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   OLG Koblenz, 13.04.1972 - 1 Ss 73/72   

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https://dejure.org/1972,2815
OLG Koblenz, 13.04.1972 - 1 Ss 73/72 (https://dejure.org/1972,2815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.04.1972 - 1 Ss 73/72 (https://dejure.org/1972,2815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. April 1972 - 1 Ss 73/72 (https://dejure.org/1972,2815)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung; Person; Alkoholkonsum; Alkohol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142

Papierfundstellen

  • VRS 43, 423
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 06.03.2001 - Ss 64/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfall-Begriff; feststellungsbereite Dritte;

    So ist beispielsweise eine Wartezeit von 20 Minuten bei einem nächtlichen Unfall in der Stadtmitte bei einem Laternenschaden von 500 DM für unzureichend erachtet worden (OLG Koblenz VRS 43, 423 [425]), ebenso bei einem Schaden von 600 DM an belebter Stelle, nämlich an einer Bundesstraße in bebauter Gegend gegen 18.30 Uhr (OLG Stuttgart VRS 51, 431; vgl. a. OLG Hamm VRS 59, 258) sowie bei einem Schaden von etwa 900 DM abends gegen 22.00 Uhr in einer Großstadtstraße (BayObLG VRS 64, 119 [121] = zfs 1992, 92 [93]).
  • OLG Köln, 31.08.2004 - Ss 250/04

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Geld- und

    (() Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der immer wieder gebrauchten Begründung, dass die Nichtanwendung der "Ausnahmevorschrift" (BGH NJW 99, 3133) des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB "insbesondere" (etwa BGH VRS 43, 423) oder "jedenfalls" (etwa BGH StV 86, 58) dann der besonderen Begründung bedarf, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint, ist aus den vom KG a.a.O. angeführten Gründen dahin zu verstehen, dass ausschließlich in diesen Fällen eine besondere Begründung gefordert werden kann.

    Die vom Bundesgerichtshof hierzu immer wieder entschiedenen Fälle nennen als solche besonderen Umstände die bei der Gesamtstrafenbildung erfolgende Überschreitung der für die Strafaussetzung zur Bewährung maßgeblichen Strafgrenzen von einem oder zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe nach § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB (so BGH VRS 43, 423; StV 86, 58; StV 92, 225; NStZ-RR 02, 264) oder den wegen der Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe drohenden Verlust der Beamtenrechte nach § 45 StGB (so BGH JR 89, 426; NJW 89, 2900; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung nachteilige 1).

  • OLG Stuttgart, 25.08.1977 - 4 Ss (5) 337/77

    Verurteilung wegen unterlaubten Entfernens vom Unfallort ; Festsetzung einer

    Ein Schuldanerkenntnis gibt ferner keine Auskunft über die Fahrtauglichkeit des Schädigers, die ebenfalls vom Feststellungsinteresse umfaßt sein kann (vgl. BGH VRS 39, 184; OLG Koblenz VRS 43, 423).
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