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   BGH, 18.08.1961 - 4 StR 297/61   

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https://dejure.org/1961,1812
BGH, 18.08.1961 - 4 StR 297/61 (https://dejure.org/1961,1812)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1961 - 4 StR 297/61 (https://dejure.org/1961,1812)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1961 - 4 StR 297/61 (https://dejure.org/1961,1812)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (a.F.) § 42m

Papierfundstellen

  • VRS 21, 262
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.08.1961 - 4 StR 262/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.08.1961 - 4 StR 297/61
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann die Entscheidung über die Dauer der Sperrfrist für die Fahrerlaubnis dann selbständig angefochten werden, wenn die Gründe für die Anordnung der Sperrfrist von denen, die zu der Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben, trennbar sind (4 StR 262/61 vom 11. August 1961).
  • KG, 17.08.2022 - 3 Ss 44/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Eine Ausnahme gilt jedoch wiederum dann, wenn die Gründe für die Bemessung der Dauer der Sperre von denjenigen trennbar sind, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben (vgl. BGH VRS 21, 262; KG VRS 40, a.a.O.; VRS 33, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 7. September 1976 - Ss 307/76 -, juris; OLG Koblenz VRS 50, 361; OLG Karlsruhe VRS 48, 425; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 318 Rn. 29), sowie auch dann, wenn die Feststellungen, die der Maßregelanordnung zugrunde liegen, nicht in Frage gestellt wurden, weil es dann nur noch um die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung der Maßregel geht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015 a.a.O.).
  • KG, 17.08.2022 - 161 Ss 129/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Eine Ausnahme gilt jedoch wiederum dann, wenn die Gründe für die Bemessung der Dauer der Sperre von denjenigen trennbar sind, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben (vgl. BGH VRS 21, 262; KG VRS 40, a.a.O.; VRS 33, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 7. September 1976 - Ss 307/76 -, juris; OLG Koblenz VRS 50, 361; OLG Karlsruhe VRS 48, 425; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 318 Rn. 29), sowie auch dann, wenn die Feststellungen, die der Maßregelanordnung zugrunde liegen, nicht in Frage gestellt wurden, weil es dann nur noch um die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung der Maßregel geht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015 a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 1 Ss 280/96
    Diese Entscheidung kann dann selbständig angefochten werden, wenn sich die Frage der Anordnung der Maßregel unabhängig von den Strafzumessungserwägungen beurteilen läßt (BGH VRS 21, 262 ; BGH bei Spiegel, DAR 1978, 152; Senat NJW 1983, 1007 ).
  • BGH, 13.10.1967 - 4 StR 315/67

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Autostrassenraubes - Entziehung einer

    Vielmehr kommt es darauf an, wielange die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der Ansicht des Gerichts voraussichtlich bestehen wird, wobei unter Umständen auch aus der Art des Verschuldens Schlüsse gezogen werden können (BGHSt 15, 393, 397 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60]; BGH VRS 7, 301, 303; 8, 456, 460; 20, 430, 432; 21, 262).
  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 256/69

    Aufhebung eines Urteils - Entziehung der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit

    Für die Dauer der Sperrfrist sind nicht der Grad des Verschuldens des Angeklagten und die Schwere der Tatfolgen entscheidend; es kommt vielmehr darauf an, wie lange der Täter voraussichtlich zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sein wird (BGH VRS 20, 430; 21, 262, 263; 23, 438).
  • BGH, 30.08.1963 - 4 StR 264/63

    Rechtsmittel

    Die Dauer der Sperrfrist wiederum darf nicht nach der Höhe des Verschuldens bemessen werden, sondern es kommt darauf an, wie lange die Ungeeignetheit des Täters zum Fahren von Fahrzeugen voraussichtlich bestehen wird (BGH VRS 21, 262; 23, 438; 22, 35).
  • BGH, 09.11.1962 - 4 StR 372/62

    Rechtsmittel

    Für die Dauer der Sperrfrist, die nicht als Strafe, sondern als Teil einer Sicherungsmaßregel gedacht ist, darf auch nicht die Schwere der Schuld oder der Unfallfolgen maßgebend sein; entscheidend kann vielmehr nur sein, wielange die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen voraussichtlich bestehen wird (vgl. BGH VRS 21, 262, 263).
  • BGH, 12.07.1968 - 4 StR 268/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Maßgebend für die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis ist, wie lange die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der Überzeugung des Tatrichters voraussichtlich bestehen wird (BGH VRS 21, 262).
  • BGH, 10.06.1966 - StR 169/66

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit

    Auf BGH VRS 21, 262, 263; 23, 438, 443wird hingewiesen.
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