, Unfallwagen, Schadenshöhe, Sachschaden, Unfallschaden,

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 1 Ss 74/09
    Dementsprechend war in dieser Situation von ihm zu erwarten, besonders auf die Vermeidung von eventuellen Gefahren für den nachfolgenden Verkehr zu achten (vgl. BayObLG NZV 1991, 162 - für den Fall des Abbiegens mit vorherigem Ausholen; ebenso OLG Oldenburg NZV 1993, 233).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 1 Ss 74/09
    Das Revisionsgericht ist daher auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht im Einklang steht, und ob der festgestellte Sachverhalt nicht erschöpfend gewürdigt worden ist (vgl. BGH NJW 2005, 2322; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 267 Rdn. 33).
  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

    Es obliegt allein ihm, die für den Urteilsspruch relevanten Tatsachen und Erfahrungssätze festzustellen, in ihrer Beweisbedeutung zu bewerten und sich auf dieser Grundlage eine Überzeugung zu bilden (vgl. BGH aaO.; Senat, Urteil vom 8. Juni 2009 - (3) 1 Ss 74/09 (51/09) -).

    Von der eigenständigen Würdigung hätte das Amtsgericht nur dann absehen können, wenn wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Gutachtens im Urteil wiedergegeben worden wären (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2009 aaO.), was hier jedoch - wie ausgeführt - nicht der Fall ist.

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2013 - Ss (B) 133/12

    Zur Wartezeit beim Atemalkoholtest

    Denn nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung muss der Tatrichter, der dem Ergebnis eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens - wie hier - ohne Angabe eigener Erwägungen folgen will, wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen in den Urteilsgründen so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. z. B. BGH, StraFo 2003, 55; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/2009, juris; KG, VRS 120, 89 ff.; KK-Schoreit, StPO, 6. Aufl., § 261 Rn. 32; Meyer-Goßner, a. a. O., § 267 Rn. 13; KK-Senge, a. a. O., § 71 Rn. 119, jew. m. w. N.), woran es vorliegend fehlt.
  • KG, 14.01.2014 - 121 Ss 192/13

    Rechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Hinweise zur

    Es obliegt allein ihm, die für den Urteilsspruch relevanten Tatsachen und Erfahrungssätze festzustellen, in ihrer Beweisbedeutung zu bewerten und sich auf dieser Grundlage eine Überzeugung zu bilden (vgl. BGH aaO.; Senat, Urteil vom 8. Juni 2009 - (3) 1 Ss 74/09 (51/09) -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht