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   BGH, 26.05.1970 - 4 StR 113/70   

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BGH, 26.05.1970 - 4 StR 113/70 (https://dejure.org/1970,1911)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1970 - 4 StR 113/70 (https://dejure.org/1970,1911)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1970 - 4 StR 113/70 (https://dejure.org/1970,1911)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Sachkunde des Gerichts im Rahmen der Beurteilung der psychischen Gesundheit des Angeklagten - Ablehung des Antrages auf psychiatrische Untersuchung des Angeklagten

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 39, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.01.2006 - 4 StR 545/05

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (traditionellen

    Soweit das Landgericht im Übrigen die Ablehnung auch auf § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO gestützt hat mit der Erwägung, es könne "die Frage der Schuldfähigkeit ... auf Grund der Beobachtung in der Hauptverhandlung mit seinem medizinischen Allgemeinwissen beurteilen", kann es sich nicht auf die dort zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs VRS 39, 101 stützen.
  • BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01

    Zeitpunkt der Geltendmachung des Verwertungsverbots hinsichtlich einer Aussage

    Dies genügt angesichts des vom Landgericht festgestellten Zustandes des Angeklagten offensichtlich nicht; die erforderliche eigene Sachkunde der Berufungskammer versteht sich keineswegs von selbst (vgl. BGH VRS 39, 101 Nr. 41).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84) oder bei Anzeichen für Triebanomalien (BGH NJW 1982, 2009; StV 1984, 507) ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH VRS 39, 101; StV 1984, 507; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 704).
  • OLG Oldenburg, 14.02.2003 - Ss 5/03

    Unzulässigkeit der Ablehung eines Beweisantrages auf Einholung eines

    Denn eine Entscheidung des Gerichts aus eigener Sachkunde ist immer nur dann möglich, wenn keinerlei Anzeichen vorliegen, die auch nur eine gewisse Möglichkeit dafür geben, dass der Angeklagte in geistiger Beziehung von der Norm abweichen könnte (BGH VRS 39, 101).
  • OLG Hamm, 23.04.1998 - 3 Ss 230/98

    Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts, unbekannter Aufenthalt, Abgrenzung

    Insoweit ist anerkannt, dass die Frage der Schuldfähigkeit nur dann, wenn keine Anzeichen dafür bestehen, dass der Angeklagte in geistiger Hinsicht von der Norm abweicht, aufgrund der Beobachtung in der Hauptverhandlung vom Gericht mit seinem medizinischen Allgemeinwissen beurteilt werden kann (BGH, VRS 39, 101).
  • BGH, 29.03.1973 - 4 StR 58/73

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Notzucht und Unzucht mit Abhängigen - Fehlen

    Ein zweck- und zielgerichtetes Handeln sagt indes nichts darüber aus, ob ein Täter noch in der Lage ist, nach seiner Einsicht zu handeln (vgl. BGH VRS 39, 101, 103); ein "bewußtes" Handeln ist Voraussetzung für eine Bestrafung wegen jeder vorsätzlichen Tat.
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