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   VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909   

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VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909 (https://dejure.org/2015,23701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 (https://dejure.org/2015,23701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 (https://dejure.org/2015,23701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen; Anwendung des Tattagprinzips durch die Fahrerlaubnisbehörde für das Ergreifen einer Maßnahme

  • rewis.io

    Punktesystem, Punktereduzierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen; Anwendung des Tattagprinzips durch die Fahrerlaubnisbehörde für das Ergreifen einer Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 978
  • VRS 129, 27
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 16 B 226/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Punktezahl hinsichtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
    2.4 Durchgreifende Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des § 4 Abs. 5 und 6 StVG bestehen nicht (so nunmehr auch, wenn auch mit Einschränkungen, OVG NW, B.v. 27.4.2015 - 16 B 226/15 - juris Rn. 11 ff.).

    Soweit keine willkürliche Verzögerung der Kenntnisnahme durch die Behörde vorliegt, ist es nicht zu beanstanden, die entsprechenden Maßnahmen vom Kenntnisstand der Fahrerlaubnisbehörde abhängig zu machen (vgl. OVG NW, B.v. 27.4.2015 a.a.O. Rn. 13).

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839

    Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
    Dabei erfolgt die Berechnung des Punktestands bei vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach rechtskräftig geahndeten und in das Fahreignungsregister eingetragenen Verstöße in der Weise, dass zu dem durch Umrechnung nach der Tabelle der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG ermittelten Punktestand am 1. Mai 2014 die nach neuem Recht hinzukommenden Punkte für die erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragenen Verstöße addiert werden (BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; B.v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris).

    Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) der ohne Übergangsregelung geänderten bzw. neu eingeführten Vorschriften (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris) stellt sich hier auch dann nicht, wenn man die zum 5. Dezember 2014 erfolgte Gesetzesänderung nicht als Klarstellung ansähe, weil beide Taten des Klägers, die Anlass für die Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 und 3 StVG waren, hier erst am 19. Dezember 2014, also nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 5. Dezember 2014, rechtskräftig geahndet wurden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Umstellung von dem

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
    Dabei erfolgt die Berechnung des Punktestands bei vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach rechtskräftig geahndeten und in das Fahreignungsregister eingetragenen Verstöße in der Weise, dass zu dem durch Umrechnung nach der Tabelle der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG ermittelten Punktestand am 1. Mai 2014 die nach neuem Recht hinzukommenden Punkte für die erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragenen Verstöße addiert werden (BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; B.v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris).

    Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) der ohne Übergangsregelung geänderten bzw. neu eingeführten Vorschriften (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris) stellt sich hier auch dann nicht, wenn man die zum 5. Dezember 2014 erfolgte Gesetzesänderung nicht als Klarstellung ansähe, weil beide Taten des Klägers, die Anlass für die Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 und 3 StVG waren, hier erst am 19. Dezember 2014, also nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 5. Dezember 2014, rechtskräftig geahndet wurden.

  • VGH Bayern, 07.01.2015 - 11 CS 14.2653

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
    Diese Verwarnung war nach Einführung des Fahreignungs-Bewertungssystems zum 1. Mai 2014 nicht zu wiederholen, da die (Neu-) Einordnung nach § 65 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 StVG allein (Umrechnung der Punkte) nicht zu einer Maßnahme nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem führt (§ 65 Abs. 3 Nr. 4 Satz 3 StVG, BayVGH, B.v. 7.1.2015 - 11 CS 14.2653 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 11 CS 15.745

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
    Den dagegen erhobenen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, dem das Verwaltungsgericht Regensburg stattgegeben hatte, hat der Senat mit Beschluss vom 10. Juni 2015 (Az. 11 CS 15.745) auf die Beschwerde des Beklagten abgelehnt.
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 3 B 118/15

    Beibehaltung der Maßnahmestufe bei der Überführung von Punkten aus dem

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
    Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) der ohne Übergangsregelung geänderten bzw. neu eingeführten Vorschriften (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris) stellt sich hier auch dann nicht, wenn man die zum 5. Dezember 2014 erfolgte Gesetzesänderung nicht als Klarstellung ansähe, weil beide Taten des Klägers, die Anlass für die Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 und 3 StVG waren, hier erst am 19. Dezember 2014, also nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 5. Dezember 2014, rechtskräftig geahndet wurden.
  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 11 BV 15.134

    Bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach im

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
    Dabei erfolgt die Berechnung des Punktestands bei vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach rechtskräftig geahndeten und in das Fahreignungsregister eingetragenen Verstöße in der Weise, dass zu dem durch Umrechnung nach der Tabelle der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG ermittelten Punktestand am 1. Mai 2014 die nach neuem Recht hinzukommenden Punkte für die erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragenen Verstöße addiert werden (BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; B.v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
    Die gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde auszurichten (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
    Der Gesetzgeber wollte sich gemäß der Gesetzesbegründung von den Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. September 2008 (Az. 3 C 3/07) für das ab 1. Mai 2014 geltende neue System mit den Erwägungen zur Punkteentstehung und zum Tattagprinzip bewusst absetzen (BT-Drs. 18/2775, S. 9).
  • VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17

    Fahrerlaubnisbehörde; Punktereduzierung; Kenntnis von weiteren Verkehrsverstößen

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss vielmehr darüber hinaus - insoweit in Abkehr vom Tattagprinzip - bei Ergreifen der jeweiligen Maßnahme Kenntnis von dem weiteren Verkehrsverstoß haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017 - 3 C 21.15 -, Pressemitteilung; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016 - 11 CS 16.585 -, juris; Urteil vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Der Gesetzgeber hat mit der Reform des Punktesystems und den dazu im Dezember 2014 in Kraft getretenen Änderungen die Warn- und Erziehungsfunktion des gestuften Maßnahmensystems des § 4 Abs. 5 StVG hinter den Schutz der Verkehrssicherheit vor Mehrfachtätern zurücktreten lassen (BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; vgl. ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Diese Auslegung wird auch durch den Wortlaut des § 4 Abs. 6 Satz 4 StVG gestützt, der besagt, dass im Falle einer Verringerung der Punktezahl nach Satz 3 der Vorschrift Punkte für Zuwiderhandlungen, die vor der Verringerung nach Satz 3 begangen worden sind und von denen die zuständige Behörde erst nach der Verringerung Kenntnis erhält, den sich nach Satz 3 ergebenden Punktestand erhöhen (BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016 - 11 CS 16.585 -, juris; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt somit nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag der ergriffenen Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG führen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 -, juris).

    Diese Einschränkung des Tattagprinzips begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.; vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Für eine Anknüpfung der im Rahmen des § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG erforderlichen Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde an die formale Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts sprechen indes auch in Fällen der behördlichen oder gerichtlichen Informationsermittlung die Gesichtspunkte der Effektivität und Praktikabilität des Fahreignungs-Bewertungssystems, die der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neuregelung zugunsten der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Allgemeinheit vor Mehrfachtätern stärken wollte (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 S 20.897

    Inhalt der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei einer

    Vorliegend war - anders als im Urteil des BayVGH vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 - weder eine Entscheidung ergangen noch Rechtskraft eingetreten, sodass dies erst recht gelten muss.

    Diese Auslegung wird auch durch den Wortlaut des § 4 Abs. 6 Satz 4 StVG gestützt, der besagt, dass auch im Falle einer Verringerung der Punktezahl nach Satz 3 der Vorschrift Punkte für Zuwiderhandlungen, die vor der Verringerung nach Satz 3 begangen worden sind und von denen die nach Landesrecht zuständige Behörde erst nach der Verringerung Kenntnis erhält, den sich nach Satz 3 ergebenen Punktestand erhöhen (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2015 - 11 BV 15.909 - BeckRS 2015, 51328 Rn. 23 ff.) Maßgebend für die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG und eine Verringerung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 StVG sind die im Fahrerlaubnisregister eingetragenen und der Fahrerlaubnisbehörde im Zeitpunkt des Ergreifens der Maßnahme nach § 4 Abs. 8 StVG übermittelten Zuwiderhandlungen (vgl. BVerwG U.v. 26.1.2017 - 3 C 21.15 - BeckRS 2017, 103747 Rn. 22).

