Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,453
BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63 (https://dejure.org/1963,453)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1963 - 4 StR 343/63 (https://dejure.org/1963,453)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1963 - 4 StR 343/63 (https://dejure.org/1963,453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag in Abgrenzung zu einem bloßen Beweisermittlungsantrag - Zulässigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages - Notwendigkeit der Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen - Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Bedingungen für eine ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VRS 25, 426
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63
    In erster Linie ist also die Tat als solche zu berücksichtigen; aber auch die Gesamtpersönlichkeit des Täters und sonstige Umstände, die einen Schluß auf sein Verantwortungsbewußtsein im Verkehr zulassen, dürfen nicht außer Betracht bleiben (BGHSt 7, 165, 175 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54] bis 177; BGH VRS 23, 438, 442/443).

    Bietet ein solcher Täter aber gleichwohl die "Gewähr", also die Gewißheit, daß er derartige Straftaten in Zukunft nicht mehr begehen wird, so wird bei ihm von Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Zeitpunkt der Urteilsfindung (BGHSt 7, 165, 175 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54] ; BGH VRS 10, 447) nicht gesprochen werden können; in einem solchen Fall ist für die Entziehung der Fahrerlaubnis kein Raum (BGHSt 15, 316, 320) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60] .

  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis - Überlassen von Motorrädern

    Auszug aus BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63
    Bietet ein solcher Täter aber gleichwohl die "Gewähr", also die Gewißheit, daß er derartige Straftaten in Zukunft nicht mehr begehen wird, so wird bei ihm von Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Zeitpunkt der Urteilsfindung (BGHSt 7, 165, 175 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54] ; BGH VRS 10, 447) nicht gesprochen werden können; in einem solchen Fall ist für die Entziehung der Fahrerlaubnis kein Raum (BGHSt 15, 316, 320) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60] .

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch möglich, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder wenn trotz Aussetzungswürdigkeit nur mit Rücksicht auf das öffentliche Interesse von der Strafaussetzung abgesehen wird (BGHSt 15, 316, 320) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60] .

  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, daß sich die Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung und die Anordnung von Maßregeln nach den §§ 69, 69 a StGB - auch wegen charakterlicher Ungeeignetheit - nicht gegenseitig ausschließen (vgl. BGHSt 15, 316, 318 f. ("scheinbarer Gegensatz"); s. auch BGH VRS 25, 426, 428; 28, 420, 423; 29, 14,15; OLG Celle MDR 1956, 693; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 495; OLG Hamburg NJW 1963, 459, 460; OLG Hamm DAR 1955, 254, 255; OLG Köln NJW 1956, 113; OLG Stuttgart NJW 1956, 1119 f; aus der Literatur s. etwa Grethlein DAR 1957, 253, 256; Hentschel, Trunkenheit Fahrerlaubnisentziehung - Fahrverbot, 8. Aufl., Rdn. 648; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 56 Rdn. 12, § 69 Rdn. 21; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 56 Rdn. 2, § 69 Rdn. 5; Lackner/Kühl aaO § 56 Rdn. 7, § 69 Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Jedoch setzt eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB voraus, daß diese Erwartung durch Tatsachen begründet ist (BGH VRS 25, 426 ).

    Es bedarf zwar keiner Gewähr für eine straffreie Führung des Angeklagten und auch keiner sicheren Erwartung einer solchen, aber einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit (BGHSt 7, 6; BGH VRS 25, 426 ; BGH NStZ 1988, 452 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 , Sozialprognose 13; BGH StV 1991, 514).

  • BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09

    Umsatzsteuerhinterziehung; rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf

    Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7; vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht