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   BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70   

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BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70 (https://dejure.org/1971,332)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1971 - VII C 66.70 (https://dejure.org/1971,332)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1971 - VII C 66.70 (https://dejure.org/1971,332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches - Pflicht zur schnellen Benachrichtigung bei Verkehrsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß - Verkehrsvorschriften - Auflage - Fahrtenbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 6 Abs. 1 Nr. 3; StVO (a.F.) § 7 Abs. 2

Papierfundstellen

  • VRS 42, 61
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70
    Daß die in § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) - StVG - enthaltene Ermächtigung, auf der auch § 7 Abs. 2 StVO beruht, den Voraussetzungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht, hat der Senat in den Urteilen vom 25. Mai 1962 - BVerwG VII. C 240.59 - (BVerwGE 14, 202) und vom 28. Februar 1964 - BVerwG VII C 91.61 - (BVerwGE 18, 107) ausgesprochen.

    Daß sie sich im Rahmen der erteilten Ermächtigung hält, ergibt sich auch, wie der Senat bereits in BVerwGE 18, 107 ausgeführt hat, aus der Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StVG, nähere Vorschriften über die Kennzeichnung der Fahrzeuge zu erlassen.

    Bei der Eintragung selbst ist, wie der Senat in BVerwGE 18, 107 ausgeführt hat, diese Konfliktsituation, die zur Zeugnisverweigerung führt, noch nicht, gegeben.

    Unmöglichkeit liege daher dann vor, wenn die Behörde nicht in der Lage gewesen sei, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen Maßnahmen ergriffen habe (BVerwGE 18, 107 [111]).

  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70
    Beide Gesichtspunkte sind bei der Auslegung der Ermächtigungsnorm, her anzuziehen (BVerfGE 7, 282 [293, 295]; 8, 274 [314]; 28, 66 [85]).

    Ebenso ist zu berücksichtigen, daß Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung auch durch die von der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts abgeschlossenen internationalen Vereinbarungen bestimmt werden (vgl. BVerfGE 19, 17 [BVerfG 05.05.1965 - 2 BvL 4/63] [31]; 28, 66 [86]).

  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70
    Er befindet sich in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG bejaht hat (zuletzt in BVerfGE 26, 259 [262]).
  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70
    Ebenso ist zu berücksichtigen, daß Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung auch durch die von der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts abgeschlossenen internationalen Vereinbarungen bestimmt werden (vgl. BVerfGE 19, 17 [BVerfG 05.05.1965 - 2 BvL 4/63] [31]; 28, 66 [86]).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70
    Diesen Gesichtspunkt hatte der Senat bereits im Urteil vom 6. Oktober 1967 BVerwG VII C 142.66 - (BVerwGE 28, 36 [45]) hervorgehoben.
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70
    Beide Gesichtspunkte sind bei der Auslegung der Ermächtigungsnorm, her anzuziehen (BVerfGE 7, 282 [293, 295]; 8, 274 [314]; 28, 66 [85]).
  • BVerwG, 12.02.1965 - VII B 20.64

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Fahrtenbuchauflage wegen

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70
    Diesem Grundsatz entspricht es, wenn bei Geschwindigkeitskontrollen durch Verkehrsradargeräte, bei denen Anhalteposten aus Verkehrsgründen nicht eingesetzt werden können, die Meßbilder innerhalb weniger Tage dem Halter übersandt werden oder er jedenfalls durch eine kurze Nachricht auf den mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Verkehrsverstoß hingewiesen wird (Beschluß des Senats vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII B 20.64 -).
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70
    Daß die in § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) - StVG - enthaltene Ermächtigung, auf der auch § 7 Abs. 2 StVO beruht, den Voraussetzungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht, hat der Senat in den Urteilen vom 25. Mai 1962 - BVerwG VII. C 240.59 - (BVerwGE 14, 202) und vom 28. Februar 1964 - BVerwG VII C 91.61 - (BVerwGE 18, 107) ausgesprochen.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70
    Beide Gesichtspunkte sind bei der Auslegung der Ermächtigungsnorm, her anzuziehen (BVerfGE 7, 282 [293, 295]; 8, 274 [314]; 28, 66 [85]).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Werde dem Halter der Anhörungsbogen - wie im vorliegenden Fall - später als 14 Tage nach der Begehung des Verstoßes übersandt, sei er zu einer Erinnerung an die Person des Fahrers kaum mehr fähig; dies habe das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach bestätigt (Hinweis auf VRS 42, S. 61; 56, S. 306 (311)).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Der erkennende Senat hat bereite zu § 7 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327) - StVO -, mit dem § 31 a StVZO inhaltlich im wesentlichen übereinstimmt, entschieden, daß diese Vorschrift sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den Bestimmungen über das prozessuale Zeugnisverweigerungsrecht vereinbar ist und sich auch im Rahmen der Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - hält, die ihrerseits mit Art. 80 GGübereinstimmt (Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - in BVerwGE 18, 107 ff.; ferner Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = DAR 1972, 26 = VRS 42, 61).

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 23. April 1971 a.a.O. ausgesprochen, die Polizei werde in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch zu machen haben, die bei einer Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften beobachteten Kraftfahrzeuge anzuhalten, um den Täter festzustellen.

    Auf das Vorliegen dieser Voraussetzung hat der Senat auch sein Urteil vom 23. April 1971 a.a.O. gestützt.

    Auch das Urteil des Senats vom 23. April 1971 a.a.O. hat die Fahrtenbuchauflage lediglich für solche Fälle ausgeschlossen, in denen der nicht rechtzeitig benachrichtigte Halter sich darauf berufen hatte, sich an den Fahrer nicht mehr erinnern zu können, nicht hingegen für solche Fälle, in denen der Halter den Fahrzeugführer nicht benennt, obwohl er sich an ihn erinnern kann.

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Der Kläger meint zu Unrecht, die Entscheidung des Berufungsgerichts beruhe i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 23. April 1971 (BVerwG 7 C 66.70 - <DAR 1972, 26 ff. = Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7>, vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - <NJW 1979, 1054 ff. = Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5> und vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - <VRS 64, 466 ff. = Buchholz a.a.O. Nr. 12> sowie in den Beschlüssen vom 1. September 1978 - BVerwG 7 B 171.78 - <VRS 56, 77 ff.> und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - <DAR 1988, 68 ff. = Buchholz a.a.O. Nr. 18>).

    Mit dem Begriff der Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung i.S. des § 7 Abs. 2 StVO 1956, einer Vorschrift, die mit dem (heutigen) § 31 a StVZO im wesentlichen übereinstimmt, hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. April 1971 (a.a.O.) auseinandergesetzt und seine frühere Rechtsprechung aufrechterhalten (vgl. BVerwGE 18, 107).

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