    Mit § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 1 StVG soll nach der Gesetzesbegründung verdeutlicht werden, dass Verkehrsverstöße auch dann mit Punkten zu bewerten sind, wenn sie vor der Einleitung einer Maßnahme des Fahreignungs-Bewertungssystems begangen worden sind, bei dieser Maßnahme aber noch nicht verwertet werden konnten, etwa weil deren Ahndung erst später Rechtskraft erlangt hat oder sie erst später im Fahreignungsregister eingetragen worden oder der Behörde zur Kenntnis gelangt sind (BT-Drs. 18/2775, S. 10) (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2015 - 11 BV 15.909 - BeckRS 2015, 51328 Rn. 25).

    Zudem wäre auch damit aufgrund der Bearbeitungs- und Postlaufzeiten nicht zu gewährleisten, dass zum Zeitpunkt des Ergreifens einer Maßnahme nicht schon weitere Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister eingetragen sind, die von dem jeweiligen Auszug noch nicht erfasst und der Fahrerlaubnisbehörde damit nicht bekannt sind (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2015 - 11 BV 15.909 - BeckRS 2015, 51328 Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 16 B 382/16

    Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr durch die

    VGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745 -, NJW 2016, 890 = NZV 2016, 349 = juris, Rn. 21, und vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -, VRS 129 (2015), 27 = juris, Rn. 27.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 -, VRS 129 (2015), 164 = juris, Rn. 23 ff.; vgl. zur - theoretischen - Gefahr einer willkürlichen oder willkürlich erscheinenden Verwaltungspraxis auch schon OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2015 - 16 B 226/15 -, a. a. O. (juris, Rn. 10 bis 13); Bay VGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745 -, a. a. O., juris, Rn. 20 f., vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -, a. a. O., juris, Rn. 26, vom 2. Dezember 2015 - 11 CS 15.2138 -, juris, Rn. 22, und vom 28. April 2016 - 11 CS 16.537 -, juris, Rn. 12 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, DAR 2015, 658 = VRS 129 (2015), 106 = juris, Rn. 23.

  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.585

    Berechnung des Punktestandes nach § 4 Abs. 5 StVO

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt somit nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag der ergriffenen Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG führen (vgl. BayVGH, U. v. 11.8.2015 - 11 BV 15.909 - VRS 129, 27).

    Soweit keine willkürliche Verzögerung der Kenntnisnahme durch die Behörde vorliegt, ist es nicht zu beanstanden, die entsprechenden Maßnahmen vom Kenntnisstand der Fahrerlaubnisbehörde abhängig zu machen (vgl. BayVGH, U. v. 11.8.2015 - 11 BV 15.909 - VRS 129, 27; B. v 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris; B. v. 28.4.2016 - 11 CS 16.537 - juris; OVG NW, B. v. 27.4.2015 - 16 B 226/15 - juris; B. v. 7.10.2015 - 16 B 554/15 - VRS 129, 164).

  • VGH Bayern, 28.04.2016 - 11 CS 16.537

    Fahrerlaubnisentzug und Punktereduzierung - Zurechnung der Kenntnis von

    Bei der Bewertung des Sachverhalts ist zu berücksichtigen, dass die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften kein Vertrauen dahingehend gewähren, dass bei Eintritt der Rechtskraft am gleichen Tag verschiedene Entscheidungen gleichzeitig an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet, dort eingetragen und dann der Fahrerlaubnisbehörde so übermittelt werden, dass der Betreffende in den Genuss einer Punkteverringerung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG kommt (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2015 - 11 BV 15.909 - VRS 129, 27 = juris Rn. 29).

    Die Punktereduzierung dient nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem nicht mehr dazu, die Warn- und Erziehungsfunktion des Punktesystems zu gewährleisten, denn der Gesetzgeber hat bei der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 zugunsten der Verkehrssicherheit von dieser Zielsetzung Abstand genommen (BayVGH, U.v. 11.8.2015 a. a. O. Rn. 25).

  • VG Würzburg, 23.02.2016 - W 6 S 16.140

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktestand im Fahreignungsregister

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt somit nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag der ergriffenen Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG führen (vgl. BayVGH, U.v. 11.08.2015 - 11 BV 15.909 - VRS 129, 27).

