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   BGH, 26.09.1962 - 4 StR 297/62   

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https://dejure.org/1962,2206
BGH, 26.09.1962 - 4 StR 297/62 (https://dejure.org/1962,2206)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1962 - 4 StR 297/62 (https://dejure.org/1962,2206)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1962 - 4 StR 297/62 (https://dejure.org/1962,2206)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrzeuginsasse - Unfallursächliches Verhalten des Fahrers - Wartepflicht - Duldungspflicht - Entfernung von Unfallstelle - Verbotsirrtum - Beihilfe zur Unfallflucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB §§ 49, 59, 142

Papierfundstellen

  • VRS 24, 34
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Verdacht; Mittäter; Insasse; Tun;

    Täter bzw. Mittäter einer "Unfallflucht" kann nur sein, wer selbst verpflichtet ist, am Unfallort Feststellungen über seine Person und seine etwaige Beteiligung am Unfall zu dulden (vgl. BGH, VRS 24, 34 (35); Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 142 Rdnr. 13; Arloth, GA 1985, 503).

    Dabei genügt es, dass nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht notwendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, dass sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGH, VRS 24, 34; BGHSt 15, 1 (4) = NJW 1960, 2060; OLG Köln, VRS 75, 342 = NZV 1989, 78 (m. Anm. Schild)).

  • OLG Köln, 19.01.1999 - Ss 526/98
    Dafür genügt es, daß nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht notwendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, daß sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGHSt 15, 1, 4 ; VRS 24, 34, 35; Senat VRS 75, 341 = NZV 1989, 78; VRS 82, 113 = NZV 1992, 80; Dreher/Tröndle, StGB 4. Aufl., § 142 Rdn 13 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Das Leugnen für sich allein darf jedoch nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 105; 1, 342; BGH NJW 1961, 84; BGH VRS 24, 34, 38), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BayObLG, 21.05.1985 - RReg. 1 St 73/85

    Falsche Verdächtigung; Leugnen; Angeklagter; Hauptverhandlung; Behauptung;

    Allein hieraus darf z. B. auch im Fall seiner Verurteilung nicht auf straferschwerende Umstände der fehlenden Einsicht und Reue geschlossen werden (vgl. u. a. BGH VRS 24, 34/37 f.; LM § 46 StGB 1975 Nr. 9 Bl. 454 f.; NStZ 1983, 453 ..).
  • KreisG Saalfeld, 03.03.1993 - Cs 660 Js 74216/92
    Die Warte- und Duldungspflicht trifft jeden zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden, gegen den nach den Umständen der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten, wenn auch nicht schuldhaften Mitverursachung des Unfalls erhoben werden kann, selbst wenn sich bei näherer Prüfung herausstellen sollte, daß sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (BGH, VRS 24, 34, 35).
  • OLG Köln, 10.01.1978 - Ss 768/77

    Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei Unkenntnis von dem

    Der Täter muß danach lediglich wissen, daß er der möglichen Beteiligung an dem Unfall verdächtig sein kann (BGH VRS 4, 57; 19, 192; 24, 34; OLG Hamm VRS 15, 264).
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