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   BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73   

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https://dejure.org/1973,1629
BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73 (https://dejure.org/1973,1629)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1973 - 4 StR 44/73 (https://dejure.org/1973,1629)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1973 - 4 StR 44/73 (https://dejure.org/1973,1629)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben von Polizeibeamten und anderen Verkehrsteilnehmern in Gefahr gebracht hat - Mangelnde Feststellungen zur Unübersichtlichkeit der vom Angeklagten durchfahrenen Straßenstellen

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 44, 422
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

    Die Ansicht in Rechtsprechung und Lehre, nach welcher der Begriff der Waffe in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB in einem "nichttechnischen", gefährliche Werkzeuge und insbesondere bei entsprechender Verwendung auch Kraftfahrzeuge umfassenden Sinne zu verstehen sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 44/73 -, VRS 44, 422; BGHSt 26, 176 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 1981 - 5 Ss 419/81 - 60/81 V -, NJW 1982, S. 1111; von Bubnoff, a.a.O.; Fischer, a.a.O., § 113 Rn. 38; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 113 Rn. 64; Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 113 Rn. 24; dagegen jedoch Paeffgen, a.a.O., § 113 Rn. 84 ), lässt sich mit dem im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen nicht in Einklang bringen.
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Die Tathandlung muß aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben (Lackner StGB 20. Aufl. § 315 c Rdn. 22); in dieser Situation muß - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (BGH NStZ 1985, 263, 264; Lackner aaO.) - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, daß es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH NStZ 1985, 263; VRS 44, 422, 423; 45, 38; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 306 ff. Rdn. 5; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 3).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Den rechtlichen Gefahrbegriff hat das Landgericht dabei nicht verkannt (vgl. BGHSt 18, 271; VRS 44, 422, 423).

    Daß ein Kraftfahrzeug als nichttechnische Waffe benutzt werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VRS 44, 422).

  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Daß ein Kraftfahrzeug als nichttechnische Waffe benutzt werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 44, 422, 423).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02

    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (BGH, NStZ 1985, 263, 264) - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 83 m.w.N.; BGH NStZ 1985, 263; VRS 44, 422, 423; 45, 38).
  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

    Die Sicherheit einer (bestimmten) Person oder eines (bestimmten bedeutenden) Sachwertes muß so stark beeinträchtigt sein, daß es vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht (BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 44/73 - Cramer Straßenverkehrsrecht § 315 c StGB Rd 51, 52).
  • BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75

    Voraussetzungen des Vorsatzes für das Vorliegen eines besonders schweren Falles

    Zu § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden, daß zur Herbeiführung der Gefahr Fahrlässigkeit nicht genügt, sondern daß der Täter auch insoweit zumindest mit bedingtem Vorsatz handeln muß (BGH VRS 44, 422, 423; BGHSt 26, 176).
  • BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Daß ein Kraftfahrzeug als nichttechnische Waffe benutzt werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VRS 44, 422).
  • OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96

    Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand

    Eine konkrete Gefahr ist dabei nur dann anzunehmen, wenn die Sicherheit der betroffenen Rechtsgüter durch das Fahrverhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutsverletzung eintritt oder nicht (vgl. BGH VRS 44, 422, 423; OLG Düsseldorf NStE 94, Nr. 11 zu § 315 b StGB = NJW 1993, 3212).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94
    Eine konkrete Gefährdung im Sinne dieser Vorschrift ist dann anzunehmen, wenn die Sicherheit einer bestimmten Person oder einer Sache von bedeutendem Wert durch das Fahrverhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, daß es nur vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutsverletzung eintritt oder nicht (BGH in VRS 44, 422, 423).
  • BGH, 23.10.1975 - 4 StR 315/75

    Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gefahr für ein Rechtsgut im

  • BGH, 25.06.1974 - 4 StR 136/74

    Bestellung von Mitgliedern eines Schwurgerichts - Abgrenzung zu einem bloßen

  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 276/78

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Überschreitung der Schwelle zum "jetzt

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