    Soweit keine willkürliche Verzögerung der Kenntnisnahme durch die Behörde vorliegt, ist es nicht zu beanstanden, die entsprechenden Maßnahmen vom Kenntnisstand der Fahrerlaubnisbehörde abhängig zu machen (vgl. BayVGH, U.v. 11.08.2015 - 11 BV 15.909 - VRS 129, 27; OVG NW, B.v. 27.04.2015 - 16 B 226/15 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 16 A 980/16

    Berechnung des Punktestandes als Grundlage für die weiteren Entscheidungen der

    2015, 255 = juris, Rn. 13 f.; demgegenüber offen gelassen mit der Maßgabe, dass spätestens seit der zum 5. Dezember 2014 in Kraft getretenen Gesetzesänderung die Abkehr vom Tattag im Rahmen der Punkteverringerung erfolgt ist: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, Blutalko-hol 54 (2017), 217 ff. = juris, Rn. 22; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, VRS 129 (2015), 106 = juris, Rn. 13 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2015 - 12 ME 91/15 -, juris, Rn. 7 ff.; ähnlich wohl OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris, Rn. 7 a. E.; VG Ansbach, Beschluss vom 19. Februar 2015 - AN 10 S 15.00161 -, juris, Rn. 25 ff.; a. A. Bay. VGH, Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -, VRS 129 (2015), 27 = juris, Rn. 24 f., der allerdings schon durch den Fortbestand einer "Ermahnung" und einer "Verwarnung", aber auch die Möglichkeit eines unter bestimmten Umständen zum Abzug eines Punkts führenden freiwilligen Fahreignungsseminars (§ 4 Abs. 7 StVG) sowie die soeben erwähnte Punktegutschrift nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG nicht vollständig aus dem Gesetz eliminiert worden ist.
  • OVG Hamburg, 08.01.2018 - 4 Bs 94/17

    Fahrerlaubnisentziehung â€" Hinzurechnung von Punkten â€" Kenntnis der

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt mithin nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag des Ergreifens einer Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG führen ( VGH München, Urt. v. 11.8.2015, 11 BV 15.909 , VRS 129, 27 , juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2015 - 16 B 554/15

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Fahreignung; Fahreignungs-Bewertungssystem;

    Zu Fällen des Auseinanderfallens der Zeitpunkte fahrerlaubnisbehördlicher Kenntniserlangung trotz übereinstimmenden Rechtskraftdatums der beiden betreffenden Zuwiderhandlungen s. Bay. VGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745 - und Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -, beide juris.
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 11 CS 15.2138

    Entziehung ihrer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem wegen

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt somit nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag der ergriffenen Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG führen (vgl. BayVGH, U. v. 11.8.2015 - 11 BV 15.909 - VRS 129, 27).

    Soweit keine willkürliche Verzögerung der Kenntnisnahme durch die Behörde vorliegt, ist es nicht zu beanstanden, die entsprechenden Maßnahmen vom Kenntnisstand der Fahrerlaubnisbehörde abhängig zu machen (vgl. BayVGH, U. v. 11.8.2015 - 11 BV 15.909 - VRS 129, 27; OVG NW, B. v. 27.4.2015 - 16 B 226/15 - juris Rn. 13).

  • VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167

    Entzug der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 02.09.2022 - B 1 S 22.792

    Warn- und Erziehungsfunktion im Fahreignungs-Bewertungssystem

  • OVG Thüringen, 04.11.2015 - 2 EO 70/15

    Zur Anwendung der Übergangsbestimmung des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und der

  • VG Schleswig, 12.04.2017 - 3 B 36/17

    Kenntniserlangung der Fahrerlaubnisbehörde von Zuwiderhandlungen nach dem

  • VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20

    Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Berechnung des

  • VG Düsseldorf, 20.09.2016 - 6 L 3017/16

    Punktebehandlung einer Tat, die erst nach einer punktereduzierenden Ma9ßnahme

  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 11 CS 16.1646

    Sofortige Vollziehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis - Verzögerte

  • VG München, 23.01.2017 - M 26 S 16.5640

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

  • VG München, 09.05.2016 - M 26 S 16.1641

    Fahrerlaubnisentziehung - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vornahme der Maßnahmen

  • VG Minden, 10.03.2016 - 9 K 109/15
  • VG Ansbach, 15.01.2016 - AN 10 S 15.02504

    Entzug der Fahrerlaubnis bei fehlender Fahreignung

  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 11 CS 15.745
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